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Rapporter et problem med oversettelse
Also Bürgermeister/Priester von Stadt/Tempel die ganze grafschaft verleihen.
Problem ist, ich weiß nicht ob man seinem bischoft einfach titel geben kann. Und ich habe tempel welche einem vasallen aber nicht meinem bischof gehören nur bei kürzlich eroberten ländereien gesehen.
Normalerweise geht das nur, wenn das "Top Holding" in der Grafschaft ein Tempel ist. Reims und Mainz z.B. sind "echte" Theokratische Fürstentümer, erkennt man daran dass in der Kontrollkarte ganz links ein Tempel mit Krone zu sehen ist.
Die sonstigen historischen (Erz/Fürsten)Bistümer wie Köln, Trier usw haben zwar zu Spielstart einen Erzbischof, aber von Haus aus keinen Tempel als Hauptsitz.
D.h. man könnte dort nachträglich eigentlich keinen solchen mehr einsetzen, falls dieser Titel mal aus Versehen an nicht-theokratische Besitzer fällt.
Weil ansonsten - wie sicher schon gemerkt - übernimmt bei allen sekundären Tempeln der eigene "Realm Priest" immer automatisch das Gebäude, und gibt es nie wieder her.
Und dieser wiederrum pachtet die Tempel lediglich, und man kann ihm auch keine Tempel oder sonstige Titel in den eigenen Besitz geben.
Kleiner Umweg wie's dann doch geht:
Wenn man einen neuen Tempel baut, wird dem im Moment der Fertigstellung automatisch ein NPC als theokratischer Priester zugeteilt. So wie beim Städtebau der Bürgermeister gleich mitgeliefert wird, weil man diesen Holdingtyp eigentlich nicht selber verwalten kann.
Zum nächsten Monatsanfang würde dein Realm Priest den Tempel dann automatisch beschlagnahmen.
---> Allerdings kann man vor dem Monatsanfang dem (noch amtierenden, örtlichen) Priester die ganze Grafschaft geben, weil er da noch in seinem Tempel sitzt.
Und wenn er die Grafschaft erstmal hat, kann man ihm auch höhere Titel geben.
Das geht übrigens auch meist nach Kriegen in neu eroberten Gebieten, kann mich grade nicht erinnern nach welchen CBs im speziellen.
P.S: Falls der zugewiesene Priester kein Adliger ist, gibt das einen recht heftigen Malus bei den "Courtly" Vassalen. Der Priester wird nämlich mit Erhalt der Grafschaft nicht in den Adelsstand befördert.
(anders als z.b. einen Bauern erst zum Baron machen, dann ist er adlig und es stört niemanden wenn man ihn dann zum Graf / Herzog usw. befördert)