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Die Rechtsfolge einer B-Indizierung ist für Trägermedien nach dem JuSchG des Bundes dieselbe wie für A indizierte. Telemedien sind nach JMStV der Länder aber absolut unzulässig, selbst in geschlossenen Nutzergruppen.
Bei einer B-Indizerung muss die BPjM die Ermittlungsbehörden informieren laut JuSchG. Meist Amtsgerichte erlassen dann Beschlagnahmebeschlüsse im Ermittlungsverfahren, die den Tatbestand bestätigen.
In der Theorie können selbst USK gekennzeichnete Spiele verbotene Inhalte haben. Condemned wurde nach Listenteil A Indizierung direkt beschlagnahmt.
Ausserdem ist nur die Kettenweitergabe verboten, nicht der simple Verkauf laut BGH.
Fast alle medienregulatorischen Deliktstypen sind übrigens in ihrer Natur nur abstrakt oder abstrakt-konkrete Gefährdungsdelikte. Nach BGH-Rechtsprechung kann man die nicht aus dem Ausland heraus verwirklichen. (Quellen kann ich nachreichen später.)
Zudem darfst du es auch nicht anderen vorführen.
Naja glaube Valve interessiert das nicht so wirklich. Das ist ja nicht deren Problem. Key-Websiten sind bei so Angelegenheiten sowieso die bessere Wahl. Oder zur aller größten Not machst du es so, wie ich es vor habe und hast eventuell nen Freund in der Schweiz oder UK und lässt dir das von denen Giften. Gibst denen das Geld dann auf Paypal oderso wieder.
Ich glaube schon dass Valve daran interessiert ist.
Wenn du bei lizensierten Shops kaufst, ja dagegen hat Valve nichts. Wenn du hier aber mit einem VPN unterwegs bist schon.
Nochmal zu Dying Light. Man muss gar nicht so einen Aufstand betreiben, wie schon erwähnt. Es gibt Onlineseller wo man das Spiel einfach kaufen kann oder man geht zu Gamestop in den Laden (ja, sowas gibt es noch).
Falsch. Wieso habe ich meinen längeren Post überhaupt geschrieben?
A oder B ist egal, es kommt drauf an, ob es einen strafbaren Inhalt hat, was davon unabhängig ist. Ältere B-Titel sind aus heutiger Sicher oftmals nicht mehr strafrechtlich relevant, es gab aber nie eine Umtragung (mangels Antrags).
Kaufen ist erlaubt (ggf. Anstiftung beachten). Einführen ist ohne Verbreitungsabsicht auch erlaubt. Verkaufen auch, nur Kettenweitergabe wäre verboten. Öffentliches vorführen verboten.
Hä was redet ihr alle? Auf Gamesplanet kann man das Spiel vollkommen legal erwerben. Das Spiel darf nur nicht auf Datenträgern (CD) verkauft und beworben werden.
Quelle: http://de.ign.com/dying-light-xbox-one/103633/news/ihr-wollt-dying-light-in-deutschland-spielen-so-gehts
Fazit: Als CD/DVD illegal; als Download legal. Du musst nur einen finden, der dir das als Download anbietet und dazu berechtigt ist und das ist nach meinen Recherchen in Deutschland lediglich Gamesplanet.de .
Jetzt schreibst du aber total falsche Dinge. Du kannst es legal auf CD/DVD erwerben. Es darf nur nicht beworben werden. Habe meins legal als CD bei Gamestop gekauft.
Man muss keine VPN-Tricksereien durchführen. Die Keys von Gamesplanet lassen sich ganz normal aktivieren ohne irgendwie zu tricksen.
Nein das hast du falsch verstanden was ich mit meinen Kommentar meinte^^.
Cathulhu meinte mit dem kommentar "Und wenn dich Valve dabei erwischt wird dein Account gesperrt, oder sogar geschlossen." das wenn man VPN benutzt das es ein Risiko gibt das es zu einem Account ausschluss kommt.
Dann schrieb aber Steak zu Catulhu "Hä was redet ihr alle? Auf Gamesplanet kann man das Spiel vollkommen legal erwerben. Das Spiel darf nur nicht auf Datenträgern (CD) verkauft und beworben werden." Und Steak dachte das Catulhu meint man könnte das Spiel nur mit VPN einlösen, was er aber so nicht meinte.
Dann kam Caustic und schrieb "Jetzt schreibst du aber total falsche Dinge. Du kannst es legal auf CD/DVD erwerben. Es darf nur nicht beworben werden. Habe meins legal als CD bei Gamestop gekauft." dies hat er auch falsch verstanden. Wie weil schon gesagt, das Catulhu nur den Nutzer Aleric daraufhingewiesen hat das wenn man eine Vpn benutzt (was man für das aktivieren von Dying Light garnicht braucht) von Valve gebannt werden kann.
Und dann meinte ich zu Caustic. "Öhm ging es da nicht um die VPN?" damit meinte ich das die grade Disskutiert haben das die VPN nicht in Steam benutzt werden darf.
Er schreibt: "Das Spiel darf nur nicht auf Datenträgern (CD) verkauft und beworben werden."
und dann "Fazit: Als CD/DVD illegal; als Download legal".
Wo geht es da um VPN? Und das sind nunmal beides falsche Aussagen. Und impliziert dass das Spiel an sich auf einem Datenträger illegal wäre, was es nicht ist.