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Somit kann man bei Fußgängern auch kein Alkohol/Drogentest durchführen.
Also auch nicht Herausfinden ob ein Fußgänger Amphetamin genommen hat.
Am Steuer sind maximal 0,08 Prozent (0,8 Promille) erlaubt.
Der Alkohol/Drogentest ist bei Autofahrern immer gerechtfertigt, genau wie der Ausweißkontrolle.
Bei Fußgängern brauch man einen Grund nach dem Ausweis zu fragen.
Zb. Zeugenaussage, Verkehrsvergehen (Festhaltegrund).
Grenzwert für Cannabis liegt bei 28g Alles darüber ist ein Haftgrund. (Incl. der Mengen die man ggf. im Auto findet.)
Beutel mit Weißem Pulver (Kokain) sind immer Illegal und findet man eigentlich nur bei Drogendealern.
Abtasten und Durchsuchungen sind verschiedene Dinge.
Diese sind besonders bei Graffiti typen entscheidend. Diese darf man nur Abtasten, es sei denn sie fliehen, dann nimmt man sie für Flucht fest, und darf sie auch durchsuchen.
Hier ist auch Vorsicht mit dem Einsatz vom Taser geboten. Fliehende Graffititypen und Drogendealer nur mit Hechtsprung fangen und nicht Tasern.
Der Taser ist nur gerechtfertigt, wenn Personen während der Kontrolle (Zb. bei einer Durchsuchung abhauen.