Sleeping Dogs-Definitive Edition
Guten Tag,
ich habe mir vorhin Sleeping Dogs:Definitive Edition gekauft, aber ich habe einen deutschen Steam Account. Kann mir jemand helfen, wie ich das game aktivieren kann, denn ich würde es sehr gerne zocken :D

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JB1609 eredeti hozzászólása:
Was mich bei der ganzen Sache nur stört ist, dass es nur in Deutschland so ist. Wenns auch in den Niederande etc. so wär gut ok. Aber natürlich nur in Deutschland.
Ich verweise mal auf Artikel 135 des Schweizer Strafgesetzbuches dort heißt es:

Gewaltdarstellungen
Wer Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände oder Vorführungen, die, ohne schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert zu haben, grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere eindringlich darstellen und dabei die elementare Würde des Menschen in schwerer Weise verletzen, herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt oder zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft,2 wer Gegenstände oder Vorführungen nach Absatz 1, soweit sie Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere darstellen, erwirbt, sich über elektronische Mittel oder sonst wie beschafft oder besitzt.3

Die Gegenstände werden eingezogen.

Handelt der Täter aus Gewinnsucht, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Mit Freiheitsstrafe ist eine Geldstrafe zu verbinden.

In der Schweiz ist somit selbst der Erwerb und Besitz neben dem Verkauf strafbar. Beim deutschen §131 StGB ist Erwerb und Besitz erlaubt, das Bewerben verboten und der Verkauf weitgehend eingeschränkt.
Auf der Schweizer Verbotsliste befinden sich Sachen wie Braindead, Tanz der Teufel usw. also alte Bekannte des deutschen §131.

Gut für die Schweizer, dass diese Gesetz wohl nicht angewandt wird obwohl es im Strafgesetzbuch steht ;)

Ihr solltet euch übrigens mal informieren was ein Verbot überhaupt ist! Kinder- und Jugendpornografie ist in Deutschland verboten, der Versuch der Beschaffung ist selbst strafbar und im Paragraphen selbst wird aufgezeigt wer überhaupt solche Medien straffrei sichten darf. Daneben bedarf es keiner richterlichen Anordnung!

Alles was unter §86, §130 oder §131 StGB fällt ist nicht verboten, verboten ist lediglich das öffentliche Bewerben und Anpreisen (was bei §86 und 86a ganz sinnvoll ist, sonst würden die ganzen rechten Deppen ihre Gesinnung öffentlich zeigen, so sind sie halt auf private Feiern (! damit sind keine Konzerte gemeint) und die eigenen 4 Wände beschränkt). Kauf, import und Besitz sind erlaubt so steht es auch in den Paragraphen selbst. Für den Verkauf gibt es ein Urteil vom BGH, welches den Verkauf unter sehr strengen Auflagen erlaubt, auch für Geschäfte (Aktenzeichen: I ZR 18/04 für interessierte). Bevor etwas Beschlagnahmt wird bedarf es vorher einer Indizierung durch die BPjM. Mir persönlich ist kein Fall bekannt, wo Max Mustermann einen Antrag auf Beschlagnahmung eines Mediums nach §131 StGB gestellt hat sondern die Staatsanwaltschaft wird auf Anregung der BPjM tätig was teilweise Jahre dauern kann (7 Jahre bei Battle Royal) oder auch mal gar nicht passiert (Call of Duty MW2).

Das deutsche Grundgesetz verbietet jegliche Form von Vorzensur, eine Beschlagnahmung ist aber eine Nachzensur (das Medium hat sich vorher in Vebreitung befunden) und somit gestattet, weiß ich auch nicht jeder! Genauso ist eine Indizierung keine Zensur, da dass Medium keinem Verbreitungsverbot unterliegt sondern einer Verbreitungsbeschränkung (ein kleiner aber feiner Unterschied)!

Daneben regelt das GG eben auch ganz klar wo Artikel 5 GG Schranken hat so heißt es in Absatz 2 "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."
Dies Betrifft in erster Linie aber nur Absatz 1. "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

Das Zensurverbot richtet sich gegen den Staat. Selbstzensur der Presseorgane aus eigenem Antrieb zum Beispiel oder Maßnahmen in privaten Organisationen, die dazu führen, dass einer Person „der Mund verboten wird“, sind keine Zensur.

