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Jep, kann ich leider bestätigen, bin vor etlicher Zeit nach AT gezogen und mir wurden ein paar Spiele wegzensiert, dabei waren Denkspiele, Logik, Simulation, Aufbau, Wimmelbild, also bei weitem nichts mit Krieg oder Horror. Aber sie kommen langsam wieder, wenn man Devs anschreibt. Meine beste online Freundin wohnt außerhalb der EU und auch dort sind wenige nun weg.
Diese Altersbestätigungen sind nur eine Browsersitzung lang gültig, meines Wissens nach.
Die DE Altersangaben in DE sind aber seit ca 2003 nicht Faire, Irrwitzes DE Logos ein Blender, Täuschung von der Deutschen CDU Regierung um sich selber zu Finanzieren und gut Löhne auszubezahlen Selbstgemacht versteht sich !
Ich bin mir sicher Gestern am 5.12.2024 in 24 Stunden wurden Bundesweit auf allen DE Konsolen / Allen DE Shops Bundesweit, und Plattformen Digital PC insgesamt mehr als 100,000 Einheiten USK Ware verkauft nur an einen Tag !
Heute sitzen solche LEUTE niemals gewählt in Entscheidungsregierungen aber niemanden hat das jemals kritisiert.
Diese Fragen können wohl nur Leute beantworten, die sehr tiefen Einblick in den Games-runterlade-Markt und die dafür notwendige Technik haben. Die wirst Du hier eher nicht finden.
Falls es doch darum geht, Meinungen auszutauschen: Das Konzept eines Accounts, bei dem mir mein Pass einen exklusiven Zugang gewährt, unterstütze ich voll und ganz.
Warum ich die Bedenken anderer nicht teile, würde die Nennung dieser Bedenken erfordern, und das wäre off topic. (Und so was mache ich doch nicht...)
Daraus muss dann aber noch eine geschlossene Benutzergruppe folgen, also beispielsweise die erfolgreiche Identifikation im Account hinterlegt werden.
Je Login in den geschützten Bereich müsste eine neue Athentifizierung, also beispielsweise eine PIN, eingegeben werden. Erst dann dürfte man den gesamten „bösen“ Inhalt überhaupt erst sehen / zum Kauf angeboten bekommen.
Steam könnte dann nicht wie bisher eine einfache IP-Sperre auf D-Land legen. Sondern müsste, wenn IP = D-Land eine PIN-Abfrage vor den „bösen“ Bereich legen.
Damit wäre - wenn ich das richtig sehe - das GESAMTE Spektrum legaler Inhalte frei. Also anders als The 4th survivor vermutet, ALLES zulässig, was legal unter dem Ladentisch /mit Ausweis angeboten werden darf.
Also keine Gewaltpornographie, Loli-Kram oder ähnliches. Auch nicht die Spiele, die auf den berühmten Listen als möglicherweise strafbare Inhalte liegen oder bei denen schon Beschlagnahmebeschlüsse ergangen sind. Aber sehr wohl indizierte Spiele der restlichen Listen.
Auch die ungeschnittenen oder noch nicht altersverifizierten Games oder erlaubte Pornographie.
Der Aufwand scheint mir überschaubar.
Damit wären wir wieder bei der Frage, warum Steam das nicht will.
Wenn das für dich funktioniert das du dir einfach nichts neues kaufst und immer wieder die selben alten Spiele spielst, dann freu dich das dir so viel Geld für....das Kaufen neuer D-Mark Sammlerscheine bleibt lol
Die Realität sieht aber anders aus, weil die USK KJM ( Das 2003-4 eingeführte DE System) seine Käufer braucht UM ZU EXISTIEREN !!!!
https://www.gameswirtschaft.de/politik/usk-25-jahre-interview-secker/
30.09.2019 — Finanziert wird die USK vom Industrie-Verband, im Beirat sitzen Vertreter von Verband und Publishern –
Das Medium ist schon Alters eingestuft EU / USA und nur das Pegi System kann, nein ist die Rettung des Deutschen Gaming Markt, https://pegi.info/de
Am Ende des Tages ist es eine Firma, die machen kann, was sie für richtig hält - im Rahmen der Gesetze, und der Kunde kann sich entscheiden hier einen Account zu haben oder nicht.
Letzten Endes können hier nur Steam Mitarbeiter on Topic bleiben...
Simpel, durchsichtig, aber wohl (manchmal) effektiv
Sorry nein das ist NICHT richtig, Steam hat KEINE Rechte mehr in seinen eigenen Shop / wie Einzelhandel DE Bundesweit !
