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Ich finde, man sollte einen Erbanspruch auf - während der Lebzeit erworbene digitale Güter - gesetzlich untermauern/verankern ! :) amen
Ich finde es unfassbar dass die sich bei sowas quer stellen.
Und das ist nicht die Regel, ich habe über die letzten Monate mehrere Online-Konten und Produkte geerbt, das war einfach selbstverständlich dass das geht.
Dein Verlust tut mir Leid, aber die Frage ob Spiellizenzen vererbt werden dürfen ist halt recht schwierig.
Valve sagt ja ganz deutlich Accounts sind nicht übertragbar, dass steht so in der SSA, und dass beinhaltet auch eine Erbschaft.
Und wenn Valve das nicht will, dann kann man nur den Weg über ein Gericht gehen.
Vielleicht hilft es auf ein Grundsatzurteil des BGH vom Sommer diesen Jahres zu verweisen:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-iiizr18317-vererbbarkeit-facebook-konto-digitaler-nachlass-gesamtrechtsnachfolge-fernmeldegeheimnis/
https://www.wbs-law.de/internetrecht/kg-berlin-zum-digitalen-erbe-eltern-haben-keinen-zugriff-auf-facebook-account-ihrer-verstorbenen-tochter-65533/
Bei dem Fall ging es um den Facebook-Account eines gestorbenen Mädchens. Facebook hat den Account in den Gedenkzustand versetzten lassen, die Eltern haben allerdings als Erben auf den Zugang bestanden und höchstrichterlich Recht bekommen. Im Endeffekt wurden digitale mit analogen Briefen gleich gesetzt.
Bei Steam stellt sich aber die Frage, inwiefern die Nutzungslizenzen vererbt werden können. Generellen Zugriff auf den Account müsste man aber vermutlich erhalten können, egal, was Valve sagt/denkt.
Genaueres wird aber sicher nur ein Anwalt sagen können.
MfG und ebenso mein Beileid m.Schallenberg!
nur diese Ändern sich im Laufe der Zeit aber am Besten wendest du dich da
doch lieben an Leute die sich damit Rechtlich aus kennen.
Aber natürlich können digitale Dinge dein Eigentum sein und sind dadurch vererbbar. ZB eine gekaufte CD, die als MP3 gespeichert sind.
Sonst hängt die Erbschaft davon ab, ob man nur die Nutzung zahlt (Lizenz) oder ob man Eigentum erwirbt. Die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform enthalten diese Regelungen. Bei Steam unter "Hilfe" -> "Steam Nutzungsvertrag".
Dort findest du unter Punkt 10, glaub ich, auch die Regeln über das anwendbare Recht.
Wenn man etwas erwirbt mit einmaliger zahlung zur dauerhaften nutzung, ist das ein kauf.
Das einzige, was der erbe tun müsste, die nutzungsbedingungen zu akzeptieren.
Wenn man ein buch kauft, kann man das buch vererben, weil man das buch kaufte. Nicht die rechte an dem text.
Die lizenz ist das buch.
Ein Account ist eine Sammlung von gekauften Daten und Lizenzen mit einem erheblichen Wert der sehr wohl vererbbar ist und sich nicht in Luft auflöst nur weil der Account-Gründer verstirbt.
Ähnlich wie bei Schulden, die lösen sich auch nicht auf sondern gehen in die Erbmasse mit ein.
Leider darf ich keine Informationen rausgeben, weil ein Bekannter es nicht will – der ein Account mit über 749 Spielen nach dem Tod eines Familienangehörigen übernommen hat.
dann hast du nichts wirklich verstanden
Das sieht Valbe aber anders und ein Account ist halt nicht übertragbar.
Und selbst wenn da etwas stünde, muss es dennoch deutschem erbrecht entsprechen.