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Ich bin grad übrigens etwas beim Posten durcheinander gekommen und hatte meinen zu früh abgeschickten Beitrag noch editiert, aber jetzt zurückgesetzt, damit das nicht zu verwirrend ist.
Egal, vielleicht lief’s ja so ab:
1) Spiel erhält ohne Dismemberment und postmortaler Körperzerstörung eine USK-Kennzeichnung.
2) CI Games veröffentlicht das Spiel so, unter anderem als Disk-Version auf der PS4. Per Day-One-Patch schalten sie aber die Extra-Gewalt frei, für alle. Dismemberment per DLC reinbringen war ja mal bei SGW 2 angedacht gewesen, aber dann nie ausgeliefert worden, also gibt’s bei diesem Studio dafür eine gewisse Vorgeschichte.
3) Sie stellen kurz nach Release fest, dass deutsche Jugendschützer dieses Vorgehen wenig toll finden. Streng rechtlich wäre das aber afaik erlaubt, da Patches/DLC als Telemedien neu zu bewerten sind.
4) Sie bauen eine IP-Adresssperre als Schadensbegrenzung ein.
Bitte übrigens Vollzitate vermeiden, siehe Gruppenregeln, ist dann manchmal übersichtlicher. ;) Ich entfern mal das Zitat zuvor.
"Trotzdem weiterhin erlaubt sind landesspezifische Online-Shops mit unterschiedlichen Angeboten. Gegeben sein müssen lediglich der uneingeschränkte Zugang zu allen weiteren landesspezifischen Ablegern des Online-Shops sowie die Inanspruchnahme der Angebote dort.
Geoblocking-Verordnung nicht uneingeschränkt anwendbar
Der Anwendungsbereich der neuen EU-Verordnung ist nicht uneingeschränkt, d. h., für bestimmte Waren und Dienstleistungen ist sie nicht oder nur teilweise anwendbar."
https://www.anwalt.de/rechtstipps/geoblocking-verbot-darauf-muessen-haendler-jetzt-achten_150785.html
und weiter:
" 'Die EU-Verordnung zu ungerechtfertigtem Geoblocking gilt nicht für digitale Medien wie E-Books, Musikstücke, Filme und Computerspiele sowie Streamingdienste.'
Also genau da, wo es technisch und logistisch am einfachsten wäre, es umzusetzen, wurde gekürzt. Ursprünglich waren auch solche Inhalte vom Gesetz vorgesehen." https://www.reddit.com/r/de/comments/a2c2v4/onlinehandel_euverbot_von_ungerechtfertigtem/eawxz5m
Mod Edit: Denkbare Quellen für die Zitate ergänzt.
"Sehr geehrter Herr [MrNagasaki],
danke für Ihre Mail und das Interesse.
Leider können wir keine weiteren Auskünfte geben, die über unsere Veröffentlichungen von Prüfergebnissen auf www.usk.de unter „Titelübersicht“ hinaus gehen. Wenn man bei der Suche kein Ergebnis findet, so wurde ein Spiel entweder (noch) nicht eingereicht, ein Verfahren ist nicht beendet (oder es war bisher nicht die Vollversion), oder der Publisher wünscht keine Veröffentlichung. Das gilt auch für verschiedene Versionen von Spielen, die der Anbieter möglicherweise beide geprüft haben will.
Generell gilt: Was durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert werden könnte, dass darf keine FSK-oder USK-Kennzeichnung erhalten. Da müssen die Gremien der Selbstkontrollen einschätzen können, ob eine Indizierungsvermutung Bestand hat. Das Medium darf dann aber auch ohne Kennzeichen veröffentlicht, aber eben nur garantiert Erwachsenen zugänglich gemacht werden - der Anbieter trägt das Risiko, wenn er will.
Beste Grüße
[USK-Mitarbeiter]"
@mcc Immerhin Anführungszeichen gesetzt, aber keinerlei Angabe woher die Ausführungen denn sind. Das erste Zitat ist offenbar aus einem Artikel unter anwalt.de übernommen.
Das andere von einem Reddit-Kommentar?
Habe mal Quellenangaben ergänzt, so wie ich glaube, dass es hinkommt.