Eine DE USK, Deutsche Version / wie auch ein Deutscher IP Account bei Steam ist eine Freiwillige selbst Kontrolle, eine Kauf Empfehlung des DE Staates aber noch lange kein Kaufzwang ! (bei Interesse)
Deshalb ist der Staatliche DE IP Adressen Eingriff u.a bei Steam ( USK Zwang) bei Kaufabsichten rechtswidrig.
https://www.bussgeldkatalog.net/usk/#:~:text=Zur%20Zeit%20der%20Gr%C3%BCndung%20besa%C3%9F,jedoch%20verbindlich%20f%C3%BCr%20den%20Verkauf.
Niemand im DE Bundesgebiet ist verpflichtet ( Einzelhandel, Digital ) USK Ware Kaufen zu müssen, jeden DE Gamer steht Frei die Software Version zu Importieren eigentlich nach ´´DE EU Recht´´ auch über die DE IP !
Der USK Kaufzwang ( Einzelhandel, Digital ) wird mit aller Macht durch deutsche Behörden vorangetrieben, um sich selber zu finanzieren ( Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld ! ) und blockiert in selben Atemzug jede EU Ausland Version durch die Deutsche IP & Account um sein eigens USK System zu vermarkten. DE System Funktioniert nur mit Zwang und Drohungen (Strafzahlungen)
https://usk.de/fuer-unternehmen/pflichten-fuer-anbieter/
Aus diesem Grund ist das DE System schon eine dreiste Lüge weil es nie um Jugendschutz geht, klingt nur gut, aber mit Jugendschutz ( Eigenverantwortung) hat das DE System noch nie was zutun !
Eben ein CDU Politischer Blender.
Worauf Du immer wieder abstellst ist „Die Rechtslage ist mir egal, ich will meine Spiele“. Das kann ich gut verstehen, denn auch ich habe wiederholt Spiele importieren müssen. In extremen Fällen wie Wolfenstein, vor der Änderung der Rechtsauffassung der Bundesprüfstelle, die dafür von Politikern heftig kritisiert wurde, möglicherweise auch auf anderen Wegen.
Meine bisherige Laienhafte Sicht der Rechtspraxis:
Der Import ist eine Grauzone:
Bis das nicht geprüfte oder indizierte / beschlagnahmte Spiel bei Dir magisch materialisiert, kann es auf dem Übertragungsweg aufgehalten und beschlagnahmt werden. Ist mir mit Mortal Kombat 3 passiert, musste ich zweimal kaufen, weil der Zoll in Hamburg da größeres Interesse zeigte als der in Frankfurt. Ab dem Zeitpunkt, zu dem Du das Spiel in der Wohnung hast, ist Besitz und Nutzung legal.
Steam setzt also die Rechtslage um, wenn sie Dir die Nutzung dieser Spiele / Keys erlauben. So lange du schneller warst als deren IP-Aktivierungssperre, die in der Praxis bei besonders umstrittenen Medien greift.
Ein Händler in Deutschland wäre bei ungeprüften und jugendgefährdenden Medien auf der sicheren Seite, so lange diese nur identifizierten Erwachsenen sichtbar sind. Offline ist das mit Ausweiskontrolle und einem separaten Bereich oder als Bückware zulässig. Er dürfte jedoch keine Medien anbieten, die auf den Listen mit möglicherweise strafbaren Inhalten aufgenommen sind, gesetzlich grundsätzlich verboten sind - beispielsweise Gewaltpornographie, die die Grenze zu erlaubten BDSM-Inhalten überschreiten - oder für die ein Beschlagnahmebeschluss vorliegt.
Das Risiko liegt hier beim Händler.
Kommt ein Spiel auf eine der Verdachtslisten, nimmt er sie besser aus dem Sortiment. Denn sonst kann ein Besuch der Exekutive folgen und die nehmen dann alles mit, was verdächtig scheint. Und dann kann er sich da einzeln um jedes Medium bemühen und nachweisen, das die Prüfstelle falsch lag. Ist aber eine Grauzone, da noch kein richterlicher Beschluss vorliegt. Kommt auch immer ein bischen auf die Exekutive vor Ort an, ob die da besonders autoritär (“Wer schützt die Kinder!”) vorgeht.
Bei einem Beschlagnahmebeschluss muss der Händler die Spiele aus dem Sortiment nehmen. Er müsste diese Beschlagnahmelisten also permanent überwachen.
Den Einkaufspreis dieser Medien kann er dann abschreiben.
