South Park™: The Stick of Truth™

South Park™: The Stick of Truth™

Voir les stats:
Ce sujet a été verrouillé
Wer sich die deutsche Version kauft ist ein........
Mit eurem Geld sagt ihr Ubisoft: "DANKE FÜR DIE ZENSUREN UBISOFT!"
Und Ubisoft denkt sich "Oh, seht nur, wir zensieren und die Leute geben uns Geld dafür.
Tja. Dann zensieren wir mal munter weiter!"

Sorry, aber es gibt KEINE Ausreden dafür.

Sich die deutsche Version zu kaufen ist...... tja, seht ihr. Ich darf´s nicht aussprechen, weil Valve mich dann bannen würde oder einfach auch zensieren würde.

Warum werfen wir nicht einfach alle möglichen Bücher auf einen Haufen, zünden sie an, tanzen nackt im Kreis herum und rufen laut ♥♥♥♥♥♥♥♥♥♥♥!
< >
Affichage des commentaires 1 à 15 sur 28
du bist auch nicht gerade der hellste wa?
Dernière modification de Zulphar; 19 mars 2014 à 15h15
Buwaro a écrit :
du bist auch nicht gerade der hellste wa?
Bitte begründe diese in Mundart wiedergegebene provokante Frage. Dein Beitrag ist in seiner bestehenden Form leider kontraproduktiv, was diese Diskussion angeht.

Gehe ich recht in der Annahme, dass dein höchster erreichter Bildungsabschluss die Hauptschule ist und du durchaus ein Beführworter von Zensuren bist?"
Dernière modification de erretter; 19 mars 2014 à 15h19
Weil Ubisoft nen scheiß dafür kann dass das Spiel zensiert worden ist. Richte deine Aggression an den deutschen Staat.
Dernière modification de Striker; 19 mars 2014 à 15h19
Striker a écrit :
Weil Ubisoft nen scheiß dafür kann dass das Spiel zensiert worden ist. Richte deine Aggression an den deutschen Staat.
Es wird dich jetzt sicher schockieren, daher bitte ich dich einen festen Sitzplatz einzunehmen, wenn du den folgenden Text liest, um Verletzungen im Falle einer plötzlich eintretenden, Schock-bedingten Ohnmacht zu vermeiden.

Der deutsche Staat zensiert niemals. Im deutschen Grundgesetz ist festgehalten "Eine Zensur findet nicht statt!"
Jedoch kann und wird die USK Spielen wie Southpark die Altersfreigabe verweigern.
Als folge dessen werden dann Staatsanwaltschaften die Indizierung bzw. Beschlagnahmenung veranlassen.
Um diesem Schicksal zu entgehen zensieren die Publisher, in diesem Fall Ubisoft, ihre Spiele selbst.

Es ist sozusagen, eine Zensur auf mittelbaren Wege, durch den Staat. Im Endeffekt, aber doch, durch den Publisher selbst.
Ein derartiges Vorgehen, eben diese Selbst-Zensur, darf nicht von uns, mit unseren finanziellen Mitteln gutgeheißen werden.

Positive Beispiele stellt Capcom mit Dead Rising dar. Sie sagen: "Wir wissen, dass dieses Spiel in seiner unzensierten Version in Deutschland indiziert werden würde. Wir können es also selbst zensieren, oder... wir veröffentlichen es gar nicht erst."
Sie haben sich entschieden, es nicht zu veröffentlichen. Sehr richtige und löbliche Entscheidung, wie ich finde.
Striker a écrit :
Weil Ubisoft nen scheiß dafür kann dass das Spiel zensiert worden ist. Richte deine Aggression an den deutschen Staat.

Eben nicht, dann hätte man von einem Release in Deutschland eben absehen sollen anstatt das Spiel zu zensieren. Wenn ein Spiel keine USK Freigabe erhält bzw. hat kann es trotzdem in Deutschland vertrieben werden und auch eine Indizierung oder Beschlagnahmung steht dem nicht im Weg. Ubisoft wäre fein raus, da sie das Spiel nicht offiziell in Deutschland vertrieben hätten und deutsche Spieler müssten sich keinen zensierten Müll antun!

