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Founded
September 17, 2009
Language
German
Location
Germany 
Renegade1812 May 18, 2018 @ 10:50am
Mein persönliches DEFCON-System für Ecchi-Spiele in Deutschland
Da Bullet Girls Phantasia, Senran Kagura Burst Re:Newal und Mary Skelter 2 die nächsten Spiele sein können, die von der USK, falls sie in Deutschland veröffentlicht werden sollen, die Freigaben verweigert werden, hatte ich beschlossen ein DEFCON-System für solche Spiele zu entwerfen, basierend und genannt nach dem echten DEFCON-System dass die US-Regierung für Atomkriegsbedrohungen auf die USA verwendet.

Meine DEFCON-Codes lauten folgendermaßen:

5 - Spiel ist vorerst nur in Japan (und teilweise auch in Südostasien) erhältlich, oder wird erst dortzulande erscheinen. (Es herrscht Frieden)
4 - Publisher (z.B. PQube) erwirbt die Rechte zum Spiel für den westl. Release. (Die Spannung steigt)
3 - USK verweigert dem Spiel die Freigabe. (Jetzt wirds richtig ernst!)
2 - Spiel wird auf Liste B indiziert. (Eine große Krise steht bald unmittelbar bevor)
1 - Spiel wird gerichtlichtlich gemäß §184c beschlagnahmt. Die deutschen Anime-, Hentai- und Ecchi-Fangemeinden zerfallen in einer großen Krise, und Deutschland ist am Ende.

Sobald aber jedoch das Spiel auf Liste A indiziert wird, oder das Spiel ist im Appelationsverfahren mit entsprechender Freigabe gerettet, oder wird der Indizierung abgelehnt und ist erfolgreich mit entsprechender Freigabe neugeprüft, oder der westl. Release des Spiels wird wegen hohen internationalen Ärger bzw. der Verweigerung der Lizenz vom Konsolenhersteller abgesagt (wie bei Omega Labyrinth Z), wird dem Spiel den DEFCON-Status auf 5 zurückgesetzt. Somit ist die Gefahr für jene Beschlagnahme des Spiels gebannt, und es herrscht wieder Frieden in Deutschland und den Anime-, Hentai- und Ecchi-Fangemeinden dortzulande.

Die folgenden Spiele, die sich in meinem DEFCON-System befinden, sind:

Criminal Girls 2: Party Favors - DEFCON 5 (Spiel ist auf Liste A. Keine Krise mehr möglich.)
Valkyrie Drive: Bhikkhuni - DEFCON 5 (Spiel ist auf Liste A. Keine Krise mehr möglich.)
Senran Kagura: Peach Beach Splash - DEFCON 5 (Spiel wurde erfolgreich im Appelationsverfahren mit 18er-Freigabe gerettet. Keine Bedrohung mehr.)
Gal*Gun 2 - DEFCON 5 (Spiel erfolgreich durch Ablehnung der Indizierung gerettet. Keine Bedrohung mehr.)
Omega Labyrinth Z - DEFCON 5 (Westlicher Release wurde wegen nicht nur den ganzen internationalen Ärgers, sondern auch der Verweigerung der Lizenz durch Sony offiziell abgesagt.)
Senran Kagura: Reflexions - DEFCON 5 (Da Burst Re:Newal eh KJ bekommen hat, wird der Titel ebenfalls KJ bekommen. UND.... Laut Marvelous hat es tatsätchlich!)
Senran Kagura Burst Re:Newal - DEFCON 5 (Erhielt "Keine Jugendfreigabe" und auch ohne Probleme und Berufung. Keine Bedrohung mehr.)
Uppers - DEFCON 5 (Erhielt laut der Steam-Seite "Keine Jugendfreigabe", und erhielt offiziell diese Kennzeichnung, und ohne Berufung. Keine Bedrohung mehr.)
Mary Skelter 2 - DEFCON 5 (Erscheint erstmal nur in Japan)
Bullet Girls Phantasia - DEFCON 5 (Erscheint erstmal nur in Japan und Asien)
Song of Memories - DEFCON 5 (Wurde in Australien vermutlich wegen Szenen von sexueller Gewalt die Freigabe verweigert. In Deutschland hingegen ist das Spiel ab 16 freigegeben. Mal gespannt ob für Australien ein Geo-Lock implementiert wird.)


Die Spiele die nicht von meinen DEFCON-System betroffen sind, sind natürlich die üblichen Gewalt- und Zombiespiele wie Dying Light, Left 4 Dead, Carmageddon, Dead Rising, usw. Die bleiben aus.

Die Liste wird aktualisiert, sobald ich neue Titel gefunden habe, die auf der DEFCON-Liste stehen werden, und wenn etwas neues zu diesen Titeln gibt. Meistens werden Neuigkeiten immer in den Kommentare der Gruppe zu sehen sein.
Last edited by Renegade1812; Feb 27, 2019 @ 11:57am
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Rigolax May 18, 2018 @ 11:35am 
Man müsste noch darauf achten, weswegen die USK respektive die OLJB konkret die Kennzeichnung verweigern. Tut sie dies wegen Posendarstellungen nach dem JuSchG, spricht das ja gegen eine Indizierung auf Listenteil B. Prinzipiell ist diese aber natürlich dennoch möglich.

Wie ich bereits öfters sagte, halte ich (mittlerweile) eine Indizierung auf B oder D für faktisch unmöglich bei diesen Titeln, da die angeblich posendarstellenden Figuren nicht "teilweise unbekleidet" im Sinne der Strafrechtsnormen sein dürften; die Jugendschutzstrafrechtsnorm hat ja hingegen keine Kleidervorschrift. Dies ist wohl eng auszulegen, nicht im umgangssprachlichen Sinne.