Absatz 3 hingegen "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung." ist nur dann dann von möglichen Beschränkungen betroffen, wenn er mit anderen Verfassungsgütern kollidiert.





Legutóbb szerkesztette: DanTheKraut; 2014. okt. 11., 10:53
@ Wolfpig - es geht ja darum das es auf der offiziellen Seite steht und das sich ein Publisher, wenn er das liest, natrülich zu dem Schluß kommt das der Besitz / die Benutzung eines beschlagnahmten Spiels absolut verboten ist - was ja so nicht stimmt - und dann lieber gleich einen Regiolock bringt (wenn er davon ausgeht das es sowieso gleich beschlagnahmt wird - oder fälschlicherweise davon ausgeht, dass es schon beschlagnahmt ist (wie jetzt bei Sleeping Dogs)).

PS: das trifft natürlich auch auf Bethesda mit Wolfenstei:NO zu (StGB §86a - nach dem Text von der BPjM Seite absolut verboten - stimmt so aber nicht)
Legutóbb szerkesztette: Fuchs808; 2014. okt. 11., 12:00
Ihr zeigt gerade das gefährlichste gut das uns das Internet bringt, Halbwissen.
Warum ist vpn verboten? Weil dann jeder nur aus Russland kauft. Was ist dann der nächste schritt? Spiele in Russland teurer machen, dadurch ist Zocken in Russland so wertvoll wie Kavier oder Gold. Also gibt es nen Regionlock. Und damit lässt es sich einfacher durchführen was Deutschland will: weniger Gewalt in PC spielen. Kommt mir jetzt nicht mit irgendwelchen Beispielen wo es nicht so ist in Deutschland. Kauft euch bitte mal Dead island über den deutschen store. Das war die ersten 3 Monate möglich es wurde nachträglich auf den Index gesetzt. Freud euch also nicht zu früh.

PC SPIELE sind KEINE KUNST! Keine BILDUNG und haben auch sonst KEINEN SINN außer der Zerstreuung. So ist die Lage, deswegen ist es keine Zensur. Es ist auch keine Zensur wenn du in Deutschland nicht mit Rapsöl im Diesel fahren darfst. Es gibt da Unterschiede und nur weil euch nen scheiß wiki Artikel recht gibt seid ihr nicht im recht.
Um ein paar Anmerkungen richtig zu stellen: Deutschland will weniger Gewalt in PC-Spielen? Da sprichst du ja für alle. Halte ich für Unsinn! Das ist bstimmt nicht das, was Deutschland will, sondern sind allerhöchstens Mittel, um eine USK-Plakette zu bekommen. Also will das der Publisher und nicht die Bundesrepublik. ;)
Du schreibst, dass wir nicht mit irgendwelchen Beispielen kommen sollen, wendest aber selbst eines an. Dead Island ist -wie viele Spiele bis zur Indizierungsentscheidung auch- oft noch frei im Steam Store erhältlich und lässt sich auch problemlos aktivieren. Einige Spiele, die auf dem Index sind, können auch weiterhin im Store gekauft, aktiviert und gespielt werden (wohlgemerkt auch mit deutscher IP). Aliens vs. Predator Classic oder Kingpin bspw.
Dass PC-Spiele sehr wohl Kunst sein können, beweist das Spiel The Void, welches sogar im Moskauer "Museum of Modern Arts" ausgestellt ist.

Ein Geo-Locking ist in jeder Hinsicht überflüssig, das wurde aber ja schon zur Genüge gesagt, weil es dafür weder eine gesetzliche Grundlage gibt (bzw. diese sehr weit ausgelegt wird von entsprechenden Seiten), noch irgendeine logische Erklärung. All diese Mechanismen erfahren eine solche Präsenz auf einschlägigen Seiten, dass sie umgehend ausgehebelt werden und Interessenten ihre Ware eben anders organisieren, ergo ein hundertprozentiges Verlustgeschäft für die Macher, nachdem Deutschland einen nicht unerheblichen Anteil dieses Marktes ausfüllt.

Im Recht ist hier nur einer, nämlich der volljährige Käufer, der das Entgelt leistet, um gefälligst das Spiel zu bekommen, was im Rest der Welt ebenso vertrieben wird.
Legutóbb szerkesztette: The Hitman; 2014. okt. 15., 10:37
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Közzétéve: 2014. okt. 10., 14:01
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