In Deutschland findet keine Zensur statt, was Du auch gerne nochmal im deutschen Grundgesetz nachlesen kannst (Artikel 5)! Alleine Ubisoft trägt hier die Schuld für etwaige Zensuren und sonst niemand!


Die Deutsche PC Version ist soweit (bis auf die Hackenkreuze) uncut.
Ubisoft zenziert das auch nicht freiwillig sonder weil es in mit den hackenkreuzen im spiel gegen Deutsches recht verstößt.Das ist alles
Buwaro a écrit :
Die Deutsche PC Version ist soweit (bis auf die Hackenkreuze) uncut.
Ubisoft zenziert das auch nicht freiwillig sonder weil es in mit den hackenkreuzen im spiel gegen Deutsches recht verstößt.Das ist alles
Ubisoft zensiert es freiwillig, da sie eine USK Freigabe wollen, welche nicht gesetzlich vorgeschrieben ist!

Leider glauben aber viele Unwissende noch immer den Unfug von wegen "Alles muss in Deutschland eine Freigabe von USK (Spielen) oder FSK/SPiO (Filmen, Serien) haben, dass man es veröffentlichen darf", man darf in Deutschland alles veröffentlichen auch ungeprüft und wenn man ein Spiel/Film nicht offiziell in Deutschland veröffentlicht, dann ist man auch bei einer eventuellen Beschlagnahmung aus dem Schneider (siehe Beispiel CapCom und Dead Rising 1 und 2)!
Dernière modification de DanTheKraut; 19 mars 2014 à 15h40
Bei South Park wurde zwei (!) Tage vor Veröffentlichung bemerkt, dass man in der bereits fertig gepressten und an die Händler ausgelieferten Version eine kleine Textur mit einem Hakenkreuz übersehen hatte. Die Folgen sind für Ubisoft extrem kostspielig: Alle Händler, die bereits Exemplare für eine pünktliche Auslieferung erhalten hatten, wurden umgehend dazu aufgefordert die Spiele zur Verschrottung zurück an Ubisoft zu senden. Es wurde ein deutschlandweites Verkaufsverbot ausgesprochen und Händler machten sich aufgrund der Gesetzlage strafbar die vorliegende Version offiziell oder “unter der Ladentheke” zu verkaufen.

jop total freiwillig schon klar

btw ohne diese Alterskennzeichnung ist keine Rechtssicherheit gegeben und es gibt ein generelles Werbeverbot,was wohl einer der gründe dafür ist das so ziemlich jedes spiel eine usk bekommt..
Dernière modification de Zulphar; 19 mars 2014 à 15h58
Buwaro a écrit :
Bei South Park wurde zwei (!) Tage vor Veröffentlichung bemerkt, dass man in der bereits fertig gepressten und an die Händler ausgelieferten Version eine kleine Textur mit einem Hakenkreuz übersehen hatte. Die Folgen sind für Ubisoft extrem kostspielig: Alle Händler, die bereits Exemplare für eine pünktliche Auslieferung erhalten hatten, wurden umgehend dazu aufgefordert die Spiele zur Verschrottung zurück an Ubisoft zu senden. Es wurde ein deutschlandweites Verkaufsverbot ausgesprochen und Händler machten sich aufgrund der Gesetzlage strafbar die vorliegende Version offiziell oder “unter der Ladentheke” zu verkaufen.

jop total freiwillig schon klar
Die Gesetzwidrigkeit bestand hier in einem Bürokratischen Sinne. Ubisoft hat eine fermeindlich Hakenkreuzfreie Version an die USK zum Testen geschickt und die USK hat auch nur der HakenkreuzFREIEN Version das GO gegeben.
Im Laden(-Lager) lag dann eine Version mit einem übersehenen Hakenkreuz.

