TW1ST20 Jun 11, 2014 @ 7:16am
Steam Scam anzeigen?
Kann man eigentlich einen Scam, über Steam oder über Paypal und Steam, anzeigen? Bspw. das mit dem "give the knife your friend" oder das fakegeld oder wenn man first gibt und er dann nicht zahlt oder die items nicht gibt?
Kann man das bei Diebstahl bei der Polizei anzeigen wenn der Käufer/Verkäufer bspw paypal verifiziert ist und seine richtigen daten angibt? mir werden bald wahrscheinlich 220 euro gescammt also von daher wäre es cool wenn jemand ne antwort hat (paypal chargeback)
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Almi Jun 11, 2014 @ 7:33am 
dir wird erst noch was geklaut? lol dann verhindere es doch
Meatbug Jun 11, 2014 @ 7:34am 
Sollte dich jemand betrügen, kannst du ihn jederzeit über sein Profil melden (Mehr-Button -> und dann "Verstoß melden").
Thordred Jun 11, 2014 @ 7:48am 
Originally posted by TW1ST:
Kann man das bei Diebstahl bei der Polizei anzeigen
Denke schon, mir fällt kein Grund ein warum das nicht gehen sollte.

Hat dir jemand virtuelle Gegenstände abgekauft, per Kreditkarte über PayPal bezahlt und holt sich das Geld jetzt über seinen Kreditkartenanbieter zurück?
Ajay Jun 11, 2014 @ 7:51am 
wenn du deine paypal daten weiter gegeben hast ändere sie. dasselbe für steam
wenn dich jemand bezahlt hat per paypal und es zurück holen will kansnt du wiederspruch einlegen.
Last edited by Ajay; Jun 11, 2014 @ 7:53am
TW1ST20 Jun 11, 2014 @ 7:58am 
Originally posted by Team.Paranoid | Almi:
dir wird erst noch was geklaut? lol dann verhindere es doch

wie soll ich das machen mir wurden 220 euro gegeben für 145 keys und dann nen tag später hat mich einer geaddet und meinte das hat er bei ihm auch und 30 tage später das geld zurücjgegeben und angegeben das war er nicht sein acc wurde gehackt da hat man 0 chance! deshalb ja anzeige!


Originally posted by Meatbug:
Sollte dich jemand betrügen, kannst du ihn jederzeit über sein Profil melden (Mehr-Button -> und dann "Verstoß melden").

ja und dann dann wird das beim trade angezeigt aber das bringt mir selbst garnichts!


Originally posted by Thordred:
Originally posted by TW1ST:
Kann man das bei Diebstahl bei der Polizei anzeigen
Denke schon, mir fällt kein Grund ein warum das nicht gehen sollte.

Hat dir jemand virtuelle Gegenstände abgekauft, per Kreditkarte über PayPal bezahlt und holt sich das Geld jetzt über seinen Kreditkartenanbieter zurück?

ja so in etwa schaue dazu 1. antwort
aber das problem is ich habe ihm doch die keys gegeben und habe ja angekreuzt dies ist ein geschenk? habe ja das geld im vorhinein gehabt und mich würds auch interessieren wies andersrum is wenn ich bezahle und er gibt das item nicht wie siehts dann aus? kann man das anzeigen oder nur käuferschutz beantragen?


Originally posted by Ajay:
wenn du deine paypal daten weiter gegeben hast ändere sie. dasselbe für steam
wenn dich jemand bezahlt hat per paypal und es zurück holen will kansnt du wiederspruch einlegen.

ich weiß aber er wird angeben(siehe 1. antwort) dass sein acc gehackt wurde da kann man nichts machen!
ich hab natürlich keine daten angegeben ich meine mit daten adresse, anschrift etc. und ich habe sie von ihm kann ich ihn anzeigen oder ist das nicht möglich?
Meatbug Jun 11, 2014 @ 8:05am 
Wenn du Sachen handelst, gibt es immer ein gewisses Riskio. Bei solchen wie deinem sogar noch mehr, da Steam dir deine Gegensätnde mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zurückgeben wird, da du beim Handel explizit angkreuzt hast, dass dies ein Geschenk ist.

Und PayPal bietet bei digitalen Gütern, soweit ich weiß, keinen Käuferschutz an. Somit dürfte es da auch schlecht aussehen.
Last edited by Meatbug; Jun 11, 2014 @ 8:06am
Almi Jun 11, 2014 @ 8:07am 
versuch es doch..kannste aber erst wenn er das geld wiederholt....aber andererseits...selber schuld......
Thordred Jun 11, 2014 @ 8:15am 
Kannst ja mal nach ähnlichen Fällen googlen wenn du wissen möchtest ob eine Anzeige evtl. etwas bewirkt.