Der Händler im Ausland geht hier kein Risiko ein, da er seinen Sitz nicht in Deutschland hat.
Das Risiko, ob das Medium bei ihm durch den Postversand tatsächlich magisch materialisiert und damit legal wird oder ob der Key dann in Deutschland spielbar oder aktivierbar ist, liegt beim Kunden.
Wegen des Binnenmarktes werden die meisten Spiele innerhalb der EU jedoch ankommen. Bist du schnell genug und hast aktiviert, dürfte das Spiel außer in wenigen Fällen, bei denen auch der Zugriff auf ein aktiviertes Spiel anhand der IP-Adresse blockiert wird, in Deiner Bibliothek spielbar bleiben.
Ein besonders bekanntes Beispiel war die Wolfensteinserie, bevor sich die Rechtsauffassung der Bundesprüfstelle änderte und Spielen die Kunsteigenschaft zugebilligt wurde. Dort gab es eine IP-Kontrolle auf das bereits aktivierte Spiel. Der Grund war die Verwendung verfassungswidriger Symbole, die schon das Serviceangebot dieses Spiels nach der alten Rechtsauffassung auch für jeden Touristen als illegal ansah. Wäre es ein reines Offlinespiel gewesen, wäre der Konsum des magisch materialisierten
Spiels übrigens völlig legal gewesen.
Nach der Änderung der eigentlich schon immer rechtlich nicht haltbaren Rechtsauffassung der Bundesprüfstelle, die Spielen die Kunsteigenschaft nach 20 Jahren einer sinnlosen Diskriminierung zubilligte, konnte auch bei verfassungswidrigen Symbolen in Spielen auf Antrag geprüft werden, ob sie unter die Ausnahmetatbestände der Kunstfreiheit fallen. Bethesda hat das dann für Youngblood erstmals genutzt.
Online sieht es etwas anders aus:
Der Händler bietet das jugendgefährdende Medium - nach Rechtsauffassung der herrschenden Meinung - in Deutschland an, auch wenn er im Ausland sitzt. Und damit unterliegt er deutschem Recht. Händler, die nicht Steam sind, interessiert das teilweise nicht.
Und das möchten die Jugendschützer gern ändern. Etwa mittels IP-Sperren. Sie möchten die Händler verpflichten, identifizierte, altersgeprüfte geschlossene Benutzergruppen zu erstellen. Sonst dürften Spiele und Videos nur verkauft oder überhaupt nur als existierend gezeigt werden, wenn diese „freiwillig“ geprüft wurden und keine Pornographie oder gar verboten sind.
Steam geht hier bisher scheinbar den Weg des geringsten Widerstands. Pornographie oder nicht geprüfte Medien dürfen ausschließlich in geschlossenen Benutzergruppen verkauft oder auch nur angezeigt werden, sofern diese Konsumenten in Deutschland erreichen. Statt solche geschlossenen Benutzergruppen zu schaffen sperren sie diese Inhalte bei deutscher IP komplett. Ohne ausländische IP nimmst der deutsche Konsument, der ja trotz 18 Jahre altem Steamaccount rechtlich noch minderjährig da nicht identifiziert ist, nicht einmal wahr, dass es diese Inhalte gibt. Damit sind sie rechtskonform.
Kann jemand bestätigen, dass das soweit richtig dargestellt ist?
Der Kern der Diskussion geht darum, ob Steam mit vertretbarem Aufwand diese geschlossenen Benutzergruppen schaffen kann, da mit der Onlineausweisfunktion (Identifizierung und Zuordnung zu dem Account) und einer IP-Wall mit Anmeldezwang für deutsche IP-Nutzer der Aufwand überschaubar ist. Die Rechtslage ist jedoch komplex, denn bestimmte Spiele wären weiterhin raus.
Beispiele: Strafbare Inhalte oder solche, die in deutschland nicht verbreitet, aber besessen und genutzt werden dürfen, wie etwa Hentai mit Charakteren, deren Volljährigkeit anhand des Aussehens nicht eindeutig sind.
Ich hatte ja gehofft, dass jemand die ausgeuferten Diskussionsboards verfolgt hat und wir hier klären können, was eigentlich los ist.
Ich habe den Thread hier aufgemacht, weil ich nicht bereit bin, mehrere Boards mit über zehntausenden (!) Beiträgen durchzulesen.
