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Founded
September 17, 2009
Language
German
Location
Germany 
All Discussions > Kuration > Topic Details
Rigolax Dec 16, 2019 @ 1:54pm
Sniper Ghost Warrior Contracts
Empfehlung für/Recommended Versions:
International Version (EU, NA)
International Multiplayer ?

Bemerkungen/Remarks:
Deutsche Version geschnitten: Gliedmaßen nicht mehr abtrennbar und kein postmortaler Splatter. Das im deutschen Store angebotene Package wird auch in den USA und in Rest-Europa angeboten. Version wird stattdessen bei jedem Spielstart anhand der IP-Adresse zugeteilt: Deutsch = zensiert. Multiplayer soll nachgereicht werden; nicht bestätigt, ob Versionskompatibilität besteht.

German version censored: No dismemberment and no postmortal splatter. The package offered in the German store is the same as in the US and in the rest of Europe. Version is applied on every launch of the game based on detected IP address: German = censored. Multiplayer to be added later, unconfirmed whether versions compatible.

SteamDB: https://steamdb.info/sub/319361/

Wichtig/Important Notice:
Alle Informationen zu Gifts und Keys beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf die Versionen aus der EU und Nordamerika (USA und Kanada). Spielversionen aus Asien, Südamerika und Russland sind meist nicht für den Raum EU und Nordamerika gedacht und deshalb ggf. mit Regionlocks und Blacklists versehen.

Alle Angaben ohne Gewähr.

All information provided for gifts and keys refer to EU and North American versions, if not indicated otherwise. Versions from Asia, South America and Russia most often have region locks or blacklists set to their specific regions.

No Limit or Warranty for stated information.
Last edited by dimizuno; Dec 27, 2022 @ 11:01am
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Rigolax Dec 17, 2019 @ 3:10pm 
Wobei der Nutzer, der das am 1.12 postete, ja auch schon über 40h das Spiel gespielt hat, nach seinen Angaben.

Ich bin grad übrigens etwas beim Posten durcheinander gekommen und hatte meinen zu früh abgeschickten Beitrag noch editiert, aber jetzt zurückgesetzt, damit das nicht zu verwirrend ist.

Egal, vielleicht lief’s ja so ab:

1) Spiel erhält ohne Dismemberment und postmortaler Körperzerstörung eine USK-Kennzeichnung.
2) CI Games veröffentlicht das Spiel so, unter anderem als Disk-Version auf der PS4. Per Day-One-Patch schalten sie aber die Extra-Gewalt frei, für alle. Dismemberment per DLC reinbringen war ja mal bei SGW 2 angedacht gewesen, aber dann nie ausgeliefert worden, also gibt’s bei diesem Studio dafür eine gewisse Vorgeschichte.
3) Sie stellen kurz nach Release fest, dass deutsche Jugendschützer dieses Vorgehen wenig toll finden. Streng rechtlich wäre das aber afaik erlaubt, da Patches/DLC als Telemedien neu zu bewerten sind.
4) Sie bauen eine IP-Adresssperre als Schadensbegrenzung ein.

Bitte übrigens Vollzitate vermeiden, siehe Gruppenregeln, ist dann manchmal übersichtlicher. ;) Ich entfern mal das Zitat zuvor.
Last edited by Rigolax; Dec 17, 2019 @ 3:11pm
MrNagasaki Dec 17, 2019 @ 3:20pm 
Das klingt tatsächlich nach der plausibelsten Erklärung.
mcc Dec 17, 2019 @ 9:27pm 
Originally posted by Kero ☮✌:
Das Verbot von Geoblocking ist ein wichtiger Bestandteil der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt .

Könnt ihr bitte erklären wie sie das Spiel rausbringen können obwohl sie gegen geltendes Recht verstoßen ?
Es gibt leider Ausnahmen:
"Trotzdem weiterhin erlaubt sind landesspezifische Online-Shops mit unterschiedlichen Angeboten. Gegeben sein müssen lediglich der uneingeschränkte Zugang zu allen weiteren landesspezifischen Ablegern des Online-Shops sowie die Inanspruchnahme der Angebote dort.

Geoblocking-Verordnung nicht uneingeschränkt anwendbar

Der Anwendungsbereich der neuen EU-Verordnung ist nicht uneingeschränkt, d. h., für bestimmte Waren und Dienstleistungen ist sie nicht oder nur teilweise anwendbar."
https://www.anwalt.de/rechtstipps/geoblocking-verbot-darauf-muessen-haendler-jetzt-achten_150785.html

und weiter:
" 'Die EU-Verordnung zu ungerechtfertigtem Geoblocking gilt nicht für digitale Medien wie E-Books, Musikstücke, Filme und Computerspiele sowie Streamingdienste.'

