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Darf Valve deutsches Recht ignorieren?
Es geht um das Spiel "Subnautica". Dies habe ich vor einigen Tagen gekauft, jetzt nach 9h stürzt das Spiel sehr oft ab. Crash to Desktop ohne jegliche Fehlermeldungen.

Im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung, die nach §327 BGB auch für digitale Güter gilt, wollte ich Valve dazu auffordern entweder "Nachzubessern", oder mir den Kaufpreis zu erstatten.

Refund-Anfragen liest sich Valve nicht durch, lehnt sie stattdessen mit dem Hinweis ab, dass ja die 2h überschritten seien.
Soweit ich das verstehe, bezieht sich dies nur auf das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, hier rede ich aber von einem Sachmangel.

Weiß jemand, auf welchem Wege ich zu meinem Recht kommen kann?

Man kann den Support anscheinend nicht freitextlich anschreiben.
Beherrschen die im Support überhaupt deutsch, sodass ich meinen Fall dort darlegen könne?
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Ich hatte das neulich in einem anderen Thread gepostet - warte mal...
Postat inițial de Triple G:
"Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 356 Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen
....
(4) Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen auch unter folgenden Voraussetzungen:
....
2.
bei einem Vertrag, der den Verbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet, mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher vor Beginn der Erbringung

a)
ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
b)
bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag die Zustimmung nach Buchstabe a auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat und
c)
seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer erlischt,"


Kurz:
Du kannst es nicht einklagen, also kommt es darauf an, was Steam so für richtig hält und ob die Bock haben Dir das zu erstatten oder nicht..

....

Witzig ist natürlich, dass ein Spiel vermutlich als Dienstlleistung gesehen wird, weil Du ja nur eine Lizenz kaufst es nutzen zu dürfen, und generell kein Handwerk erforderlich ist es zu erstellen...
Valve ist für das ''Nachbessern'' von Spielen im übrigen nicht zuständig. Da musste schon zu den Entwicklern gehen.

Aber ich vermute eher das iwas mit deinem System (RAM, Treiber ect.) nicht stimmt, da solche Crashes meist damit zusammenhängt als an dem Spiel selber.

Edit: Kann auch sein das Subnautica das Steam-Overlay seit neustem nicht mag oder ggf. den von XBox (Microsoft). Oder zu viel im Hintergrund laufen oder oder oder.. sowas kann alles mögliche sein.
Editat ultima dată de ChiAires; 30 dec. 2024 la 5:39
Postat inițial de Lohnkrake:
Weiß jemand, auf welchem Wege ich zu meinem Recht kommen kann?

Frag einen Anwalt.
Lohnkrake 30 dec. 2024 la 5:39 
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@TripleG
Du redest hier nur vom Widerrufsrecht. Dieses ist natürlich erloschen. Ich rede aber von der gesetzlichen Gewährleistung.
Da die AGB von Steam die Aussage "This Agreement is governed by the law of the country where you have your habitual residence" enthalten, kommt hier deutsches Recht zur Anwendung. Dein Vertragspartner ist eindeutig Steam und nicht ein Spielehersteller oder -publisher.

Selbstverständlich gelangt nicht nicht der 356er zur Anwendung, da kein Widerruf vorliegt. Die Gewährleistung hingegen kann notfalls über Rechtsmittel eingeklagt werden. Aussagen, die eine Gewährleistung ausschließen sind in AGB grundsätzlich unwirksam.

Wenn über den Support keine adäquate Reaktion erfolgt, sollte sie über den formellen Weg eingefordert werden, idealerweise per anwaltlichem Schreiben.

Die Beweislast für einen Mangel an der vertraglich vereinbarten Leistung liegt bei dir; du musst also glaubhaft versichern, dass du alle verkehrsüblichen Maßnahmen ergriffen hast, um die Leistung zu nutzen (Patches/kompatibles System etc).
HE❌EN 30 dec. 2024 la 5:48 
Lass uns bitte unbedingt auch das Ergebniss dann zukommen. Was dein Anwalt sagt, ob du "gewonnen" hast ect ...
Postat inițial de Lohnkrake:
@TripleG
Du redest hier nur vom Widerrufsrecht. Dieses ist natürlich erloschen. Ich rede aber von der gesetzlichen Gewährleistung.
Du kaufst kein Produkt - nur eine Lizenz. Steam hat das auch glaube ich so gändert, das es jeder sieht, und manche haben sich dann beschwert - obwohl es immer schon so war.

Die Lizenz ist heile - Du darfst das Spiel nutzen. Welche Gewährleistung also?

Man könnte eher mal beim Parlament nachfragen, wieso das so ist.
@Phettberg2000
Eine sehr gute Antwort, danke^^
Gilt bei digitalen Gütern keine einjährige Beweislastumkehr? Eigentlich muss Valve ja nachweisen, dass kein Defekt vorliegt.
Die Systemvoraussetzungen erfülle ich: 32 GB DDR4 Ram, GPU: AMD RX 7900 XT, CPU: i7 9700K.

Valve müsste mir dann schon unsachgemäßen Gebrauch unterstellen und nachweisen können.

Ich muss mal schauen, wann ich beim Support mal einen habe, mit denen man vernünftig reden kann. Dieses pauschale Abgelehne mit Hinweis auf die 2h-Grenze klingt wie ein Versuch mich zum vorschnellen Aufgeben zu bewegen.

Doof ist nur, dass Valve keinen richtigen Kundensupport a la Hotline oder direkte e-Mail Anschrift hat.

