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Soweit ich mich erinnere war da nur der CD-KEY der Packung.
KEINE Onlineaktivierung nötig (und damals auch nicht die Regel).
Mit diesem Key konnte man jeden PC im Haushalt bestücken.
Einziger Kopierschutz war auf CD und die musste man einlegen.
(sofern man kein NO CD File fand :) )
Gibt ja viele ältere Spiele, beispielsweise der FM13 der seit Jahren von der FM-Zocker Community noch am Leben gehalten wird und sogar die aktuelle Datenbank der Saison 20/21 verwendet. Die Seite wird sogar von EA anerkannt und die benutzten einen Crack der CODEX-Gruppe um das Spiel für das aktuelle Windows OS bereitstellen zu können.
edit: Weiß hier jemand genaueres ?
Bin zwar kein Jurist, aber da wird nicht mit einem Wort von Software oder Software-ähnlichen Werken geschrieben. (die Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger, graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,eines Buches oder einer Zeitschrift)
Das wird auch noch einmal explizit mit "(5) Die Absätze 1 und 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 finden keine Anwendung auf Datenbankwerke, deren Elemente einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich sind.", verdeutlicht.
Falls also jemand genaueres weiß, einfach posten. Ich frage auch noch einmal bei einem Freund nach, der sich da auskennen müsste.
Ne, da ist nur von Werken die Rede. Was ein Werk ist steht in § 2 UrhG.
Ich danke dir.
Soweit mein Kenntnisstand als Laie.
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