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Danke, aber ich habe gelesen, dass man dann jedesmal wenn mand as Game starten möchte die VPN aktiv haben muss.
Eine letzte Frage noch: Ist die Version in der Schweiz uncut und muss man mit der VPN in DE auch wieder Schweiz auswählen oder kann man dann theoretisch auch UK auswählen?
Du kannst aber auch eine ausländische Version kaufen und 90 Tage warten. Dann wird der Geolock aufgehoben. So verstößt du zumindest nicht gg. das SSA.
Nur D und A haben die zensierte Fassung wg. bestehender Gesetze.
Die Sache ist, die deutsche syncro hat nämlich jeglichen Verbindung zum 3. Reich durch das "Regime" ersetz. Beispielsweise ist vom "Kanzler" die Rede oder von einem "Pole/Verräter", wenn es um den "Führer" oder einen Juden im Spiel geht.
"Wer Wolfenstein II: The New Colossus unzensiert spielen will, muss zur englischen Version greifen. Denn auch in Österreich wird es nur die zensierte deutschsprachige Version geben. "
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=12156
ALLE deutschen Lokalisierungen sind cut in Bezug auf die NS-Vergangenheit ABER nur in D und A ist ausschließlich die zensierte Version erhältlich. In allen anderen Ländern, inkl. Schweiz kann man auch die unzensierte Version bekommen ABER die ist nur in englisch.
Aber in jedem billig Film, ist es ja kein Problem. Deutschland, mehr Schein als sein. Vorne in der Wirtschaft und auf der anderen Seite hängen geblieben mit Zensur, Internet usw. Ich finde, dass man selber entscheiden sollte, was man sehen will und was nicht. Wieso werden manche Horrorfilme geschnitten? Jugendschutz? Schön und gut, aber wenn man 18 ist, kann man es sich doch anschauen. Einfach quatsch die ganze Zensur und in dem Medien keine Rede davon. Wird sich aber auch nicht ändern.....
Außerdem gibt's bestimmt bald einen inoffiziellen Patch (UCP), der das "Problem" beseitigt.
Da das Thema echt kontrovers in den Medien diskutiert wird kann man hoffen, dass sich das mal ändert, da Entwickler angekündigt haben, Spiele mit NS-Hintergrund veröffentlichen zu wollen. Es gibt Fachjuristen, die das als rechtlich machbar ansehen. Die Rechtssprechung ist da nicht ganz eindeutig. Es wäre natürlich ein immenses Risiko für den Entwickler.
Man darf gespannt sein.