Also genau da, wo es technisch und logistisch am einfachsten wäre, es umzusetzen, wurde gekürzt. Ursprünglich waren auch solche Inhalte vom Gesetz vorgesehen." https://www.reddit.com/r/de/comments/a2c2v4/onlinehandel_euverbot_von_ungerechtfertigtem/eawxz5m

Mod Edit: Denkbare Quellen für die Zitate ergänzt.
Last edited by Rigolax; Dec 18, 2019 @ 4:08am
MrNagasaki Dec 18, 2019 @ 2:56am 
Ich hab jetzt mal bei der USK angefragt und denen den Sachverhalt mit Verweis auf die entsprechenden Steam-Threads erläutert. Wie zu erwarten, zeigen die sich nicht sonderlich auskunftsfreudig:

"Sehr geehrter Herr [MrNagasaki],
danke für Ihre Mail und das Interesse.

Leider können wir keine weiteren Auskünfte geben, die über unsere Veröffentlichungen von Prüfergebnissen auf www.usk.de unter „Titelübersicht“ hinaus gehen. Wenn man bei der Suche kein Ergebnis findet, so wurde ein Spiel entweder (noch) nicht eingereicht, ein Verfahren ist nicht beendet (oder es war bisher nicht die Vollversion), oder der Publisher wünscht keine Veröffentlichung. Das gilt auch für verschiedene Versionen von Spielen, die der Anbieter möglicherweise beide geprüft haben will.



Generell gilt: Was durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert werden könnte, dass darf keine FSK-oder USK-Kennzeichnung erhalten. Da müssen die Gremien der Selbstkontrollen einschätzen können, ob eine Indizierungsvermutung Bestand hat. Das Medium darf dann aber auch ohne Kennzeichen veröffentlicht, aber eben nur garantiert Erwachsenen zugänglich gemacht werden - der Anbieter trägt das Risiko, wenn er will.



Beste Grüße
[USK-Mitarbeiter]"
Rigolax Dec 18, 2019 @ 4:16am 
@Kero ☮✌ Ich habe mal Anführungszeichen und eine Quellenangabe bei deinem Zitat ergänzt. Auch wenn die Ausführungen wohl von einer Behörde sind, dem Amt für Veröffentlichungen der EU, sollte man ein Zitat immer kenntlich machen.

@mcc Immerhin Anführungszeichen gesetzt, aber keinerlei Angabe woher die Ausführungen denn sind. Das erste Zitat ist offenbar aus einem Artikel unter anwalt.de übernommen.
Das andere von einem Reddit-Kommentar?
Habe mal Quellenangaben ergänzt, so wie ich glaube, dass es hinkommt.

Es ist übrigens durchaus auch rechtlich so vorgesehen, dass man bei Zitate Quellen angibt. Ich dachte hier gibt’s nur Rechtsexperten, so wie man sich bei „irreführende Werbung“ sicher ist, na ja.

(EDIT: im Übrigen darf das Geoblocking auch ja nicht "ungerechtfertigt" sein. Gesetze von einzelnen EU-Mitgliedsstaten bleiben auch relevant).

@MrNagasaki Ja, so was in der Art war mir klar.

Der zweite Absatz ist allerdings etwas merkwürdig: Ein Medium, bei dem nur sog. einfach jugendgefährdend indizierungsfähige Inhalte vorliegen, kann bis zur Indizierung wie ungeprüft verkauft werden, als Bildträger aufgrund des Jugendverbots mit Erlaubnisvorbehalt des JuSchG wie FSK/USK ab 18 und nach dem JMStV als Online-Angebot mit Anbieter-Selbsteinschätzung. “nur garantiert Erwachsenen zugänglich gemacht werden" wäre ja eher die Behandlung von Indiziertem Zeug, würde vorausgreifend nur gelten, falls es sog. schwer jugendgefährdende Inhalte aufweist (selten) oder (im Wesentlichen) inhaltsgleich zu einem bereits indizierten Medium ist (in diesen Fällen wäre eine Indizierung „rein deklaratorisch“, also eigentlich nicht nötig, sondern nur zur Klarstellung dienend).
Last edited by Rigolax; Dec 18, 2019 @ 4:42am
mcc Dec 18, 2019 @ 5:59am 
Originally posted by MrNagasaki:
Ich hab jetzt mal bei der USK angefragt und denen den Sachverhalt mit Verweis auf die entsprechenden Steam-Threads erläutert. Wie zu erwarten, zeigen die sich nicht sonderlich auskunftsfreudig:
Ok, Danke.
Das ist natürlich echt wenig hilfreich.
Das Spiel ist ja veröffentlicht & steht seit Wochen mit USK-Freigabe im Handel.
Was für ein Quatsch...
mcc Dec 18, 2019 @ 6:00am 
@Rigolax
Sorry & Danke
Ja, das dürften die Quellen sein.
Perelandra Dec 18, 2019 @ 7:57am 
Noch eine kleine Info: die GOG Version ist davon komplett unberührt. Die ist weiterhin im Originalzustand.
Rigolax Dec 18, 2019 @ 8:53am 
@暗闇のテールライト Selbst getestet oder aus zweiter Hand? Danke für die Info.
Last edited by Rigolax; Dec 18, 2019 @ 8:53am
Perelandra Dec 18, 2019 @ 9:12am 
Selbst getestet. Hatte mir zu Release die GOG Fassung geholt.
mcc Dec 18, 2019 @ 9:36am 
Originally posted by 暗闇のテールライト:
Noch eine kleine Info: die GOG Version ist davon komplett unberührt. Die ist weiterhin im Originalzustand.
Das ist ja an Lächerlichkeit echt nicht mehr zu überbieten...
Bestimmt beschränkt sich die Zensur ausschließlich auf die Steam-Version.
Last edited by mcc; Dec 18, 2019 @ 9:50am
Rigolax Dec 18, 2019 @ 1:05pm 
[EDIT/Hinweis: Der Kommentar, auf den sich dieser Post bezieht, wurde vom Autor gelöscht]