Diese begannen teilweise zu Zeiten mit vorsintflutlicher Rechtslage und veralteten technischen Gegebenheiten:
Rechtslage:
- Verfassungswidrige Kennzeichen und Kunstfreiheit in Spielen, das so nicht mehr besteht
- außerdem das generelle Verbot des Versandhandels mit Pornographie trotz Altersverifikation, das mittels einer Reform nicht mehr besteht
Technische Gegebenheiten:
- Onlineausweisfunktion noch nicht eingeführt oder optional
Und endeten mit Geschrei, Gejammer wegen der Rechtslage, Gezänk und ad hominem-Angriffen.
Das ist nicht zielführend.
Wenn Steam irgendwann mal klar gesagt hat, dass sie Deutschlands Rechtslage weiterhin mittels IP-Banning umsetzen, kann man sich die vorgeschlagene Anfrage beim Steamsupport sparen. Haben wir denn irgendwelche Aussagen?
Die Alterprüfung an sich ist relativ egal, weil man ja 18 sein muss, um einen Internetvertrag abzuschließen. In den USA läuft das aber so, dass die Eltern in die Verantwortung gezogen werden - also es denen überlassen ist, ob die Kinder das dürfen oder nicht. Und in Deutschland ist das eher egal, weil man vermutlich meint, dass die Eltern dafür entweder zu doof, oder zu verantwortungslos, oder zu überfordert sind. Hier hast Du zum Beispiel als Jugendschutz diese Herzchen, die gewisse Worte verschleiern sollen, was in Deutschland eher unüblich ist, da aber relativ normal, weil Deutsche nicht die einzigen sind, die einen an der Klatsche haben - das können andere genau so gut, nur etwas anders.
Nur: hier gibt es ja eine Alterskontrolle. Man muss ja manchmal sein Alter angeben. Vermutlich ist das bei den meisten der 1. Januar - irgendein Jahr beim runterscrollen. Da geht es also um Eigenverantwortung. In den USA sehr wichtig - aber hier herrscht der Erziehungsauftrag, in dem man sagt, dass Deutsche gar nicht eigenverantwortlich sein können, und man nur "objektiv" etwas nachweisen kann, wenn man auch ein offizielles Dokument vorlegt - oder eine notariel beglaubigte Kopie, und was die Eltern sagen ist egal, wenn das Jugendschutzgesetz was anderes sagt. In anderen Ländern ist das ja eher eine Empfehlung. Hier offiziel auch, aber irgendwie auch nicht, wie immer. Hier heisst freiwillig: entweder Du machst das so, oder Du bezahlst die Strafe. Deine Wahl. Alternativ kann man auch 10 Jahre dagegen vor Gericht klagen - und verlieren, wenn die Klage überhaupt angenommen wird.
Der Import ist keine Grauzone - ich musste schon meinen Ausweis vorlegen bei der Post, um mein Alter von 18 zu bestätigen, um ein in Deutschland nicht geprüftes Fußballmanagerspiel abzuholen. Und es auspacken und zeigen, was es ist - reicht nicht. Die Ausweisnummer und die Unterschrift muss auf ein extra Dokument, damit auch alles seine Richtigkeit hat. Ist aber vermutlich ein Unterschied, ob es nicht geprüft, oder geprüft, aber indiziert ist. Nicht geprüft ist automatisch ab 18, indiziert heisst der Verkauf hier ist untersagt.
Hier mal was das Bundesministerium dazu schreibt:
"Das Kennzeichen "Keine Jugendfreigabe" (ab 18) wird nur dann vergeben, wenn im Kennzeichnungsverfahren durch die Obersten Landesjugendbehörden eine mögliche Jugendgefährdung verneint wurde. Spiele, die mit "Keine Jugendfreigabe" gekennzeichnet sind, dürfen - ebenso wie nicht gekennzeichnete Spiele - ausschließlich Erwachsenen zugänglich gemacht werden. Der Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Nicht gekennzeichnete Spiele können zudem auf Antrag oder Anregung indiziert werden. Ist ein Spiel indiziert, treten weitergehende Werbe- und Vertriebsbeschränkungen in Kraft. Diese Werbe- und Vertriebsbeschränkungen gelten für schwer jugendgefährdende Spiele auch dann, wenn sie nicht indiziert sind."
Man beachte: "keine Jugendfreigabe" erhalten nur Spiele, die als nicht jugendgefährend eingestuft wurde, und es darüber hinaus für die obersten Behörden des Ministeriums für Wahrheit ausgeschlossen ist, dass diese judgengefährdend sein könnten. Wer was anderes behauptet begeht eine Ordnungswidrigkeit. Sagt glaube ich alles. :o)