Es ist übrigens durchaus auch rechtlich so vorgesehen, dass man bei Zitate Quellen angibt. Ich dachte hier gibt’s nur Rechtsexperten, so wie man sich bei „irreführende Werbung“ sicher ist, na ja.
(EDIT: im Übrigen darf das Geoblocking auch ja nicht "ungerechtfertigt" sein. Gesetze von einzelnen EU-Mitgliedsstaten bleiben auch relevant).
@MrNagasaki Ja, so was in der Art war mir klar.
Der zweite Absatz ist allerdings etwas merkwürdig: Ein Medium, bei dem nur sog. einfach jugendgefährdend indizierungsfähige Inhalte vorliegen, kann bis zur Indizierung wie ungeprüft verkauft werden, als Bildträger aufgrund des Jugendverbots mit Erlaubnisvorbehalt des JuSchG wie FSK/USK ab 18 und nach dem JMStV als Online-Angebot mit Anbieter-Selbsteinschätzung. “nur garantiert Erwachsenen zugänglich gemacht werden" wäre ja eher die Behandlung von Indiziertem Zeug, würde vorausgreifend nur gelten, falls es sog. schwer jugendgefährdende Inhalte aufweist (selten) oder (im Wesentlichen) inhaltsgleich zu einem bereits indizierten Medium ist (in diesen Fällen wäre eine Indizierung „rein deklaratorisch“, also eigentlich nicht nötig, sondern nur zur Klarstellung dienend).
Das ist natürlich echt wenig hilfreich.
Das Spiel ist ja veröffentlicht & steht seit Wochen mit USK-Freigabe im Handel.
Was für ein Quatsch...
Sorry & Danke
Ja, das dürften die Quellen sein.
Bestimmt beschränkt sich die Zensur ausschließlich auf die Steam-Version.
@Kero Danke für das Angebot der Auskunft zu unseren vermeintlich falschen Reviews. Ich nehme mal scharf an, dass du deine Aktivierungen vorgenommen hast, bevor sie Sperren erhalten haben. Falls es dir z. B. nicht klar ist: Im Mai 2016 wurden z. B. über 2 Dutzend Spiele aus dem deutschen Steam Store entfernt und teils Key-Aktivierungen mit Locks versehen. Ansonsten poste doch gerne z. B. in diesem Thread https://steamcommunity.com/groups/foruncut/discussions/13/528398719809393298/ was du für falsch hältst.
Im Übrigen gibt die USK selbst übrigens auch keine spezifische Auskunft zu den von „ihr“ geprüften Spielen, sondern nur über Dinge, die bereits in der Datenbank stehen, da eigentlich die Obersten Landesjugendbehörden, d. h. Beamte, für den Verwaltungsakt „USK-Kennzeichen“ zuständig sind. Die ständigen Vertreter der OLJB erteilen tatsächlich inhaltliche Auskunft (wenn ein Titel in der Datenbank unter USK.de steht). Die USK leitet Anfragen an diese dann weiter. (Neben den Vertretern der OLJB sitzen übrigens auch nur ehrenamtliche sog. Jugendschutzsachverständige in den Gremien; die USK ist streng genommen bei den Prüfungen nur durch ihre Sichter, die den Spielinhalt präsentieren, vertreten.)
--
[EDIT/Hinweis: Der Kommentar, auf den sich dieser Post bezieht, wurde vom Autor gelöscht]
@Kero hmm, du meinst also du konntest eine int. Version eines Wolfenstein-Teils von Bethesda, der bis vor kurzem gesperrt war (New Order, Old Blood, New Colossus) mit deutscher IP-Adresse aktivieren? Das würde ich mich schon sehr, sehr wundern.
Wolfenstein 3D oder Return to Castle Wolfenstein lassen sich wiederrum als Keys aktivieren, wude afaik auch nie was anderes behauptet. Youngblood wurde ja schon vor Release entsperrt iirc.
Das ist unmöglich^^
Bis vor kurzem waren da alle Uncut-Versionen mit einer IP-Sperre belegt.
Die Sperre hat ja nicht nur die Aktivierung, sondern auch den Launch betroffen.
Daher:
Unmöglich.