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In der EU ist das Verhalten von Steam so nicht erlaubt. Denn laut EU Recht gilt nunmal, das man sowohl Lizenzen als auch Software weiterverkaufen darf.
In den USA allerdings (!!!) gilt das so nicht und dort steht das in den EULAs auch so drin. Das wäre für alle jetzt grundsätzlich kein Problem, ABER:
Der Preis von Steam Spielen liegt im selben Bereich wie früher, als die SW noch ganz normal erworben wurde und weiterveräußert werden konnte.
Also macht sich Steam einerseits zunutze, das die SW hierzulande recht teuer war und andererseits berufen sie sich darauf, daß sie das renting model wie es in den USA üblich ist (ARR/TTR vs sale) fahren.
Man kann (und macht es auch) Valve also zurecht Rosinenpickerei vorwerfen, und das hat nicht nur das Pariser Gericht so entschieden, sondern wohl auch deutsche Gerichte. Da sich solche Verfahren im Allgemeinen aber jahrelang hinziehen, haben wir da noch kein aktuelles Ergebnis.
Vom EuGH kenne ich kein aktuelles Urteil, das Valve seine Praxis bestätigen würde, magst Du mich da aufschlauen @ƒℓσ.яуαη𝟡𝟙𝟙 ? Du hast durchblicken lassen, das Du da Entscheide kennst.
Gerne auch mit Link zur einer juristischen Datenbank. Würde mich auch fachlich interessieren.
Interessant dazu für Laien:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht-Software
Besonders relevant:
Urteil des BGH vom 17. Juli 2013
Der BGH hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Juli 2012 erwartungsgemäß bestätigt. An der prinzipiellen Zulässigkeit des Vertriebs von gebrauchten Softwarelizenzen ist damit nicht mehr zu rütteln. Bereits Ende 2012 hat auch das OLG Frankfurt als Folge des EuGH-Urteils vom 3. Juli 2012 seine Rechtsprechung geändert und entschieden, dass beim Gebrauchtsoftwarehandel auch das Aufspalten von Volumenlizenzen zulässig ist (Az. 11 U 68/11 vom 18. Dezember 2012). Das vollständige Urteil ist unter Aktenzeichen I ZR 129/08 zu finden.
und
Urteil des BGH vom 11. Februar 2010
Der Bundesgerichtshof entschied am 11. Februar 2010 (Az. I ZR 178/08 – Urteilsbesprechung in GRUR 2010, 822), dass die zwingende Registrierung einer Software (hier: Half-Life 2) nach Installation über ein Benutzerkonto auf dem Internetserver des Softwareherstellers den urheberrechtlichen Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts nicht verletzt, auch wenn in den Lizenzbestimmungen der Software die Weitergabe des Benutzerkontos an Dritte untersagt ist. Dies gilt auch dann, wenn der Datenträger mit der Software daher vom Ersterwerber praktisch nicht mehr weiterverkauft werden kann.
In letzterem geht es aber alleinig um die Registrierung! Dem BGH ist an dieser Stelle vorzuwerfen, das sie die ganze Tragweite nicht verstanden haben. Denn es wurde nicht betrachtet, das die unterbundene Weitergabe an Dritte zu einem konsequenten und massenhaften Verzicht auf EU Recht führen wird. Ebensowenig wurde die Monopolstellung betrachtet, die 2010 zugegebenermassen noch nicht in diesem Ausmaß abzusehen war.
Leider bin ich in aktuellem Lizenzrecht nicht firm genug um das zu bewerten.
Interessant wäre aber durchaus eine neuerliche Klage mit Hinblick auf das massenhafte Unterdrücken bzw Unmöglichmachen von EU-Recht aufgrund amerikanischer Vorgaben.
Entgegen der Annahme einiger Mitdenker bin ich auch nicht der Meinung, das wir dadurch einem massiven Anstieg der Lizenzgebühren entgegensehen. Ein Anheben der Preise wird hier wie dorten immer mit einem Einbruch der Quartalszahlen quittiert, danach kann man die Uhr stellen.
Ganz im Gegenteil sähe ich eher einen Einbruch der Aktie und einem Verlust der Valve Aktionäre an der Stelle.
Die wiederum sind mir persönlich Jacke wie Hose.
Es wäre interessant zu sehen, wie hier ein aktuelles Urteil aussehen würde.
Wahrscheinlich werden wir damit aber noch gute zehn JAhre warten müssen, bis im BGH selber Gamer sitzen, die die Problematik kennen.
Derzeitig sitzen da Menschen, die mit mir aufgewachsen oder wesentlich älter sind.
Damals waren Computerspiele nicht relevant und Computer etwas für Freaks. In diesem Sinne können die amtierenden Richter auch nur über etwas entscheiden, was ihnen nicht nur fach- sondern völlig fremd ist.
Prima, hat aber leider vor 7 JAHREN schon jemand geschrieben.
https://steamcommunity.com/discussions/forum/24/618463738387556260/#c618463738387876857
ja, habe es erst spät gesehen.