Bu konu kilitlenmiştir.
Bereits gekaufte Spiele von einem Account auf den anderen Übertragen?
Moin,

nen Kollege will seinen Acc nicht mehr haben, weiß aber nich was er damit machen soll. Ist es Möglich das er mir durch hilfe des Steam Supports die Games übertragen lassen kann? Oder ist das nicht möglich ? Sonst würde ich den Account so übernehmen und halt hin und her loggen.
Konnte keine Konkrete Antwort finden ^^

Weiß jemand was genaues?
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53 yorumdan 46 ile 53 arası gösteriliyor
İlk olarak Miau Echte Katze tarafından gönderildi:
Wenn ich sowas schon wieder Lesen das Leute einen Steam Acc haben und Ihre Spiele
dann noch mal auf einen anderen Steam Acc Aktivieren wollen könnte ich Kotzen,was
Verseht Ihr da nicht das Ihr diese Spiele immer wieder auf einen anderen PC Installieren könnt,wer nicht in der Lage ist seine Acc Daten auf zu schreiben + Passwort hat selbst
schult wenn Sie keinen zu gang mehr zu Ihren Acc und Spielen haben besonders wenn
Sie noch nicht mal beweise haben das der Acc Ihnen gehört, weil der eine oder andere
seine Handbücher, DVDs mit seinen Keys in den Papierkorb schmeißt das gleich gilt
auch für die E-Mail Nachweise.


Wer ein PC Spiel Kauft kann nicht damit Rechnen das Sie dieses Spiel z.b. auch auf
einer PS2 oder anders rum Spielen,Aktivieren kann


Worüber man Meckern kann ist das es Heute zu viele sch..... Plattformen gibt die
die Leute mit Geschenken anlocken tun und da muss sich mal jeder Kunde selbst
Gedanken machen...... Ich brauche keine 5-10 Plattformen wo ich Spiele Kaufe
oder drauf habe um zu Spielen.....:lunar2019madpig:


Leute die Heute Spiele im Einzelhandel Kaufen sollten eigentlich klar sein das dass
Spiel zu 99% eine Plattform mit einem Account brauch um das Spiel Spielen zu können
und das die Spiele dann an dem Acc gebunden sind vor 10-11 Jahren war das noch
anders.
des gute mit dem Computer muss man auch net ständig Cd Hüllen öffnen, wenn man das Orginal hat, um Musik zu hören.
Mal das ganze emotionale Getöse zur Seite:
In der EU ist das Verhalten von Steam so nicht erlaubt. Denn laut EU Recht gilt nunmal, das man sowohl Lizenzen als auch Software weiterverkaufen darf.

In den USA allerdings (!!!) gilt das so nicht und dort steht das in den EULAs auch so drin. Das wäre für alle jetzt grundsätzlich kein Problem, ABER:

Der Preis von Steam Spielen liegt im selben Bereich wie früher, als die SW noch ganz normal erworben wurde und weiterveräußert werden konnte.

Also macht sich Steam einerseits zunutze, das die SW hierzulande recht teuer war und andererseits berufen sie sich darauf, daß sie das renting model wie es in den USA üblich ist (ARR/TTR vs sale) fahren.
Man kann (und macht es auch) Valve also zurecht Rosinenpickerei vorwerfen, und das hat nicht nur das Pariser Gericht so entschieden, sondern wohl auch deutsche Gerichte. Da sich solche Verfahren im Allgemeinen aber jahrelang hinziehen, haben wir da noch kein aktuelles Ergebnis.

Vom EuGH kenne ich kein aktuelles Urteil, das Valve seine Praxis bestätigen würde, magst Du mich da aufschlauen @ƒℓσ.яуαη𝟡𝟙𝟙 ? Du hast durchblicken lassen, das Du da Entscheide kennst.
Gerne auch mit Link zur einer juristischen Datenbank. Würde mich auch fachlich interessieren.

Interessant dazu für Laien:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht-Software

Besonders relevant:
Urteil des BGH vom 17. Juli 2013
Der BGH hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Juli 2012 erwartungsgemäß bestätigt. An der prinzipiellen Zulässigkeit des Vertriebs von gebrauchten Softwarelizenzen ist damit nicht mehr zu rütteln. Bereits Ende 2012 hat auch das OLG Frankfurt als Folge des EuGH-Urteils vom 3. Juli 2012 seine Rechtsprechung geändert und entschieden, dass beim Gebrauchtsoftwarehandel auch das Aufspalten von Volumenlizenzen zulässig ist (Az. 11 U 68/11 vom 18. Dezember 2012). Das vollständige Urteil ist unter Aktenzeichen I ZR 129/08 zu finden.

und

Urteil des BGH vom 11. Februar 2010
Der Bundesgerichtshof entschied am 11. Februar 2010 (Az. I ZR 178/08 – Urteilsbesprechung in GRUR 2010, 822), dass die zwingende Registrierung einer Software (hier: Half-Life 2) nach Installation über ein Benutzerkonto auf dem Internetserver des Softwareherstellers den urheberrechtlichen Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts nicht verletzt, auch wenn in den Lizenzbestimmungen der Software die Weitergabe des Benutzerkontos an Dritte untersagt ist. Dies gilt auch dann, wenn der Datenträger mit der Software daher vom Ersterwerber praktisch nicht mehr weiterverkauft werden kann.

