Установить Steam
войти
|
язык
简体中文 (упрощенный китайский)
繁體中文 (традиционный китайский)
日本語 (японский)
한국어 (корейский)
ไทย (тайский)
Български (болгарский)
Čeština (чешский)
Dansk (датский)
Deutsch (немецкий)
English (английский)
Español - España (испанский)
Español - Latinoamérica (латиноам. испанский)
Ελληνικά (греческий)
Français (французский)
Italiano (итальянский)
Bahasa Indonesia (индонезийский)
Magyar (венгерский)
Nederlands (нидерландский)
Norsk (норвежский)
Polski (польский)
Português (португальский)
Português-Brasil (бразильский португальский)
Română (румынский)
Suomi (финский)
Svenska (шведский)
Türkçe (турецкий)
Tiếng Việt (вьетнамский)
Українська (украинский)
Сообщить о проблеме с переводом
Man achte auf den letzten Satz für mich ist das verteilen einer Software an Freunde schon grenz wertig um Damit Geld zu sparen.
"Die Privatkopie ist im deutschen Recht in § 53 Absatz 1 Satz 1 UrhG geregelt. Gemäß § 15 UrhG steht allein dem Urheber das Recht zu, sein Werk zu verwerten. Dazu zählt auch die Vervielfältigung. Eine der vielen Einschränkungen des § 15 UrhG ist die „Privatkopie“ aus § 53 UrhG. Die Privatkopie ist eine so genannte Schrankenbestimmung des Urheberrechts, welche das grundsätzlich ausschließliche Vervielfältigungsrecht des Urhebers (§§ 15 Abs. 1 Nr. 1, 16 UrhG) einschränkt. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs wird dahingehend ausgelegt, dass bis zu sieben Kopien für den engen privaten Kreis erlaubt sind.[2] Dieses Urteil ist allerdings von 1978 und bezieht sich nicht auf digitale Kopien.
Am 21. September 2007 verabschiedete der Bundesrat das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (sog. „Zweiter Korb“). Das Gesetz trat am 1. Januar 2008 in Kraft.[3] § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG wurde geändert, so dass Privatkopien nicht zulässig sind, sofern zur Vervielfältigung „eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage“ verwendet wird."
Quelle: https://boehmanwaltskanzlei.de/
Auszug (2009):
"Erfolgt die Weitergabe der Privatkopie im privaten Bereich, so liegt keine unzulässige Verbreitungshandlung vor."
Und immer im Hinterkopf behalten... es geht um DRM FREIE Software... daher... es wird kein Kopierschutz umgangen... das wäre nochmal eine andere Geschichte.
Aber Spiele und filme sowas muss umsonst sein