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Auch das ist Unsinn. Erst am 27.01.2014 hat das LG Berlin eine entsprechende Klage des VZBV abgewiesen. "Auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des EuGH sieht das Gericht also die Games-Industrie nicht in der Pflicht, Nutzeraccounts frei übertragbar zu gestalten."
Persönlich bin ich für die Möglichkeit von Verkauf von Account oder nur einzelnen Spielen aber sollte es irgendwan möglich werden wird die Umsetzung, bzw. Kontrolle von Eigentumsverhältnissen zum Alptraum für den Dienstanbieter (hier Valve).
Im Moment werden bei Accounthacks nur das Inventar geplündert aber dann später wären es auch Spiele und vielleicht auch Steam-Wallet. Ich meine es sind schon genügend Leute unverantwortlich und klicken nicht vertrauenswürdige Links oder teilen ihr Account mit "Freunden". Also behalte deinen Account lieber und teile deine Daten höchstens mit den besten! Freunden.
Aber was Steam nicht weiß ....machts Sie auch nicht heiß ... oder wie ... oder was ;-)
Gerichtsurteil LG Berlin
http://spielerecht.de/wp-content/uploads/LG-Berlin-15-O-56-13-20140121-vzbv-vs.-Valve.pdf
Ich Rate dir behalte deine Daten Speicher die ab und zocke irgendwann später weiter.
bis dahin peace and out
Ich habe mich jedenfalls schon oft gefragt, ob ein Account übertragbar ist, nicht weil ich ihn verkaufen wollte, sondern weil ich wissen wollte, was nach meinem Tod damit passiert. Falls ich das jedenfalls richtig verstanden habe, muss ich ihn wohl mit ins Grab nehmen und vielleicht im Jenseits weiter spielen.
Könnten aber meine Erben alles, was noch so in meinen Geschenkeinventar rumlungert kriegen? Kann man das verfügen? Spannendes Thema.
Danke für die Info :-)