Das ist so, als würdest du versehentlich nach einer bestandenen PKW-Fahrprüfungen einen LKW-Führerschein bekommen. Natürlich ist es dann illegal, wenn du einen LKW fährst, denn getestet wurdest du nur auf PKW.
Dernière modification de erretter; 19 mars 2014 à 15h54
mir ist schon klar das man eine USK nicht braucht um sein spiel zu veröffentlichen,aber Ubisoft und eig. alle anderen entwickler wollen eine USK auf ihren spielen um nicht in oben genannte problem zu kommen
Dernière modification de Zulphar; 19 mars 2014 à 15h59
Buwaro a écrit :
Bei South Park wurde zwei (!) Tage vor Veröffentlichung bemerkt, dass man in der bereits fertig gepressten und an die Händler ausgelieferten Version eine kleine Textur mit einem Hakenkreuz übersehen hatte. Die Folgen sind für Ubisoft extrem kostspielig: Alle Händler, die bereits Exemplare für eine pünktliche Auslieferung erhalten hatten, wurden umgehend dazu aufgefordert die Spiele zur Verschrottung zurück an Ubisoft zu senden. Es wurde ein deutschlandweites Verkaufsverbot ausgesprochen und Händler machten sich aufgrund der Gesetzlage strafbar die vorliegende Version offiziell oder “unter der Ladentheke” zu verkaufen.

jop total freiwillig schon klar
Schwachsinn! USK Freigaben basieren auf freiwilliger Basis, was Du auch gerne nachlesen kannst. Alleine deine Aussage "Es wurde ein deutschlandweites Verkaufsverbot ausgesprochen und Händler machten sich aufgrund der Gesetzlage strafbar die vorliegende Version offiziell oder “unter der Ladentheke” zu verkaufen." zeigt schon eine gewisse Unwissenheit was die deutsche Gesetzeslage betrifft.

Also hier für dich in einfacher Sprache:
Ubisoft hatte 3 Optionen:
1)
Spiel wird ohne USK Prüfung veröffentlicht und nicht offiziell für Deutschland (z.B. via Amazon, aber nur als Import) ---> Spiel wird evtl. nach einem Antrag von der BPjM geprüft und gegebenenfalls indiziert (Liste A oder Liste B) --> falls Liste B wird das Spiel irgendwann (!) von einem Gericht begutachtet und evtl. Beschlagnahmt --> Ubisoft ist fein raus, da es nie offiziell für Deutschland veröffentlicht wurde. Als Beispiel: CapCom hat es so mit Dead Rising 1 und 2 gemacht, beide Spiele wurden beschlagnahmt nach §131 StGB und CapCom war fein raus, da sie es nie offiziell in Deutschland veröffentlicht haben.

2)
Spiel wird ohne USK Prüfung veröffentlicht, auch in Deutschland (z.B. via Amazon) ---> Spiel wird evtl. nach einem Antrag von der BPjM geprüft und gegebenenfalls indiziert (Liste A oder Liste B) --> falls Liste B wird das Spiel irgendwann (!) von einem Gericht begutachtet und evtl. Beschlagnahmt --> Ubisoft bekommt Ärger. Als Beispiel: Die Videofirma "Astro" mit Sitz in Deutschland hatte teilweise beschlagnahmte Film ungeprüft auf dem deutschen Markt veröffentlicht, als die Filme vom Label "Astro" ebenfalls beschlagnahmt wurden gab es Ärger für den Besitzer, da dieser die Filme trotz dem wissen, dass sie schon beschlagnahmt waren nochmals veröffentlicht hat (was übrigens legal war, da eine Beschlagnahmung eben nur für das Label gilt, welches dem Richter vorliegt z.B. sind folgende Versionen von Dead Rising 2 beschlagnahmt: Dead Rising 2 Xbox 360 (UK-Version) (CE-Europe Ltd./UK), Playstation 3, EU-Version (Capcom Co. Ltd./UK), Playstation 3, UK-Version (Capcom-Europe/UK) und Playstation 3, US-Version (Capcom/USA) andere Versionen des Spiels darunter auch die PC Version sind lediglich indiziert Liste B.

3)
Spiel wird mit USK Kennzeichnung veröffentlicht, wofür aber Zensuren notwendig waren, da keine Jugendgefährdung bei einer USK Freigabe bestehen darf --> Spiel kann nicht mit indiziert werden, aber trotzdem noch beschlagnahmt --> Ubisoft ist fein raus

Gewählt hat Ubisoft Option 3 obwohl Option 1 auch ohne Probleme möglich ist --> Ubisoft hat von sich aus zensiert um eine Freigabe durch die USK zu erhalten.