Ich finde z.B. solche Artikel:

Originally posted by Spiegel Online:
Virtuelle Werte können längst echte Sachwerte für Menschen bedeuten. Wer 1000 Euro in eine Online-Karriere investiert und um dieses Geld gebracht wird, darf sich zu recht bestohlen und geschädigt fühlen.

So sieht das auch die Bochumer Polizei. Dort ist man sich darüber bewusst, dass man einen potentiellen Täter nicht wirklich wegen Diebstahls wird belangen können: Paragraph 242 Abs. 1 StGB definiert den Diebstahl als Entwendung einer fremden beweglichen Sache. Das wird bei Pixelschuhen ziemlich schwer.

Was aber durchaus vorliegen könnte, glaubt man bei der Bochumer Polizei, ist ein Computervergehen auf der Linie von Datenausspähung und -veränderung. Laut Paragraph 303a StGB ein Vergehen, für das ein Täter mit Geldstrafen oder bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden könnte. Außerdem: Bestehe wirklich ein Unterschied darin, ob jemand bei einem Online-Pokerspiel um Geld betrogen wird oder in einem Fantasy-Spiel um geldwerte virtuelle Gegenstände? Abgesehen davon, dass letzteres legal ist, ersteres als Geldspiel nicht.
2009, Quelle[www.spiegel.de]

Originally posted by Gulli:
Das Gericht hatte über einen 16-jährigen Jungen zu entscheiden. Dieser war von einer 19 sowie 26 Jahre alten Person wegen "Diebstahls" angezeigt worden. Die beiden Betroffenen hatten den jungen Mann über das Internet kennengelernt. Genauer gesagt bei dem MMORPG "Metin 2". Nach einiger Zeit händigten sie ihm das Passwort für ihre Benutzerkonten aus. Eine entsprechende Vertrauensbasis war zu diesem Zeitpunkt offenbar vorhanden.

Als die beiden Betroffenen sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder einloggten, stellten sie fest, dass ihre Online-Charaktere geplündert worden waren. Alle virtuellen Güter waren entfernt worden. Dies konnte auf den Angeklagten zurückgeführt werden. Eine Anzeige wegen Diebstahls virtueller Güter führte nun zum Prozess. Wohlgemerkt die erste Verhandlung in Deutschland, bei der es um den Diebstahl von virtuellen Gegenständen ging.

Der Vorsitzende Richter Wätzel verurteilte den Angeklagten zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Der durch die Plünderung der Charaktere entstandene Schaden wurde auf 1.000 Euro beziffert. Diesen Betrag muss der Täter zusätzlich ableisten.
2010, Quelle[www.gulli.com]

usw...

red Jun 11, 2014 @ 8:16am 
Originally posted by TW1ST:
habe ja angekreuzt dies ist ein geschenk
Damit ist für Valve der Fall erledigt, du hast selbst angegeben, dass der Kram ein Geschenk ist.


Davon abgesehen kannst du natürlich den anderen wegen Betrug anzeigen, es scheint ja eine entsprechende Abmachung gegeben zu haben. Es dürfte nur schwierig sein, die Identität des anderen festzustellen und zu beweisen, dass eine Abmachung existiert hat und du deinen Teil davon erfüllt hast.
Kargor Jun 11, 2014 @ 10:18am 
Originally posted by red:
Davon abgesehen kannst du natürlich den anderen wegen Betrug anzeigen, es scheint ja eine entsprechende Abmachung gegeben zu haben. Es dürfte nur schwierig sein, die Identität des anderen festzustellen

Ich bin kein Jurist, aber bei Straftaten ist es doch zumindest offiziell nicht Aufgabe des Opfers solche Sachen dann zu ermitteln :-)

Auf der anderen Seite -- wenn man sowas zur Anzeige bringen kann (wie auch immer man das macht) wird es vermutlich registriert und erhöht auf irgendeiner Statistik einen Zähler um +1. Mehr dürfte wohl kaum passieren.
Last edited by Kargor; Jun 11, 2014 @ 10:18am
red Jun 11, 2014 @ 10:24am 
Originally posted by Kargor:
Ich bin kein Jurist, aber bei Straftaten ist es doch zumindest offiziell nicht Aufgabe des Opfers solche Sachen dann zu ermitteln :-)
Natürlich nicht, aber trotzdem muss dies geschehen, bevor etwas passiert. Und in der Hinsicht mach ich mir bei den hiesigen Behörden keine großen Hoffnungen.
Mich würde jetzt interessieren was jetzt daraus geworden ist. Bei mir handelt es sich zwar nur um einen Wert von 25€, trotzdem wüsste ich gerne ob die möglichkeit der Anzeige besteht.
red Nov 19, 2014 @ 1:26pm 
ja, natürlich besteht die Möglichkeit
Du hast eig. keine Chance, da die Steam agbs dir verbieten über externe Mittel die Güter(skins) zu handeln, ihr geht kein Offiziellen Kaufvertrag ein
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Date Posted: Jun 11, 2014 @ 7:16am
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