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Und wegen VPN wird man nicht zwangsweise Gesperrt, obwohl es laut Steam Subscriber Agreement nicht erlaubt ist.
http://store.steampowered.com/subscriber_agreement/german/
Was VPN ist kann dir Google verraten.
Kurz gesagt, dient es mehr oder weniger zur Datenverschlüsselung.
Genaueres, {リンクが削除されました}http://bit.ly/16c8hDU
Heisst aber auch nicht, dass es nicht passieren kann. :P
Stimmt schon, aber es gab nie jemanden dessen Account wegen der Key Aktivierung per VPN gesperrt wurde. Habe dazu nie etwas gelesen.
Aber das müssen wir jetzt auch nicht diskutieren. ^^
Ich habe mir einige Spiele im Ausland auf Geschäftsreisen gekauft z.B. Saints Row 2 oder Sniper Elite 2 beides konnte ich in Deutschland nicht ohne VPN aktivieren.
Ein krasseres Beispiel: Ich habe hier auch noch Dead Rising 2: Off the Record, welches sich mit deutscher IP weder aktivieren, installieren noch spielen lässt ergo bleibt da nur VPN, schließlich habe ich mein Spiel legal erworben!
Diese VPN "Sperre" in den AGBs soll lediglich dazu dienen, dass niemand mittels VPN in Billigländern einkauft mehr nicht und es ist auch nicht immer alles geltendes Recht was in den AGBs steht ;)
Wenn man sich die Spiele Giften lässt, aber kein RU Gifter oder sonstiges, dann stimmt das.
Aber manche Leute schauen erst auf den Preis, informieren sich vorher nicht und haben dann Ärger mit dem MMOGA Support weil der Key nicht geht. Oder haben Regienlocked Keys unwissentlich gekauft. ^^
Also ich kann Dead Rising 2: Off the Record installieren und spielen, also könnte wenn es nicht schon direkt nach dem Start abstürzen würde.
Lag aber daran weil es mir gegiftet wurde schätze ich, da Gifts nicht aktiviert werden müssen wie Keys.
sehr merkwürdig konnte beides ohne problem registrieren installieren und spielen ohne irgendetwas zu machen^^
Indizierung und Beschlagnahmung braucht dich als erwachsene Person auch nicht zu jucken, eine Beschlagnahmung nach §131 StGB und §86a StGB ist im Grunde eine Indizierung (keine Werbung, öffentliches Ausstellen usw.) + Verkaufsverbot (welches nur für deutsche Geschäfte gilt).
Du kannst als erwachsene Person beschlagnahmte Titel kaufen, importieren und auch spielen bzw. ansehen ohne mit irgendwelchen Konsequenzen rechnen zu müssen (sofern Du die Titel für den Eigengebrauch kaufst also für dich), eine Beschlagnahmung ist nämlich kein Besitzverbot, dieses existiert nur bei Kinderpornografie was Medien angeht (ja, man darf auch rechtes Zeug besitzen).
Leider verstehen viele Publisher den deutschen Jugendschutz nicht und so gibt es Aktivierungssperren oder die Games sind für deutsche Spieler nicht zugänglich bzw. zensiert!
Es gibt auch eine Entscheidung vom OLG Hamm wo jemand ein beschlagnahmtes Medium via Ebay verkauft hat, da er es nicht gewerblich gemacht hat (sprich er hat es einmal verkauft danach war es weg) war es auch nicht strafbar, allerdings würde ich mich darauf nicht verlassen.
@Fenriswolf
Liegt evtl. daran, dass Du die Games aus irgend einem Bundle hast, dort geht die Aktivierung ohne Probleme. Ich habe die Spiele in einem Geschäft gekauft ;)
Also alles was du ohne Umwege aktivieren kannst darfst du auch aktivieren, egal ob es sich um Spiele handelt die aus diversen Gründen in DE nicht angeboten werden, uncut Versionen von gewaltgeminderten Spielen oder Spielen die du wegen der Preisdifferenz von einem russischen Trader ertauscht hast.
Wenn Steam dich ein Spiel nicht ohne Weiteres akrtivieren lässt, lass die Finger davon, denn eine region restriction durch Verschleierung deines Standortes (z.B. per VPN) zu umgehen kann laut Steam-Nutzungsvertrag mit Sperrung deines Accounts geahndet werden (ob es tatsächlich auch geschieht oder lieber beide Augen zugedrückt werden sei mal dahingestellt, angedroht ist es jedenfalls und daher mit einem Risiko verbunden).
Also ganz einfach:
Aktivierung möglich = Aktivierung erlaubt
Aktivierung nicht möglich = Aktivierung nicht erlaubt
Nirgendwo.
Außerdem ist der Thread uralt.