Steam Account bei Todesfall vererbbar ? rechtliche Ansprüche ?
Hi zsm!
das Thema mag zwar nicht zum Wochenende passen, aber ich frage mich schon die ganze zeit, was passiert, wenn ein Steam Account Inhaber verstirbt.
Ist man laut AGB berechtigt, seinen Account incl 2000 Spielen ins Testament mitaufzunehmen oder sind digitale Güter nicht vererbbar ?

LG und Danke für alle Hilfestellungen!
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red Jul 19, 2014 @ 11:57am 
Ich bezweifle, dass dir hier jemand eine qualifizierte Antwort geben kann.
FlowTech Genetics Jul 19, 2014 @ 12:00pm 
also ab zum steam support ? -> aber wie seht ihr das, wir geben teilweise hier im verlauf unseres lebens tausende euro aus, der account is ja was wert ^^ wäre doch schade, wenn man den nicht vererben kann!
red Jul 19, 2014 @ 12:06pm 
die Position von Valve ist da ziemlich eindeutig: Steam-Accounts sind nicht übertragbar
BlazeMamba Jul 19, 2014 @ 12:26pm 
(Bevor ich sterbe habe ich schon längst meinen Sohn eingeweiht mit meinem Account und er wird ihn dan weiterführen) Jeder hier wird sich gedanken darüber machen wen es ihm nicht egal ist, und sonst entscheidet er sich diesen account nicht zu teilen und nimmt ihn mit in den sarg. Ausser du suchst ein rechtliches schlupfloch um dich mit 2000 spielen zu bereichern^^
Weltenschmerz Jul 19, 2014 @ 2:00pm 
Originally posted by red:
die Position von Valve ist da ziemlich eindeutig: Steam-Accounts sind nicht übertragbar

und ???? bestimmt nicht nach deutschen Recht.
Kargor Jul 19, 2014 @ 2:15pm 
Originally posted by red:
die Position von Valve ist da ziemlich eindeutig: Steam-Accounts sind nicht übertragbar

Valve hat im Zweifelsfall aber nichts zu vermelden -- NOCH haben wir keinen Corporate Congress o.ä., und Gesetze und Gerichte sind theoretisch auch von großen Firmen unabhängig.
red Jul 19, 2014 @ 2:38pm 
Originally posted by Juan Sánchez Villa-Lobos Ramír:
bestimmt nicht nach deutschen Recht.
Das Landgericht Berlin ist da anderer Meinung:
http://www.golem.de/news/urteilsbegruendung-warum-steam-den-weiterverkauf-von-accounts-verbieten-darf-1403-105327.html
Madiiii Jul 19, 2014 @ 3:42pm 
noar das geht aber erstens da in dem Urteil eher ums verkaufen und nich ums vererben denke mal das is da etwas anders, ich muss mal mein BGB rauskramen. Und rechtskräftig ist das Urteil auch noch nicht. Da kann sich bis zum BGH noch einiges ändern.
Ajay Jul 19, 2014 @ 3:59pm 
nope das vererben gehört noch dazu, so etwas muss unter der Hand betreiben werden. Merkt eh keiner wenn du deinen Account weiter verschenkst, vererbst. Nur das Verkaufen wird trügerisch :)
Laut steam ist es nicht erlaubt es zu übertragen.Dennoch gilt da abwarten bis wieder genügend klagen kommen Tja aber laut unserem Gesetz ist es auch für Menschen über 12 nicht mehr erlaubt auf den Bürgersteig Fahrrad zu fahren es sei denn er ist als Radweg markiert, dennoch wird keiner ü 12 bestraft wenn er auf dem geh weg fährt. Kulanz :)
Last edited by Ajay; Jul 19, 2014 @ 3:59pm
Kargor Jul 20, 2014 @ 1:30am 
Originally posted by Kamikazey:
Quelle: https://www.surfer-haben-rechte.de/cps/rde/xchg/digitalrechte/hs.xsl/2989.htm

Auch sowas ist mit Vorsicht zu genießen. Wenn Valve keine Lust hat das Zeug zu vererben, und der Erbe das nicht fallenläßt sondern vor Gericht durchziehen will, und Valve dann immer noch keinen Rückzieher macht, erst DANN kommt es überhaupt mal zu einer Gerichtsentscheidung
Last edited by Kargor; Jul 20, 2014 @ 1:30am
Weltenschmerz Jul 20, 2014 @ 2:52am 
Originally posted by red:
Originally posted by Juan Sánchez Villa-Lobos Ramír:
bestimmt nicht nach deutschen Recht.
Das Landgericht Berlin ist da anderer Meinung:
http://www.golem.de/news/urteilsbegruendung-warum-steam-den-weiterverkauf-von-accounts-verbieten-darf-1403-105327.html

hallo ...bei diesem Gerichtsurteil geht es um den "Weiterverkauf" .... nicht ums Vererben !!!!
Jannes Jul 20, 2014 @ 3:31am 
Kann sich die Person die den acc erben soll nicht einfach einen Eigenen Steam acc machen und dann mit family sharin(ich glaube so heist es bin mir aber nicht sicher) die Spiele zocken?
red Jul 20, 2014 @ 3:32am 
Originally posted by Juan Sánchez Villa-Lobos Ramír:
hallo ...bei diesem Gerichtsurteil geht es um den "Weiterverkauf" .... nicht ums Vererben !!!!
Ich bin kein Jurist, aber die Urteilsbegründung klingt für mich, als beziehe sie sich allgemein auf das Übertragunsverbot, egal ob jetzt durch Verkauf oder nicht. Kann jetzt natürlich sein, dass Vererbung eine gewisse Ausnahme darstellt, allerdings wird Valve da einen Teufel tun und das ohne Gerichtsentscheidung eingestehen.
Last edited by red; Jul 20, 2014 @ 3:33am
Pantheon Jul 20, 2014 @ 3:46am 
Originally posted by jannes3.0:
Kann sich die Person die den acc erben soll nicht einfach einen Eigenen Steam acc machen und dann mit family sharin(ich glaube so heist es bin mir aber nicht sicher) die Spiele zocken?
Es gibt Spiele, die nicht mit Family Sharing gespielt werden können, zudem muss man PCs/Accs erstmal freigeben, damit die Spiele über Family Sharing genutzt werden können.
Letzteres kann man natürlich sofort erledigen, aber falls aus irgendeinem Grund der PC neu freigeschaltet werden müsste, steht man dann wieder ohne da.
MUS!C Jul 20, 2014 @ 4:56am 
Also es geht ja alles nur um Kohle, aber ich denke das Steam in so einen Fall kulant sein wird! Wenn man den Fall schildert, Beweise liefert denke ich das sich die da nicht quer stellen, wenn der Bruder z.b. für die "Erinnerung" gerne den Account übernehmen würde. Ich denke nicht das die so extrem Herzlos sind und dann einfach ne Auto-Antwort zurücksenden, wo steht das es rechtlich nicht möglich ist...... Irgendwo sind da ja auch Grenzen!
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Date Posted: Jul 19, 2014 @ 11:48am
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