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Aber bei den Rubbelkarten ist das meines Wissens nicht der Fall,denn sonst würden die nicht ausliegen.
Der TE hat ja versucht die Seriennummer auf den Zettel einzugeben....Erfolglos.
Wenn eine Karte eingescannt werden muss, sollte es so sein wie von ArtofS beschrieben. Solltest zusehen, dass du die Karte kriegst. Wenn du das Ding an ner Tanke geholt hast, die Kassiererin die Karte aber jetzt immer noch nicht geben will, lass zur Not den Chef kommen und schaut euch die Überwachungsaufzeichnungen an.
Warum hast du jetzt diesen Beitrag verfasst?
Doch.Das ist Voraussetzung -> Betriebsvereinbarung
Nein, das leider falsch
"Überwachungsvideos" aus Geschäftsräumen- ausgenommen der Umkleiden - fallen in der Regel auch nicht unter das Verbot des § 201 a StGB, da dadurch grundsätzlich nicht die Privat- und/oder Intimsphäre des Gefilmten verletzt wird.
Erhebung nach BDSG
....der Wahrnehmung des Hausrechts (§ 6b Abs. 1 Nr. 2 BDSG) oder bei der Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke (§ 6b Abs. 1 Nr. 3 BDSG) (Diebstahl)
Weiterhin
..Videoüberwachung einsetzen, um das Verhalten, beispielsweise Diebstahlshandlungen, der Kunden bewerten zu können. Mit dieser Absicht erfüllt das Unternehmen die in § 4d Abs. 5 BDSG genannten Voraussetzungen