Vergleiche § 15 Abs. 2 Nr. 4 (analog JMStV; gelten übrigens alle auch per se für virtuelle Darstellungen nach wohl insgesamt h.M.):

Kinder oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen oder

und § 184b/c Abs. 1b StGB:

die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder

die Wiedergabe einer ganz oder teilweise unbekleideten vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung,

Hinzukommt, dass bei den strafrechtlichen Normen zumindest bei über 14-jährig, also jugendlich, wirkenden Figuren noch ein Pornographiecharakter vorhanden sein muss, der bei diesen höchstens "Softcore"-Titeln wohl kaum zu vermuten ist.

Allerdings bin ich weder ein Jurist noch besonders versiert in dieser speziellen Thematik. Diese Aussagen stützen sich auf Fachaufsätze, die ich zu dem generellen Thema gelesen habe. Ein spezieller Fachaufsatz zu dem neuen Themenkomplex der Anime-Games in Deutschland ist mir nicht bekannt, weswegen ich auch nichts wirklich Qualifiziertes wiedegeben kann.

Zu beachten ist noch, ob die Titel bei der USK nur durch das Regelverfahren und die Berufung gingen. Bisher ist mir kein Fall bekannt, bei dem der Antragssteller die Appellation bemüht hatte/konnte. Dieses Verfahren kann nur ausgelöst werden, wenn game als Verband der USK seine Unterstützung für den Antragssteller ausspricht. Von Seiten der OLJB wurde im Falle von Peach Beach Splash ja die Appellation nach einer Jugendfreigabe ab 16 Jahren im Berufungsverfahren ausgelöst, was in Keine Jugendfreigabe (ab 18) endete.

Bei Valkyrie Drive: Bhikkhuni weiß ich bis heute übrigens nicht, was da Sache war bei der BPjM. Ich verstehe auch immer noch nicht, was die USK da jetzt geprüft hat, also mit oder ohne DLC. Das dürfte hier ja signifikant sein.

Bezüglich Criminal Girls 2: Party Favors müsste man mal in Erfahrung bringen, ob die Indizierung auf A nun aufgrund einfacher oder schwerer Jugendgefährdung war. Konkret: Sah man schwer jugendgefährdende Posendarstellungen minderjährig wirkender Figuren (nach JuSchG) oder zum Beispiel nur das Indizierungskriterium der Unsittlichkeit erfüllt ( http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Jugendgefaehrdungstatbestaende/Gesetzlich-geregelte-Fallgruppen/unsittlichkeit.html ). Die BPjM gibt hier vermutlich gerne Auskunft, muss mal wer angehen.

Dazu muss ich sagen, dass ich hier nicht die diversen VN-Games auf Steam beachte, die schlicht self-publisht werden. Fairerweise muss man doch feststellen, dass Valve bislang kaum Qualitätskontrollen hat und da einiges durchrutschen könnte. Problematisch sind vor allem die Uncut-Patches der Anbieter bzw. die Uncut-Versionen auf Drittplattformen, welche als Telemedien auch indizierungrelevant sein könnten. Bei der Schwemme an Titeln dürfte es sicherlich welche geben, die indizierungsfähig sind (und sei es nur aufgrund einfacher Pornographie). Eine Indizierung auf Teil C oder D ist an sich nicht-öffentlich, was auch ein Problem darstellt.

Generell können übrigens auch USK geprüfte Titel beschlagnahmt werden (oder FSK). Kommt aber nicht vor, wäre absurd.
Last edited by Rigolax; May 18, 2018 @ 12:00pm
Renegade1812 May 18, 2018 @ 11:44am 
Na ja, VN-Titeln und diverse Eroges hier auf Steam haben erstmal eh kein DEFCON-Status, da sie bei der BPjM gegebenenfalls unerkannt und unaufmerksam bleiben, wie bei meisten digitalen Titeln. Es sei denn, sie sind sehr kontrovers und haben sehr viel Medienaufmerksamkeit, wie es bei Hatred der Fall war, wozu natürlich ein Geo-Lock gerechtfertigt wurde um eine Indizierung bzw. Beschlagnahme zu vermeiden, wass aber leider nicht klappte, da die BPjM und der jenige der das Spiel der BPjM beantragte eh auf Hatred aufmerksam waren und es auf Liste D indizierten, wobei später die Beschlagnahme gemäß §131 folgte.
Rigolax May 18, 2018 @ 11:58am 
Das stimmt generell. Bei Hatred wurde übrigens nur ein Video-Walkthrough kassiert, nicht das eigentliche Spiel. Muss man nicht verstehen, aber irgendwie ist nur eine YouTube-Videoreihe eines nichtdeutschen Nutzers vor Gericht gelandet.

Kurioserweise hat die BPjM z. B. mal "No Room in Hell" auf Listenteil C indiziert. Das Spiel ist F2P auch noch auf Steam. Also solche Telemedien können auch bei ihnen landen, falls die antrags- bzw. anregungsberechtigten Stellen das gerne wollen. Generell sind diese aber offenbar tatsächlich müde geworden; man bedenke nur, wie lange es gedauert hat, bis Carmageddon: Max Damage indiziert wurde.
Last edited by Rigolax; May 18, 2018 @ 12:06pm
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Date Posted: May 18, 2018 @ 10:50am
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