In letzterem geht es aber alleinig um die Registrierung! Dem BGH ist an dieser Stelle vorzuwerfen, das sie die ganze Tragweite nicht verstanden haben. Denn es wurde nicht betrachtet, das die unterbundene Weitergabe an Dritte zu einem konsequenten und massenhaften Verzicht auf EU Recht führen wird. Ebensowenig wurde die Monopolstellung betrachtet, die 2010 zugegebenermassen noch nicht in diesem Ausmaß abzusehen war.
Leider bin ich in aktuellem Lizenzrecht nicht firm genug um das zu bewerten.
Interessant wäre aber durchaus eine neuerliche Klage mit Hinblick auf das massenhafte Unterdrücken bzw Unmöglichmachen von EU-Recht aufgrund amerikanischer Vorgaben.

Entgegen der Annahme einiger Mitdenker bin ich auch nicht der Meinung, das wir dadurch einem massiven Anstieg der Lizenzgebühren entgegensehen. Ein Anheben der Preise wird hier wie dorten immer mit einem Einbruch der Quartalszahlen quittiert, danach kann man die Uhr stellen.
Ganz im Gegenteil sähe ich eher einen Einbruch der Aktie und einem Verlust der Valve Aktionäre an der Stelle.
Die wiederum sind mir persönlich Jacke wie Hose.

Es wäre interessant zu sehen, wie hier ein aktuelles Urteil aussehen würde.

Wahrscheinlich werden wir damit aber noch gute zehn JAhre warten müssen, bis im BGH selber Gamer sitzen, die die Problematik kennen.

Derzeitig sitzen da Menschen, die mit mir aufgewachsen oder wesentlich älter sind.
Damals waren Computerspiele nicht relevant und Computer etwas für Freaks. In diesem Sinne können die amtierenden Richter auch nur über etwas entscheiden, was ihnen nicht nur fach- sondern völlig fremd ist.
İlk olarak avandol tarafından gönderildi:
Ganz im Gegenteil sähe ich eher einen Einbruch der Aktie und einem Verlust der Valve Aktionäre an der Stelle.
Valve ist nicht an der Börse gelistet.
İlk olarak avandol tarafından gönderildi:
Ganz im Gegenteil sähe ich eher einen Einbruch der Aktie und einem Verlust der Valve Aktionäre an der Stelle.
Die wiederum sind mir persönlich Jacke wie Hose.
Aha ABER: da wo kein Börsengang, da auch keine Aktien. VALVe ist zu 100% in der Hand von Gabe Newell. Keine Aktionäre weit und breit zu sehen. :emofdr:
ihr kauft keine spiele, das sind nur die lizenzen die ihr kauft. die linzenzen geben dir eine freigabe für downloaden. wenn du ein spiel kaufst für 90 euro beispiel, nach zwei wochen wenn die sagen wir unterstützen das spiel nicht. wird das spiel enfenrtn somit der linzenz auch. dann könnt ihr das nicht mehr spielen. ihr kauft nur linzen für 80 euro das ihr spielen dürft daher lohnt es sich nicht zu machen. selbst wenn ihr für ps4 oder ps5 cd kauft sage ich mal das spiel gehört dir nicht auf der cd ist nur der linzenz freigabe für downloaden, auch wenn die mal sagen nö, dann könnt ihr sowie auch nicht mehr zocken. das sind viele nicht bewust oder wissen viele es nicht. trotzem kauft man spiele, um spaß zu haben oder spiele sammeln, aber wenn die von platform enfernt wird, kann es sein das von dein account im bibliothek auch weg ist.
En son celv khalif tarafından düzenlendi; 17 Şub 2022 @ 3:35
İlk olarak Celv Family-Packet tarafından gönderildi:
ihr kauft keine spiele, das sind nur die lizenzen die ihr kauft. die linzenzen ...

Prima, hat aber leider vor 7 JAHREN schon jemand geschrieben.

https://steamcommunity.com/discussions/forum/24/618463738387556260/#c618463738387876857
Das musste der Themenersteller nach sieben Jahren ja auch unbedingt wissen.
İlk olarak м tarafından gönderildi:
İlk olarak Celv Family-Packet tarafından gönderildi:
ihr kauft keine spiele, das sind nur die lizenzen die ihr kauft. die linzenzen ...

Prima, hat aber leider vor 7 JAHREN schon jemand geschrieben.

https://steamcommunity.com/discussions/forum/24/618463738387556260/#c618463738387876857


ja, habe es erst spät gesehen.
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Gönderilme Tarihi: 4 Haz 2015 @ 12:44
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