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Vorbestellungen kannst du jederzeit vor dem Release zurückerstatten.
Für Early Access Spiele gelten die selben Regeln wie für jedes andere Spiel auch. Mehr als zwei Stunden Spielzeit ist in dem Fall ein K.O Kriterium.
Early Access ist keine Vorbestellung. Bei einer Vorbestellung hast du bis zur Veröffentlichung keinen Zugriff auf das Produkt und kannst daher noch keine Spielzeit sammeln, bei Early Access hingegen schon. Bei Early-Access-Titeln gelten die gleichen Rückgaberichtlinien wie bei fertigen Spielen auch.
DAS habe ich so nicht verstanden - aber danke für die Erklärung.
Schade, dass der support das nicht so formuliert hat :-).
/closed
Sorry, aber warum sollte der Support das machen?
Beim Kaufen eines Early Access hast du das Aktzeptiert:
Also wurde dir schon vor dem kauf gesagt das es wie ein Spiel behandelt wird und nicht anders
ich bin in der selben Situation und frage mich, ob diese Regelung mit den 2 Stunden Spielzeit wirklich Gesetzteskonform ist ...
Gemäß deutschem Gesetz MUSS ein Artikel innerhalb von 2 Wochen nach Erwerb zurückgenommen werden, wenn der Zustand des Artikels einen Wiederverkauf zulässt (er also keine Beschädigungen aufweist oder von mir aus auch noch originalverpackt sein muss).
Da es sich bei einem Spiel von Steam nur um "Nullen und Einsen" handelt wäre dieser "Artikel" also ohne Probleme erneut verkaufbar!
Ich habe leider den Fehler gemacht und bin einkaufen gegangen, während das Spiel im Hauptmenü-Screen war und habe dadurch 4 Stunden Spielzeit erreicht, obwohl ich nur 3 Runden á ~10 Minuten gespielt habe.
Kennt sich da jemand aus? Kann man das nicht anfechten?
Das Spiel (ausversehen) im Hintergrund laufen zu lassen während man einkaufen gegangen ist, ist wohlkaum Valve's Schuld.
Produktschlüssel die bereits aktiviert wurden, sind dauerhaft an dem jeweiligen Steam Account gebunden also "ohne Probleme" ein Produkt das Steam benötigt und bereits aktiviert wurde, kann man nicht einfach so weiterverkaufen
Geltendes Recht sagt daß digitale Güter bei ausdrückliche aktiver Zustimmung des Kunden (die kleine checkbox die man anklicken muß um den Kauf überhaupt durchzuführen) vom Widerrufsrecht ausgenommen werden können. Solltest du dazu weitere Informationen brauchen gibt es reichlich Seiten die mit entsprechenden Verbraucherrechts-Informationen dienen.
Das generelle Rückgaberecht innerhalb von 2 Wochen gilt übrigends auch nicht, wenn ein Produkt im Laden erworben wurde, sondern nur für Versandbestellungen.
Diese "verbrauchten" Produktschlüssel wären mit 2 klicks wieder "unverbraucht" ... just sayin'
Damit hab ich wohl verloren :-/
Danke für die Antwort
Daraus folgt: bei Digitalangeboten gilt das 14-tägige Wiederrufsrecht nur, solange das Angebot nicht "genutzt", bzw. "in Anspruch" genommen wird.
Da steht alles drinnen.
Bei einem persönlichen Gespräch könntest du wahrscheinlich mehr rausholen, aber naja.