@TripleG Ich verstehe, was du mir damit sagen willst. Das rechtliche Gebilde von Valve scheint erstmal "logisch und wasserdicht" zu sein. Nur kann man sich als Händler doch nicht einfach vor der gesetzlichen Gewährleistung drücken, in dem ich "ja nur den Zutritt" zur Ware ermögliche, diese aber nicht zu funktionieren habe.
Klingt eher infantil nach: "Ich will dein Geld und für nichts gerade stehen müssen" Als wäre ich als Kunde Schuld, dass die Ware nicht funktioniert.
Die Umdeutung der Software als Lizenz zur Nutzung ist doch nur eine Art Taschenspielertrick, um sich vor sämtlichen Gewährleistungsansprüchen zu schützen.
Editat ultima dată de Lohnkrake; 30 dec. 2024 la 5:54
HE❌EN 30 dec. 2024 la 5:53 
Gott sei Dank, keine Hotline. Valve-Mitarbeiter brauchen niemanden am Telefon.
Wolfpig 30 dec. 2024 la 5:55 
Postat inițial de Lohnkrake:
@Phettberg2000
Eine sehr gute Antwort, danke^^
Gilt bei digitalen Gütern keine einjährige Beweislastumkehr? Eigentlich muss Valve ja nachweisen, dass kein Defekt vorliegt.

Das kann Valve ja auch relativ einfach wenn das Problem bei den restlichen Hunderttausenden von Leuten die das Spiel spielen nicht auftritt.

Und da die Versionen welche die Restlichen hundertausend dank der Digitalen Daten zu 100% Identisch mit der Version ist welche du nutzt........;)
Editat ultima dată de Wolfpig; 30 dec. 2024 la 5:56
Bugs sind mir in V1.0 aufgefallen, aber gecrasht ist es bei mir nie einfach so. :wellok:

https://steamcommunity.com/profiles/76561198977048587/recommended/264710/

Das mit dem Autosave kann ich nachvollziehen.
Ich spiel selber nur auf Hardcore, wo man automatisch speichert, sobald man das Spiel beendet (also wegen dem "Beenden und Speichern"-Button).
Aber richtiges Autosave gibt's trotzdem nicht.

Gibt aber ne Mod für:
https://www.nexusmods.com/subnautica/mods/237
Editat ultima dată de Just Chill; 30 dec. 2024 la 6:07
Postat inițial de Lohnkrake:
@TripleG Ich verstehe, was du mir damit sagen willst. Das rechtliche Gebilde von Valve scheint erstmal "logisch und wasserdicht" zu sein. Nur kann man sich als Händler doch nicht einfach vor der gesetzlichen Gewährleistung drücken, in dem ich "ja nur den Zutritt" zur Ware ermögliche, diese aber nicht zu funktionieren habe.
Klingt eher infantil nach: "Ich will dein Geld und für nichts gerade stehen müssen" Als wäre ich als Kunde Schuld, dass die Ware nicht funktioniert.
Die Umdeutung der Software als Lizenz zur Nutzung ist doch nur eine Art Taschenspielertrick, um sich vor sämtlichen Gewährleistungsansprüchen zu schützen.
Die kommt doch gar nicht zum Tragen - das ist bei Windows, oder wenn Du woanders Software "kaufst" genau so. Du kaufst eine Lizenz es nutzen zu dürfen. Und wenn das nicht läuft, kannst Du hier innerhalb von 14 Tagen die Lizenz umtauschen bzw. Wandeln in Geld zurück. Weil sonst dürfte man ja die Hersteller für jeden Bug oder jedes Problem verklagen - und auf einen Patch bestehen.

Wäre meiner Meinung nach nicht doof, wenn es so wäre - nur würden dann auch viele Hersteller keine Software mehr herstellen, weil die mehr für die Klagen ausgeben, als sie mit der Software verdienen, und zudem für jeden einen handgefertigten Patch liefern müssten.

Und genau - das mit der Linzenz ist zum Ersten ein Tachenspielertrick wegen dem Haftungsausschluß - hat aber auch noch den Grund, dass Du es, wenn Du "das Spiel kaufst", ja auch Änderungen daran vornehmen könntest und es dann so weiterverkaufen könntest. Du wirst also nie der Eigentümer des Spieles oder von WIndows sein, weil es bedeutet, dass Du den Code kaufen würdest, und er in Dein Eigentum übergeht. So bist Du nur Besitzer des Codes, aber Eigentümer einer Lizenz, die zudem die Auflage hat, dass Du die nicht weiterverkaufen kannst, um die regionalen Preise zur Gewinnmaximierung zu sichern.
Editat ultima dată de Triple G; 30 dec. 2024 la 6:10
@Just Chill
Danke für den Hinweis mit der Mod. Steam stellt sich denke mal einfach stumm und pfeift auf einen unzufriedenen Kunden. Da der Streitwert bei nur 15€ liegt, lohnt sich natürlich kein Rechtsweg.
Ja, Valve kann es sich hier leicht machen und damit fahren, dass der Kunde seinen Widerstand aufgibt und es nickend akzeptiert.
Postat inițial de Triple G:
Und wenn das nicht läuft, kannst Du hier innerhalb von 14 Tagen die Lizenz umtauschen bzw. Wandeln in Geld zurück.

Valve geht aber noch weiter und sagt, dass Bugs, die nach 2h auftreten halt mein persönliches Pech zu sein haben. Dieser Konzern macht es sich damit zu leicht.
Dann wenigstens die 14 Tage Widerrufsrecht beibehalten und diese verbraucherfeindliche 2h-Regel kippen.
Bevor es nun heißt: Dann kannste ja alles durchzocken und dann refunden...
Nein, dafür gibt es die Achievements, die das Durchspielen ja nachweisen.
Postat inițial de Lohnkrake:
Nein, dafür gibt es die Achievements, die das Durchspielen ja nachweisen.

Nicht, wenn Du offline spielst.
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Data postării: 30 dec. 2024 la 5:14
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