Spiele aus dem Inventar verkaufen
Guten Tag, Steam Community.
Ich habe mal eine Frage:
Darf man Spiele, die man sich im Shop "als Geschenk" gekauft hat, im Internet anbieten und verkaufen? Nach dem Kauf und der Bezahlung würde man dem Käufer das Spiel auf Steam zusenden und fertig wäre der Handel.
Ich weiß, dass Accounthandel verboten ist, jedoch wäre dies ja etwas Anderes.
Wäre echt froh, wenn mir ein paar erfahrene Leute antworten würden.

Liebe Grüße
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Beiträge 115 von 15
MrRezial 15. Jan. 2014 um 17:34 
Schaust du hier: https://support.steampowered.com/kb_article.php?p_faqid=549#sellgifts

Zitat:

May I sell gift subscriptions?

Steam Gift Purchases can not be sold. Attempting to sell a gift subscription is a violation of the Steam Subscriber Agreement and may result in your account being permanently disabled. You can trade gifts using our new Steam Trading system and can read more about that here.
Du kannst "als Geschenk" gekaufte Spiele nur handeln aber verticken is net erlaubt.
Cheers
Drunken 15. Jan. 2014 um 20:08 
wenn man sich ebay mal so anschaut wird allerdings nicht viel dagegen unternommen....
red 16. Jan. 2014 um 0:12 
Was will man da auch machen, die Verkäufer geben wohl selten ihren Steamaccount mit an.
man könnt ja mal ein paar testkäufe + ban machen ;) wem das ein paarmal passiert vergeht vermutl irgendwann die lust daran geld in den sand zu setzen.
aber so aufwändig muss es ja gar nich sein, ebay drauf hinweisen, dass es sich dabei um geschäfte handelt, die gegen die agb verstoßen und löschung solcher angebote beantragen.
Zuletzt bearbeitet von Drunken; 16. Jan. 2014 um 1:36
Blue 16. Jan. 2014 um 1:47 
Hierbei muss man aber immer stark unterscheiden zwischen dem Verkauf des Produkts selbst, oder dem Verkauf des Rechtes das Produkt verwenden zu dürfen.
Steam ist hierbei das beste Beispiel;
Jeder der hier einen Account besitzt hat im direkten Sinne, "Keine Spiele"
Man erwirbt hier bloß das Recht daran, die Spiele nutzen zu dürfen.

Insofern gibt es auch keine Regelung, wenn jemand das Recht des Verwendens an einen anderen Spieler abtritt; und was er mit dieser Person abgemacht hat um als Gegenleistung zu erhalten kann weder Steam noch Ebay verbieten.
Hierbei handelt es sich dann um einen Vertrag von Besitzer A es Nutzungsrechtes und Besitzer B des Nutzungsrechtes.
Gesetzliche Lage die dagegen spricht sagt, dass der gewerbliche Vertrieb angemeldet sein muss;
wenn man hier im Falle eines Steam-Gifts spricht, dann bedeutet es;

Da Steam-Gift die Produkte von Steam sind und daher auch nicht von einer anderen Gruppe gewerblich hergestellt wird, ist es nicht gestattet, diese hier zu kaufen und teurer weiter zu verkaufen mit der Absicht einen Gewinn zu erzielen.

Und wer es doch tut, der verstößt nicht nur gegen Steam-AGB Regelungen, sondern auch gegen Gesetze der Handelswirtschaft ;)


Im großen und ganzen hängt alles immer von Lizenzrechten ab. Steam hat sich nunmal das Recht des Vertriebs gekauft.
Wir allerdings kaufen nur die "Nutzungslizenz" ;)
Zuletzt bearbeitet von Blue; 16. Jan. 2014 um 1:49
Blue 16. Jan. 2014 um 1:59 
Es kommt hierbei aber dennoch auf die Art der Lizenz, des Verkaufs und des Produkts an.
Du kannst das sogar auf Ebay nachlesen wenn du ein Produkt zum Verkauf anbieten möchtest dass es hier bestimmte Regelungen gibt die man zu beachten hat.

Und es wäre wohl klar, dass ein privat Nutzer vielleicht 1 oder 2 Spiele mal im Monat weiter geben möchte weil sie ihm nicht mehr gefallen,
es aber untypisch wäre wenn ein Privat-Nutzer sagen wir mal; 100 Stück eines Spieles anbietet mit der Behauptung sie würden ihm nicht mehr gefallen. XD
Verlangt er für die 100 Stück dann auch noch Geld (vor allem mehr Geld als er dafür ausgegeben hat) wird hierbei von Gewerbe gesprochen.

Und es gibt nunmal Gesetze, die Gewerbe (also hier in dem Falle "Steam" alias Valve) vor so etwas schützen,.. sonst könnte jeder herkommen und bei Rabatt-Aktionen in Massen ein Produkt erwerben um dieses Gewinn bringend weiter zu verkaufen.

