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du kannst dir Spiele Schenken lassen aus dem Ausland
oder du hast einen zweiten Wohnsitz in einer Region ohne Lock und befindest dich auch dort.
Dort kann man auch alle Spiele die nur einen Shop-lock haben auf die Wunschliste setzen. So braucht man keine Beiträge zu durchforsten.
Und nein, es ist nicht verboten auf Steam, Spiele aus der eigenen Wunschliste zu kaufen.
Denke das wird bald gefixt wenn das die runde macht
denn ich glaube nicht das es so gedacht ist.
Glaub ich irgendwie nicht...
Das mit dem Widget-Link hat sogar schon ein Entwickler von solchen Spielen Anfang 2020 gepostet:
https://steamcommunity.com/app/1004240/discussions/0/3195801972006411935/
Also gibt es dieses "Schlupfloch" schon ewig und man kommt so immer an AO DLCs oder eben auch aktuell an die betroffenen Spiele.
Der "Trick" klappt übrigens nicht bei richtig geblockten Inhalten wie Hatred, Postal, oder damals Wolfenstein. Funktioniert wirklich nur im aktuellen Fall und eben scheinbar schon über ein Jahr bei AO DLCs.
Ich hatte, als Postal auf Steam rauskam es auch gleich auf die WL gepackt, als es dann aber für Deutschland gesperrt wurde hat auch der "Warenkorb-Trick" nicht funktioniert.
Das mal nur so als Info.
Oh, mein Fehler. Beim aufrufen solcher Spiele sagt Steam "This content is not allowed in your country.", was ich als Region Lock verstanden hatte - da in dieser Region (also Deutschland) verboten.
Aber bei den technischen Details und der Definition von Region Lock bin ich überfragt, muss ich zugeben.
Spiele wie Hatred sind wahrscheinlich nochmal eine andere Liga, da sie indiziert sind. Steams anzügliche Spiele sind ja nicht automatisch ein Fall für den Index.
- Produkte die auf der A Liste stehen haben jugendgefährdende aber nicht strafrechtlich relevante Inhalte - diesen Kram darf man als Erwachsener kaufen, allerdings müssen Maßnahmen getroffen werden, damit er Minderjährigen nicht zugänglich ist (bei Pornografie noch ein bischen Strenger als bei anderen Sachen). Heißt normalerweise: keine Shopseite, aber auch kein Region lock, Keys können also aktiviert werden (einige Publisher blockieren diese Spiele trotzdem, müssten sie aber nicht)
Produkte die auf der B Liste stehen dürfen erst einmal nicht verkauft werden, bis sie auf strafrechtliche Relevanz geprüft wurden. Fällt die Prüfung negativ (nicht relevant) aus, wandern die Produkte auf die Liste A, fällt die Prüfung positiv (relevant) aus, werden die Produkte 'beschlagnamt' und dürfen in DE nicht verkauft und im Grunde auch nicht besessen werden. Dann gibt es nicht nur keine Shopseite, sondern das Spiel muß einen Region lock bekommen und kann in DE nicht aktiviert werden.
Besitzen darf man die Spiele und sogar kaufen. Lediglich der Verkauf steht unter strafe, oder das zugänglich machen.
ja das stimmt natürlich. Ich meinte jetzt auch nur die regulär bekannten Spiele die man auch hier bei Steam kaufen kann, sofern man kein Deutscher ist.