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Aber ich vermute eher das iwas mit deinem System (RAM, Treiber ect.) nicht stimmt, da solche Crashes meist damit zusammenhängt als an dem Spiel selber.
Edit: Kann auch sein das Subnautica das Steam-Overlay seit neustem nicht mag oder ggf. den von XBox (Microsoft). Oder zu viel im Hintergrund laufen oder oder oder.. sowas kann alles mögliche sein.
Frag einen Anwalt.
Du redest hier nur vom Widerrufsrecht. Dieses ist natürlich erloschen. Ich rede aber von der gesetzlichen Gewährleistung.
Selbstverständlich gelangt nicht nicht der 356er zur Anwendung, da kein Widerruf vorliegt. Die Gewährleistung hingegen kann notfalls über Rechtsmittel eingeklagt werden. Aussagen, die eine Gewährleistung ausschließen sind in AGB grundsätzlich unwirksam.
Wenn über den Support keine adäquate Reaktion erfolgt, sollte sie über den formellen Weg eingefordert werden, idealerweise per anwaltlichem Schreiben.
Die Beweislast für einen Mangel an der vertraglich vereinbarten Leistung liegt bei dir; du musst also glaubhaft versichern, dass du alle verkehrsüblichen Maßnahmen ergriffen hast, um die Leistung zu nutzen (Patches/kompatibles System etc).
Die Lizenz ist heile - Du darfst das Spiel nutzen. Welche Gewährleistung also?
Man könnte eher mal beim Parlament nachfragen, wieso das so ist.
Eine sehr gute Antwort, danke^^
Gilt bei digitalen Gütern keine einjährige Beweislastumkehr? Eigentlich muss Valve ja nachweisen, dass kein Defekt vorliegt.
Die Systemvoraussetzungen erfülle ich: 32 GB DDR4 Ram, GPU: AMD RX 7900 XT, CPU: i7 9700K.
Valve müsste mir dann schon unsachgemäßen Gebrauch unterstellen und nachweisen können.
Ich muss mal schauen, wann ich beim Support mal einen habe, mit denen man vernünftig reden kann. Dieses pauschale Abgelehne mit Hinweis auf die 2h-Grenze klingt wie ein Versuch mich zum vorschnellen Aufgeben zu bewegen.
Doof ist nur, dass Valve keinen richtigen Kundensupport a la Hotline oder direkte e-Mail Anschrift hat.
@TripleG Ich verstehe, was du mir damit sagen willst. Das rechtliche Gebilde von Valve scheint erstmal "logisch und wasserdicht" zu sein. Nur kann man sich als Händler doch nicht einfach vor der gesetzlichen Gewährleistung drücken, in dem ich "ja nur den Zutritt" zur Ware ermögliche, diese aber nicht zu funktionieren habe.
Klingt eher infantil nach: "Ich will dein Geld und für nichts gerade stehen müssen" Als wäre ich als Kunde Schuld, dass die Ware nicht funktioniert.
Die Umdeutung der Software als Lizenz zur Nutzung ist doch nur eine Art Taschenspielertrick, um sich vor sämtlichen Gewährleistungsansprüchen zu schützen.
Das kann Valve ja auch relativ einfach wenn das Problem bei den restlichen Hunderttausenden von Leuten die das Spiel spielen nicht auftritt.
Und da die Versionen welche die Restlichen hundertausend dank der Digitalen Daten zu 100% Identisch mit der Version ist welche du nutzt........;)
https://steamcommunity.com/profiles/76561198977048587/recommended/264710/
Das mit dem Autosave kann ich nachvollziehen.
Ich spiel selber nur auf Hardcore, wo man automatisch speichert, sobald man das Spiel beendet (also wegen dem "Beenden und Speichern"-Button).
Aber richtiges Autosave gibt's trotzdem nicht.
Gibt aber ne Mod für:
https://www.nexusmods.com/subnautica/mods/237
Wäre meiner Meinung nach nicht doof, wenn es so wäre - nur würden dann auch viele Hersteller keine Software mehr herstellen, weil die mehr für die Klagen ausgeben, als sie mit der Software verdienen, und zudem für jeden einen handgefertigten Patch liefern müssten.
Und genau - das mit der Linzenz ist zum Ersten ein Tachenspielertrick wegen dem Haftungsausschluß - hat aber auch noch den Grund, dass Du es, wenn Du "das Spiel kaufst", ja auch Änderungen daran vornehmen könntest und es dann so weiterverkaufen könntest. Du wirst also nie der Eigentümer des Spieles oder von WIndows sein, weil es bedeutet, dass Du den Code kaufen würdest, und er in Dein Eigentum übergeht. So bist Du nur Besitzer des Codes, aber Eigentümer einer Lizenz, die zudem die Auflage hat, dass Du die nicht weiterverkaufen kannst, um die regionalen Preise zur Gewinnmaximierung zu sichern.
Danke für den Hinweis mit der Mod. Steam stellt sich denke mal einfach stumm und pfeift auf einen unzufriedenen Kunden. Da der Streitwert bei nur 15€ liegt, lohnt sich natürlich kein Rechtsweg.
Ja, Valve kann es sich hier leicht machen und damit fahren, dass der Kunde seinen Widerstand aufgibt und es nickend akzeptiert.
Valve geht aber noch weiter und sagt, dass Bugs, die nach 2h auftreten halt mein persönliches Pech zu sein haben. Dieser Konzern macht es sich damit zu leicht.
Dann wenigstens die 14 Tage Widerrufsrecht beibehalten und diese verbraucherfeindliche 2h-Regel kippen.
Bevor es nun heißt: Dann kannste ja alles durchzocken und dann refunden...
Nein, dafür gibt es die Achievements, die das Durchspielen ja nachweisen.
Nicht, wenn Du offline spielst.