Und ob es sich nun um ein Produkt handelt das man anfassen kann oder um ein Computer Programm; die Gesetze bleiben die gleichen. :P
Zuletzt bearbeitet von Blue; 16. Jan. 2014 um 2:00
red 16. Jan. 2014 um 2:20 
Ursprünglich geschrieben von oMc psychotoXic earth:
Weiterverkauf von lizenzen ist legal. Da diese spiele lizenzen noch in deinem inventar liegen und noch nicht account gebunden sind ist der verkauf in DE somit legal.
nur weil dich niemand dafür rechtlich belangen kann, heißt das nicht, dass Valve dir nicht den Account deshalb dicht machen kann
Kargor 16. Jan. 2014 um 2:37 
Ursprünglich geschrieben von red:
Ursprünglich geschrieben von oMc psychotoXic earth:
Weiterverkauf von lizenzen ist legal. Da diese spiele lizenzen noch in deinem inventar liegen und noch nicht account gebunden sind ist der verkauf in DE somit legal.
nur weil dich niemand dafür rechtlich belangen kann, heißt das nicht, dass Valve dir nicht den Account deshalb dicht machen kann

Es wäre super wenn sie mal Accounts dichtmachen würden -- dann würde derartige selbstherrliche Praxis vielleicht mal vor Gerichten ausdiskutiert.
Blue 16. Jan. 2014 um 3:25 
Ursprünglich geschrieben von oMc psychotoXic earth:
Aber steam jünger sind eh blind und huldigen ihre teils unwirksame eula. xD

Was heißt hier Steam Jünger?
Ich habe doch gesagt, dass die Lage des Verkaufs auf Ebay nachzulesen ist. Da ist es egal ob das Zeug von Steam ist oder von woanders.

Und was die Sache mit Schadensersatz angeht,... einen entsprechenden Text hast du beim erstellen deines Accounts "akzeptiert". Und inwieweit dieser gültig ist ist im Konsumentenschutzgesetz festgelegt.
Wenn man sucht, dann findet man eh ausführliche Texte über jegliche Probleme.

PS:

Gewerbliche Verkäufer: Übersicht
Davon geht der Gesetzgeber dann aus, wenn Sie planmäßig und dauerhaft Waren und/oder Leistungen gegen Entgelt anbieten und die Tätigkeit einen gewissen organisatorischen Mindestaufwand erfordert.
Ist das der Fall, so müssen bestimmte Anmeldungen erfolgen und Abgaben getätigt werden.
Wer der Meinung ist er könne also irgendwo in Rabatt-Aktionen billig einkaufen und später teurer verkaufen,.... der sollte lieber nochmal in den Gesetzesbüchern nachschlagen ;)
Zuletzt bearbeitet von Blue; 16. Jan. 2014 um 3:59
Ursprünglich geschrieben von oMc psychotoXic earth:

Nach aktueller rechtslage muss steam den account dann wohl wieder auf machen.

Mich würd in dem falle der schadensersatz den ich für das unberechtigte sperren bekomme mehr interessieren. :)

Beim erstellen deines Accounts stimmst du den Richtlinien des Anbieters zu. Diese räumen ihm absolutes Hausrecht ein. Dein Account kann sogar ohne Angabe von Gründen dicht gemacht werden. Genauso wie dich Amazon, Ebay oder sonstwer einfach rausschmeißen können, wenn ihnen deine Nase nicht passt.

Ist ja schön und gut, wenn die Eula in der theoretischen Auslegung Einiger teilweise ungültig ist. Ein verbindliches Urteil gibt es nirgends. Oder wie ist das nochmal mit den 2 Wochen Rückgabe von online gekauften Waren? Solange nix gegen Steam entschieden wurde, muss ich als Nutzer entweder Geld und Zeit investieren und das ändern oder davon ausgehn, dass die aktuelle Regelung Anwendung findet.

Der Handel mit Items und Spielen außerhalb Steams ist untersagt. Alles andre nennt man dann Schwarzmarkt.
Nur weil du bei Ebay Fußballtickets zum 5fachen Preis kaufen kannst, heißt das nicht dass es legal ist. Und wenn damit irgendwas nicht stimmt, weil zB gefälscht, kommst nicht ins Stadion ud hast keine Ansprüche. Gleiches für Gifts. Keine Ansprüche auf Kostenrückerstattung falls der Verkäufer nicht liefert. Mag sein, dass es Valve egal ist, irgendwer hat schließlich mal dafür bezahlt. Ein gutes Licht wirfts trotzdem nicht.

