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Sorry aber jetzt mal Tacheles, das einzige was geschützt wird ist nicht der Bürger selbst, sondern die Möglichkeit den Bürger/Menschen zu kontrollieren und ihm seine natürlichen autodidaktischen Veranlagung zur unterbinden!
SKANDAL....
So sollte das eigentlich heißen.
Ist ein auf Liste B geführtes, in Deutschland beschlagnahmtes Spiel im Shop verfügbar, sind wir sofort beim Strafrecht (§131 StGB). Es ist dabei weder verboten, ein solches Spiel zu besitzen, noch ein solches Spiel zu kaufen! Lediglich der Verkauf in Deutschland ist verboten!
Das ist bei indizierten Filmen übrigens nicht anders!
So, und jetzt erklärt mir mal einer von euch, wo der Staat (in Bezug auf Indizierungen), der euch weder den Erwerb, noch den Besitz, noch die Nutzung eines in Deutschland beschlagnahmten Spiels verbietet, eure Grundrechte einschränkt, insbesondere was das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung angeht. DAS wäre dann Zensur.
Dass sich ein Verkäufer (Steam) dabei an deutsches Recht hält und halten muss ist doch klar. Daran würde auch ein Wechsel von USK auf PEGI nichts ändern, denn die wären den gleichen gesetzlichen Bestimmungen unterworfen.
Wenn ihr also da was ändern wollt, dann macht eine Petition zur Änderung des Jugendschutzgesetzes und §131 StGB.
Auch Titel von Liste B dürfen in DE verkauft werden. Juristisch hat das erstmal keinen Unterschied zur Liste A. Es heißt lediglich, dass die BPjM der Ansicht ist, dass für den Titel ein Verbreitungsverbot nach StGB greift.
Tatsächlich entscheiden muss das allerdings ein Gericht.
Da gibt es noch eine Unterscheidung, wenn es online ist? Man lernt nie aus.
Könnte man dann nicht von vornherein argumentieren, dass entsprechende Shopseiten "Werbung" sind und somit auch Liste A Relevanz hat?
muss schon lachen warum star wars dark forces dabei ist
https://dejure.org/gesetze/StGB/131.html