Noch als Zusatzinfo für Unwissende die es interessiert:
Eine Beschlagnahmung ist kein Verbot! In Deutschland gibt es ganze 2 Verbote was Schriften angeht nämlich §184b (Kinderpornografie) und 184c (Jugendpornografie) StGB, dort herrscht nämlich auch ein Besitz und Beschaffungsverbot, welches es bei den anderen Paragraphen die zu einer Beschlagnahmung von Schriften führen nicht gibt (kannst Du gerne vergleichen und nachlesen im Strafgesetzbuch).
Dernière modification de DanTheKraut; 19 mars 2014 à 16h06
Hier scheinen viele zu vergessen, dass die Hakenkreuze in Spielen überhaupt nicht gegen deutsches Recht verstoßen, sondern nur gegen eine Auffassung des Rechts, die auf einem 20 Jahre alten Urteil beruht und nicht mehr zeitgemäß ist. Damals erkannte man Spiele noch nicht als Kunst an, während sie heute vom Kunstbegriff des Grundgesetzes jedenfalls erfasst werden. Sprich, selbst wenn keine USK-Freigabe erteilt worden wäre, hätte Ubisoft mit besten Aussichten dagegen klagen und sich auf Kunstfreiheit und Gleichbehandlung berufen können, die Filmindustrie hat das schließlich auch geschafft.

tl;dr: Wenn Ubisoft es probiert hätte, hätten sie das Spiel in Deutschland auch höchstwahrscheinlich ungekürzt rausbringen können.
@Kleinkeks: Das hätte für Ubisoft bedeutet, dass sie erst einmal verklagt worden wären und dann nach Jahren vielleicht die Erlaubnis für den Verkauf erhalten hätten - oder auch nicht, weil eine halsstarriger Richter das Grundgesetz nach seinem Bauchgefühl anwendet. In jedem Fall wäre das Spiel dann kommerziell tot.
Dernière modification de physicalist; 19 mars 2014 à 17h26
Was mich hier interessiert, ist ob die Zensuren der Konsolenversionen (wo für den gesamteuropäischen Raum weitaus mehr zensiert ist - schaut mal bei schnittberichte.com rein) auch die PC-Version betreffen, oder ob es sich hier tatsächlich 'nur' um die Entfernung der Hakenkreuze (nein, nicht Hackenkreuze, meine Liebsten) handelt. Aber diese Frage wird man wohl erst in ein paar Tagen beantworten können. (Ja, ich weiß - UBI sagt PC sei uncut. Aber wer traut den Wichsern schon?)

Und für die weiteren Zensuren der Konsolenversionen ist in der Tat einzig und allein UBI verantwortlich. Die unzensierte Variante hatte die Prüfung mit KJ bestanden, und trotzdem hat UBI die Schere angesetzt. Beim Hakenkreuz unter der heutigen Rechtslage leider nötig, beim Rest nicht.

Und, Kleinkeks:
Kleinkeks a écrit :
Damals erkannte man Spiele noch nicht als Kunst an, während sie heute vom Kunstbegriff des Grundgesetzes jedenfalls erfasst werden.

Wo haste denn das her? Seit wann? Also versteh mich nicht falsch: Wenn dem tatsächlich so wäre - wunderbar. Aber wie es so schön heißt: "citation, please".
Dernière modification de CarlinFan; 19 mars 2014 à 17h33
Erretter a écrit :
Positive Beispiele stellt Capcom mit Dead Rising dar. Sie sagen: "Wir wissen, dass dieses Spiel in seiner unzensierten Version in Deutschland indiziert werden würde. Wir können es also selbst zensieren, oder... wir veröffentlichen es gar nicht erst."
Sie haben sich entschieden, es nicht zu veröffentlichen. Sehr richtige und löbliche Entscheidung, wie ich finde.

Und es ist ja auch überhaupt nicht auf Liste B... *facepalm* Es kümmert den Staat einen Dreck, ob es hierzulande veröffentlicht wurde oder nicht, beschlagnahmt werden kann es trotzdem. Genau wie Dead Rising 2.
Dernière modification de CarlinFan; 19 mars 2014 à 17h39
< >
Affichage des commentaires 1 à 15 sur 28
Par page : 1530 50

Posté le 19 mars 2014 à 14h41
Messages : 28