Ursprünglich geschrieben von Blue:
Gewerbliche Verkäufer: Übersicht
Davon geht der Gesetzgeber dann aus, wenn Sie planmäßig und dauerhaft Waren und/oder Leistungen gegen Entgelt anbieten und die Tätigkeit einen gewissen organisatorischen Mindestaufwand erfordert.
Ist das der Fall, so müssen bestimmte Anmeldungen erfolgen und Abgaben getätigt werden.
Wer der Meinung ist er könne also irgendwo in Rabatt-Aktionen billig einkaufen und später teurer verkaufen,.... der sollte lieber nochmal in den Gesetzesbüchern nachschlagen ;)

Jupp, Ebay selbst schließt für Privatverkäufer Waren aus, die nur zum Zwecke des Weiterverkaufs erworben wurden.
Muss man steuerliche Abgaben leisten + Ebaygebühren (+evtl Paypalgebühren) dürfte sich der Handel mit Steam Gifts nichtmehr lohnen.
Aber die Eula ist dann ja sicher auch ungültig :cgrazz:
Blue 16. Jan. 2014 um 5:43 
Naja,.. nur weil du jetzt nicht in dem Land bist in dem das Gesetz gültig ist,.. heißt es nicht, dass du dich da so einfach hindurch schleichen kannst.
Bsp.:
Ein Typ der in Europa lebt kopiert einen Film und lädt diesen auf einen amerikanischen Server hoch.
Wäre seltsam wenn er, nur weil er nicht in Amerika lebt, dafür nicht belangt werden könnte.
Tatsache ist aber, dass es hierbei weder darauf ankommt wo der Film hochgeladen wurde, noch wo er gekauft wurde.
Sondern das Lizenzrecht ist dann aussagekräftig.
Mit anderen Worten; Vertrag ist Vertrag.
Einzig und allein dem Schutze gebildete Rechte können verhindern, dass in einem Vertrag von nicht humanen Pflichten gebrauch gemacht werden kann oder jemand dafür bestraft wird, dass er diese nicht eingehalten hat.
Aber solange die im Vertrag festgelegten Punkte gegen keine Gesetze verstoßen, so gilt dieser auch zu 100%.
Und da ist es vollkommen egal in welchem Land man wohnt.

Und jeder der sich im Internet auf einer Seite einen Account erstellt,.. musste das Häckchen machen bei;
"Ich habe die AGB, Nutzungsbedingungen, etc. gelesen und akzeptiere sie."
Und wie heißt es nachdem man sie akzeptiert hat?;
*Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"
Danke für die vielen Antworten! Gut, dass ich mich darüber informiert habe, bevor ich meinen Account unbewusst gefährden konnte =)

Liebe Grüße
Ursprünglich geschrieben von Blue:
Naja,.. nur weil du jetzt nicht in dem Land bist in dem das Gesetz gültig ist,.. heißt es nicht, dass du dich da so einfach hindurch schleichen kannst.
Bsp.:
Ein Typ der in Europa lebt kopiert einen Film und lädt diesen auf einen amerikanischen Server hoch.
Wäre seltsam wenn er, nur weil er nicht in Amerika lebt, dafür nicht belangt werden könnte.
Tatsache ist aber, dass es hierbei weder darauf ankommt wo der Film hochgeladen wurde, noch wo er gekauft wurde.
Sondern das Lizenzrecht ist dann aussagekräftig.
Mit anderen Worten; Vertrag ist Vertrag.
Einzig und allein dem Schutze gebildete Rechte können verhindern, dass in einem Vertrag von nicht humanen Pflichten gebrauch gemacht werden kann oder jemand dafür bestraft wird, dass er diese nicht eingehalten hat.
Aber solange die im Vertrag festgelegten Punkte gegen keine Gesetze verstoßen, so gilt dieser auch zu 100%.
Und da ist es vollkommen egal in welchem Land man wohnt.

Und jeder der sich im Internet auf einer Seite einen Account erstellt,.. musste das Häckchen machen bei;
"Ich habe die AGB, Nutzungsbedingungen, etc. gelesen und akzeptiere sie."
Und wie heißt es nachdem man sie akzeptiert hat?;
*Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"

Alleine die Aussage mit dem Server ist schon falsch, du haftest nur dafür wenn das wo du tust in dem Land Strafbar ist wo du lebst, Serverstandort spielt hier sowas von keine Rolle, Natürlich dürfen die Besitzer des Servers den Film vom Server Löschen, aber rechtlich dafür belangen dürfen Sie dich nicht. ( Annahme das es ein Film ist dessen Verbreitung in der EU Legal ist und nur in der USA nicht den auch in der EU ist es Verboten geschützes Material hochzuladen). Sprich nur weil du einen Server in der Schweiz besitz (Wo herunterladen von geschützem Material legal ist) kannst du genau so belangt werden als ob du das direkt auf den PC in Deutschland runterlädst, da einzig und alleine dein Wohnort entscheidend ist in diesem Falle.

Zu den AGB's diese gelten zwar, aber nur dort wo sie gegen kein Gesetz verstossen.
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Geschrieben am: 15. Jan. 2014 um 17:05
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