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Das hindert sie aber nicht daran, hinterher den Account von den USA aus trotzdem stillzulegen.
Nicht so ganz ;)
Dies wäre Rechtswidrig und zu dem Punkt zu kommen das Valve nicht in Deutschland sitzt das Stimmt! Sie sitzen in L-2449 Luxembourg und unterstehen somit immer noch dem EG/EuGH auf deren Grundlage das BGH sein Urteil aufbaut. Somit ist dieser Urteilsspruch auch für Valve bindend.
Es gibt derzeit keinen aktiven deutschen Forum-Mod, daher wird dir von denen keiner antworten. Valve-Mitarbeiter achten auch nicht auf das deutsche Forum, du müsstest dich deshalb, wenn du eine offizielle Antwort erhalten willst, an den Steam Support unter support.steampowered.com wenden. Wichtig ist dabei, dass du einen seperaten Support-Account erstellst, da die Login-Daten deines Steam Accounts nicht funktionieren werden.
Somit darf ich vielleicht nicht den Account an sich verkaufen die aber mit diesem Account verknüpften Lizenzen ;)
Somit muss also demnächst eine Funktion rein die mir Erlaubt meine Rechtlich erworbenen Lizenzen an einen anderen Account zu verkaufen.
Sprich Valve müsste, sollte jemand sich auf dieses Urteil berufen, eine Funktion einbauen die dies Gewährleistet. Sollte Valve ablehnen mit der Begründung es wäre nicht möglich könnte der Kläger sich auf sein Deutsches (gegeben falls auch Europäisches) Recht berufen und da hilft auch nicht so eine billige Ausrede ;)
Ich sag nur mal Vorratsdatenspeicherung damals hieß es auch das wäre rein Technisch gar nicht möglich und hat es den Staat in irgend einer Form interessiert?
Das Gesetz ist am Ende knallhart durch gezogen worden.
In Falle Valve ist das ja auch so eine Lustige Sache mit Steam ^^
Sollte Valve angenommen sich aus dem Europäischen Markt zurückziehen. Mit der Begründung das man sich nicht diesen Gesetzen beugen möchte wird es ab diesen Punkt sau Witzig.
Den hier begeht dann Valve eine Vertragsverletzung gegenüber dem Käufer und Valve müsste dann alle Lizenzen auf jedem EU Account in Voller Summe erstatten und das wären viele Milliarden Euro ^^
Die Nintendo-Entscheidung des EuGH und ihre Auswirkungen auf Computerspiele[www.telemedicus.info]
und noch
EuGH: Gebrauchte Softwarelizenzen können weiterverkauft werden[www.telemedicus.info]
Half Life 2 Urteil besagt das es zulässig ist Software/Computerspiele an einen Account zu binden. Und da wären wir dann wieder bei dem Problem das der Hersteller eine Kopie nicht ermöglichen muss - indem er z.B. dazu gezwungen wird die Lizenz vom Account zu lösen.
Tipp: verklage Valve. Wenn das alles so sicher ist besteht ja kein Risiko.
Offenbar hat sich bisher aber noch keiner getraut -- oder es hat keiner gewonnen.
In diesem Fall betrifft es bei dem Urteil nicht das Wort Software sondern um den Begriff Lizenzen!
Da man bei Steam also kein Spiel sondern eine Lizenz erwirbt mit der man das Spiel dann spielen darf greift genau das Urteil hier!
Das du im Steam auch keine Spiele sondern Lizenzen erwirbst kannst du ganz gemütlich in den Nutzungsbedingungen von Steam lesen. Somit greift also dieser Urteilsspruch!
Brauch ich doch nicht, macht für mich doch schon das "Verbraucherschutz NRW" die am 21.01.2014 diesen Spaß eröffnet hat ;)