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@Ogami
Ich habe dieses Spiel ca. 3-6 stunden gespielt. Also habe ich leider keinen richtigen Gegenwert. Klar das ein Spiel irgendwann mal zu Ende geht. Aber es ist frech das man denn usern die dieses Spiel gespielt haben nicht eine Alternative biete kann z.b Server Files oder einen einzelspieler modus. Ich werde dieses Spiel nicht mehr verwenden können.
Und das finde ich schon etwas dreist.
Rechtliche Schritte könntest Du vermutlich nur gegen die Rechteinhaber (also den Publisher und/oder Entwickler) des entsprechenden Titels einleiten.
Darüber hinaus besteht ja scheinbar die Möglichkeit, dass der Titel zukünftig ggf. doch wieder online geht (zumindest laut der entsprechenden Webseite).
So wie ich das im offiziellen Forum gelesen habe ist dieses Projekt verkauft worden. Und Man möchte daraus ein Battle Royal spiel machen. Aber genau das ist der Punkt wo ich und einige andere user protestieren. Das Projekt in dieser Form soll es nicht wieder geben.
Ps. Klar hab ich eine sachliche Anfrage an Steam gestellt denn noch müssen die sich an ihre Richtlinien halten. Somit ist die Erstattung im Sand verlaufen
Das Spiel wäre am 15.Januar übrigens 4 Jahre alt geworden.
Wird keinen Erfolg haben, die SSA sagt ja deutlich das so etwas passieren kann, und das der Kunde dies ausdrücklich akzeptiert.
So macht das Daybreak bei einem Blick auf genannte Texte auch um jede Verantwortung von sich zu weisen und sich selbst Narrenfreiheit zuzugestehen. Daher sind "rechtliche Schritte" wie im Thread eingangs erwähnt ziemlich sinnfrei.
Damals noch wie hieß der Titel original? H1z1? angeschaut im Early Access und direkt nen Bogen um die Firma gemacht...damit einhergehende Änderungen die im Nachhinein kamen scheinen wohl Methode bei denen zu haben... Nicht damit gerechnet dass die immer noch existieren ~
Aber so ist es nur ein Vorkommen von vielen und auf einer Plattform meckern die vereinzelte Threads ziemlich schnell untergehn lässt, vor allem ohne Verantwortliche dranzubekommen macht noch weniger Sinn. Und stört sich jemand daran, wenn mal wieder irgendwo in einer/m fremden Sprache/Land ein Sturm im Wasserglas losgetreten wurde (sofern überhaupt) und nach kurzer Zeit wieder verschwunden ist. Die Daybreak Game Company die für dieses Produkt zuständig ist... bestimmt nicht. Aber das ist nur meine Meinung.
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Es wurde früh drauf hingewiesen bzw. wurde früh darüber berichtet, sodass die Server nicht über Nacht abgeschaltet wurden - schon ein Grund, warum es nicht anfechtbar ist.
Steam weißt in den AGB darauf hin, dass Spiele mit Onlinefeature irgendwann abgeschaltet werden - auch nicht anfechtbar.
Außerdem gilt im allgemeinen die Regelung: Mit dem Shutdown werden alle Sachen (In-Game-Gegenstände, aber auch das Spiel selber) wertlos.
Ganz tougher Junge. Ändert an den Regeln dennoch nichts.
(Lieber Arbeiter, leider müssen wir sie darauf hinweisen, dass ihr Lohn wieder von ihrem Konto abgebucht wird, wenn das Auto, an dessen Produktion sie im Zeitraum von. bis. teilhatten verschrottet wird. Bitte stellen sie eine entsprechende Deckung ihres Kontos sicher.)
Onlinespiele könnten sich dann nur noch über Ingame Verkäufe finanzieren, und das auch nur solange, bis eine Klage auf Erstattung für nicht mehr zu nutzender Ingame Käufe erfolg hat. Damit kann man dann den gesammten Bereich Online-Spiele dichtmachen.
Ja/nein
Das Studie wurde verkauft, das Spiel wurde als von den Selben Leuten Weiter entwickelt!!
Da bist du und die anderen aber auf dem Holzweg! JustSurvive hieß damals H1Z1 was später ein BattleRoyal Modus bekommen hat, daraus wurden dann Später 2 Spiele die Heute unter JustSurvive und H1Z1 bekannt sind!
So einfach ist das aber nicht. Die vertraglichen Konditionen können auch schlicht sittenwidrig sein. Es gibt im Zivilrecht- bzw. Vertragsrecht immer noch das Grundprizip von Treu und Glauben. Die Änderung könnte hier so massiv sein, auf Basis von Schilderungen im Thread, dass vielleicht eben eine Rückerstattung zu verlangen möglich sein müsste. Aber das kann ich und keiner hier sicher sagen, müsste man auch sicherlich einen Anwalt zu befragen.
Hab die Passagen da vorhin auch nur überflogen, aber diesbezüglich hast du natürlich Recht. Da hilft wirklich nur eine fachlich qualifizierte/r Antwort/Weg weiter.