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Optimal wäre es, wenn du jemanden aus einem EU Land oder den Staaten in deiner Steam-Freundesliste hast. Ost-europäische oder süd-amerikanische Gifts haben unter Umständen aufgrund der extrem niedrigen Preise dort einen Region-Lock.
Falls das Spiel geschnitten aktiviert, was sehr unwahrscheinlich bzw. sehr kurios wäre, würde ich den Support anschreiben.
Zudem bitte ich präventiv, keine Verlinkungen zu etwaigen Angeboten zu posten.
https://steamcommunity.com/groups/foruncut/discussions/17/364042703866685133/
Darunter befindet sich auch die Ladenkette GAME aus UK, die in ihrem Onlineangebot auch Steam-Keys vertreibt. Left4Dead 2 ist auch dabei. Früher gab es dort für deutsche Kunden keine Einschränkungen beim Onlinekauf. Ob das immer noch so ist, kann ich nicht sagen, weil ich dort ewig nichts mehr gekauft habe.
Bei Left 4 Dead 1 und 2 ist es aber nicht so einfach. Sie befinden sich beide auf Listenteil B, d. h. die BPjM hat damals strafrechtliche Relevanz vermutet, hier nach § 131 StGB („Gewaltdarstellung“). Bei L4D2, und nur bei dem, sind zudem Gerichtsbeschlüsse einschlägig, die vor einer Listenstreichung aufgehoben werden müssten. Siehe hier vom Amtsgericht Tiergarten im Jahr 2009: https://vdvc.de/wiki/Beschluss:_Left_4_Dead_2
Sieht man von der Problematik der Beschlagnahmen bei L4D2 ab, ist auch fraglich, ob die Spielinhalte nicht heute noch von einem BPjM-Gremium als jugendgefährdend bzw. indizierungswürdig angesehen werden würden.
Mod Edit: Vollzitat entfernt.
Zu Dead Island: Die Listenstreichung ist zunächst erfolgt, obwohl die Mehrheit des 12er-Gremiums weiterhin eine jugendgefährdende Wirkung gesehen hat. Da mehr als 1/3 aber dagegen war, kam nicht die erforderliche 2/3-Mehrheit zu Stande. Eine solche 2/3-Mehrheit ist nicht nur für eine Indizierung notwendig, sondern wäre es auch hier gewesen, damit der Antrag auf vorzeitige Listenstreichung abgelehnt worden wäre, d. h. der zu streichende Titel indiziert bleibt. (Mir liegen die Entscheidungen vor).
Die entscheidende Gremienminderheit stützt sich argumentativ auf mehrere Aspekte. Stichpunktartig zusammengefasst: Sehgewohnheiten/Medienkompetenz Jugendlicher heute anders durch Zombie-Thematik in populären Fernsehserien, d. h. bessere Einordnung des Inhalts; veraltete Technik, d. h. mehr Distanz zum Geschehen; exotisches, mystisches Setting auf Südseeinsel und klar unwirkliche Spielhandlung (Indianerrituale etc.) bieten Distanz zum Inhalt, sind wenig jugendaffin (vgl. Left 4 Dead); gewaltfreie Nebenhandlungen wirken entlastend (vgl. Left 4 Dead); die eher ubiquitären Alltagsgegenstände als Waffen (Bratpfanne z. B.) verlieren später zunehmend an Bedeutung, werden faktisch nutzlos, und die sonstigen Waffen werden recht fantastisch durch die Upgrades (Elektrizitätseffekte etc.) (vgl. Left 4 Dead).
Eigentlich wollte ich dazu auch einen Artikel schreiben, aber ich habe das Problem, dass ich eine, sicherlich zentrale, Argumentation nicht nachvollziehen kann. So heißt es laut der Entscheidung: „Es besteht keine Möglichkeit menschliche Spielcharaktere zu töten. Waffengewalt kann ausschließlich gegenüber ‚Zombies‘ verübt werden, die den Spieler in der Regelangreifen.“. Dies wurde offensichtlich zuvor von der Antragsstellerin respektive ihrem Verfahrensbevollmächtigten ins Feld geführt: „Auch ließe sich die Gewalt ausschließlich gegen Zombies richten, wohingegen es nicht möglich sei, menschliche Charaktere zu verletzen.“. Meiner eigenen Erfahrung und Recherche nach kommen aber klar menschliche Kontrahenten, z. B. Plünderer in der Stadt oder später im Dschungel, vor. Diese wurden meines Wissens nach auch nicht per DLC oder Patch eingefügt. Absolut sicher kann ich aber nicht sagen, ob diese schlicht nicht in der verfahrensgegenständlichen Version vorhanden waren. Generell ist es schwer zu glauben, dass das Gremium respektive deren Spieletesterin das hätte übersehen können, vor allem, wenn man unterstellt, dass der gesamte Spieleinhalt mit Nebenaufgaben gesichtet werden muss. Bevor ich mich komplett lächerlich mache oder unnötig schlafende Hunde wecke, muss ich daher nochmal recherchieren. Momentan würde ich nicht ausschließen wollen, dass der Verwaltungsakt noch nichtig erklärt werden könnte.
EDIT: Nun gut, jetzt haben die Definitive Editions auch Kennzeichnungen.