✪ Ressult 26 JUL 2018 a las 8:09 a. m.
Schlacht um Mittelerde 2, wo kaufen?
Hey,

habe Schlacht um Mittelerde 2 früher als ich klein war sehr gerne gespielt. Nun habe ich nach fast 10 Jahren mal wieder Lust auf das Game, jedoch finde ich die CD nicht mehr. ( Festplatte mit dem Spiel ist leider kaputt). Kennt ihr Seiten wo ich das Spiel für maximal 30 Euro bekomme? Auf Ebay sind die Preise einfach nur unverschämt :(.
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T A U R U S 24 MAR 2021 a las 6:40 a. m. 
Schlacht um Mittelerde.
Soweit ich mich erinnere war da nur der CD-KEY der Packung.
KEINE Onlineaktivierung nötig (und damals auch nicht die Regel).
Mit diesem Key konnte man jeden PC im Haushalt bestücken.

Einziger Kopierschutz war auf CD und die musste man einlegen.
(sofern man kein NO CD File fand :) )


Schrute_Farms_B&B 5 ABR 2021 a las 3:13 p. m. 
Wie sieht denn die Gesetzgebung in Deutschland bzgl. Downloads von Roms/Images aus, welche sich bereits im Besitz befinden und die legal erworben wurden ?
Gibt ja viele ältere Spiele, beispielsweise der FM13 der seit Jahren von der FM-Zocker Community noch am Leben gehalten wird und sogar die aktuelle Datenbank der Saison 20/21 verwendet. Die Seite wird sogar von EA anerkannt und die benutzten einen Crack der CODEX-Gruppe um das Spiel für das aktuelle Windows OS bereitstellen zu können.

edit: Weiß hier jemand genaueres ?
Última edición por Schrute_Farms_B&B; 5 ABR 2021 a las 3:21 p. m.
red 6 ABR 2021 a las 12:05 a. m. 
Publicado originalmente por Schrute_Farms_B&B:
Wie sieht denn die Gesetzgebung in Deutschland bzgl. Downloads von Roms/Images aus, welche sich bereits im Besitz befinden und die legal erworben wurden ?
Verstößt gegen § 53 Abs. 1 UrhG.
Schrute_Farms_B&B 6 ABR 2021 a las 7:23 a. m. 
Publicado originalmente por red:
Publicado originalmente por Schrute_Farms_B&B:
Wie sieht denn die Gesetzgebung in Deutschland bzgl. Downloads von Roms/Images aus, welche sich bereits im Besitz befinden und die legal erworben wurden ?
Verstößt gegen § 53 Abs. 1 UrhG.

Bin zwar kein Jurist, aber da wird nicht mit einem Wort von Software oder Software-ähnlichen Werken geschrieben. (die Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger, graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,eines Buches oder einer Zeitschrift)

Das wird auch noch einmal explizit mit "(5) Die Absätze 1 und 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 finden keine Anwendung auf Datenbankwerke, deren Elemente einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich sind.", verdeutlicht.

Falls also jemand genaueres weiß, einfach posten. Ich frage auch noch einmal bei einem Freund nach, der sich da auskennen müsste.
red 6 ABR 2021 a las 9:19 a. m. 
Publicado originalmente por Schrute_Farms_B&B:
Publicado originalmente por red:
Verstößt gegen § 53 Abs. 1 UrhG.

Bin zwar kein Jurist, aber da wird nicht mit einem Wort von Software oder Software-ähnlichen Werken geschrieben.

Ne, da ist nur von Werken die Rede. Was ein Werk ist steht in § 2 UrhG.
Schrute_Farms_B&B 6 ABR 2021 a las 9:24 a. m. 
Publicado originalmente por red:
Publicado originalmente por Schrute_Farms_B&B:

Bin zwar kein Jurist, aber da wird nicht mit einem Wort von Software oder Software-ähnlichen Werken geschrieben.

Ne, da ist nur von Werken die Rede. Was ein Werk ist steht in § 2 UrhG.

Ich danke dir.
VaLiuM 6 ABR 2021 a las 9:26 a. m. 
Es gibt ja das Recht auf Privatkopie, da könnte das Runterladen einer ISO oder ROM u.U. drunter fallen und ist Grauzone aber was CODEX angeht, das verstößt definitiv gegen das Urheberrecht, weil man ja keine Kopierschutzmaßnahmen umgehen darf.

Soweit mein Kenntnisstand als Laie. :squirtyay:
HEXEN 6 ABR 2021 a las 9:29 a. m. 
Wohl derjenigen, die beide Spiele nebst Erweiterungen auf den Original CDs hat. Ich würde die ja sogar verschenken; aber dann habe ich sie ja nicht mehr ...

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red 6 ABR 2021 a las 9:35 a. m. 
Publicado originalmente por VaLiuM:
Es gibt ja das Recht auf Privatkopie, da könnte das Runterladen einer ISO oder ROM u.U. drunter fallen
Nur wenn du eine nicht offensichtlich rechtswidrige Quelle findest.
VaLiuM 6 ABR 2021 a las 9:38 a. m. 
Publicado originalmente por red:
Nur wenn du eine nicht offensichtlich rechtswidrige Quelle findest.
Richtig, da unterscheidet das Urheberrecht, wenn die vom Nachbarn oder der Nachbarin ist oder einem/r Kumpel/in, sollte das kein Problem darstellen. Aber manchmal ist schwer nachzuvollziehen, woher eine ISO oder ROM eigentlich kommt, da sollte man dann wohl eher die Finger von lassen. :bear:
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Publicado el: 26 JUL 2018 a las 8:09 a. m.
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