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Du scheinst erst gestern auf die Welt gekommen zu sein. Seit es Werbung gibt, wird gelogen dass sich die Balken biegen. Und dein Verbraucherschutz kann dagegen nichts machen.
Ich verteidige ganz sicher nicht die Lügen. Bin selber enttäuscht, aber habe nicht die Hoffnung aufgegeben, dass noch was daraus werden kann.
Hier wurde auch viel gelogen in Trailern oder wegen dem DLC (falls sie jetzt doch nicht kostenlos kommen) oder in Interviews was alles ingame ist.
Wäre es kein Spiel wäre es klar ein Fall für den Verbraucherschutz und ein Example für alle Publisher (hier eher die Entwickler) wäre schon dringend notwenig. Wird aber wohl leider nicht passieren.
Das man Lügen in Schutz nimmt kann ich auch nicht verstehen. Dazu muss man wohl besonders dumm sein.
Edit : das man in der Werbung alles mögliche behaupten darf stimmt so auch nicht. Ist doch keine Wahlwerbung ;)
Haben aber sehr viele noch nciht kapiert.
Bestes Beispiel Origin AGBs die in der ersten Fassung sogar gegen geltendes deutsches Recht verstossen haben.
Interessiert nicht wenn die Firma keine Deutsche Niederlassung hat. EA hat welche daher mussten sie sich daran halten. Zudem gibt es kein Gesetzt gegen nicht gehaltene Versprechen und alsBetrug kann man das hier auch nicht sehen. Trade/Fight/Exploring ist ja vorhanden mehr verspricht das Spiel nicht. Nur weil einige heulen weil sie dem Hyoe verfallen sind, ist das kein Beweis für Betrug. Kein Richter würde deswegen ein Verfahren einleiten wegen so nem Kinderkram sind eh schon völlig überlastet.
sieht man in DE gut an den wahlergebnissen :) ein volk von idioten
Uhhm, no you are so wrong amongst the wrongs that it is wrong.
that counts for the most basic sentence kind of german, but nothing more serious written will make sentences like that.
here take the first NMS article on a german magazine http://www.pcgames.de/No-Mans-Sky-Spiel-16108/Specials/Kolumne-Early-Access-zum-Vollpreis-Kommentar-1165605/
Nee die hat sogar eine in den UK und dort gibts ebenfalls entsprechende Gesetze. Bzw. greift heir auch EU Recht.
also hier http://www.it-recht-kanzlei.de/online-verkauf-waren-verbraucher-eu-ausland.html unter punkt IV und V wird das Deutsche Recht angewand werden, da bisher UK teil der EU ist.
Trotzdem hat unser Verbraucherschutz so gut wie keine Kompetenzen, können bisschen auf die Finger klopfen. Es wird dabei nichts hilfreiches rauskommen das Maximum wäre ein Bußgeld für Hellogames mehr nicht.
Und wie gesagt, höchst unwahscheinlich das je ne Klage zustande kommt in Deutschland wegen dem Spiel. Der Kläger hat definitiv mehr Kosten als die 60 Euro für das Spiel.