@Kero Danke für das Angebot der Auskunft zu unseren vermeintlich falschen Reviews. Ich nehme mal scharf an, dass du deine Aktivierungen vorgenommen hast, bevor sie Sperren erhalten haben. Falls es dir z. B. nicht klar ist: Im Mai 2016 wurden z. B. über 2 Dutzend Spiele aus dem deutschen Steam Store entfernt und teils Key-Aktivierungen mit Locks versehen. Ansonsten poste doch gerne z. B. in diesem Thread https://steamcommunity.com/groups/foruncut/discussions/13/528398719809393298/ was du für falsch hältst.

Im Übrigen gibt die USK selbst übrigens auch keine spezifische Auskunft zu den von „ihr“ geprüften Spielen, sondern nur über Dinge, die bereits in der Datenbank stehen, da eigentlich die Obersten Landesjugendbehörden, d. h. Beamte, für den Verwaltungsakt „USK-Kennzeichen“ zuständig sind. Die ständigen Vertreter der OLJB erteilen tatsächlich inhaltliche Auskunft (wenn ein Titel in der Datenbank unter USK.de steht). Die USK leitet Anfragen an diese dann weiter. (Neben den Vertretern der OLJB sitzen übrigens auch nur ehrenamtliche sog. Jugendschutzsachverständige in den Gremien; die USK ist streng genommen bei den Prüfungen nur durch ihre Sichter, die den Spielinhalt präsentieren, vertreten.)
Last edited by Rigolax; Dec 19, 2019 @ 3:00pm
Rigolax Dec 19, 2019 @ 7:54am 
Hab jetzt eine Ankündigung hier veröffentlicht, zu Sniper Ghost Warrior Contracts : https://steamcommunity.com/groups/foruncut/announcements/detail/1698352047815753338

--

[EDIT/Hinweis: Der Kommentar, auf den sich dieser Post bezieht, wurde vom Autor gelöscht]

@Kero hmm, du meinst also du konntest eine int. Version eines Wolfenstein-Teils von Bethesda, der bis vor kurzem gesperrt war (New Order, Old Blood, New Colossus) mit deutscher IP-Adresse aktivieren? Das würde ich mich schon sehr, sehr wundern.

Wolfenstein 3D oder Return to Castle Wolfenstein lassen sich wiederrum als Keys aktivieren, wude afaik auch nie was anderes behauptet. Youngblood wurde ja schon vor Release entsperrt iirc.
Last edited by Rigolax; Dec 19, 2019 @ 3:00pm
mcc Dec 19, 2019 @ 8:14am 
Originally posted by Rigolax:
Hab jetzt eine Ankündigung hier veröffentlicht, zu Sniper Ghost Warrior Contracts : https://steamcommunity.com/groups/foruncut/announcements/detail/1698352047815753338
Sehr guter Artikel
mcc Dec 19, 2019 @ 8:17am 
Originally posted by Rigolax:
@Kero hmm, du meinst also du konntest eine int. Version eines Wolfenstein-Teils von Bethesda, der bis vor kurzem gesperrt war (New Order, Old Blood, New Colossus) mit deutscher IP-Adresse aktivieren? Das würde ich mich schon sehr, sehr wundern.
Ich gehe mal noch ein Stück weiter und behaupte:
Das ist unmöglich^^
Bis vor kurzem waren da alle Uncut-Versionen mit einer IP-Sperre belegt.
Die Sperre hat ja nicht nur die Aktivierung, sondern auch den Launch betroffen.
Daher:
Unmöglich.
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