Fallschirmjäger
Fallschirmjäger sind der Teil der Luftlandetruppen einer Streitkraft, deren originäre Hauptaufgabe nach erfolgtem Absetzen der überwiegend infanteristische Kampf gegen feindliche Kräfte ist. Die Luftlandung kann mittels Fallschirmsprung oder Hubschraubern durchgeführt werden, wobei meist nur solche Einheiten als Fallschirmjäger bezeichnet werden, die tatsächlich dazu qualifiziert, ausgerüstet und (zumindest grundsätzlich) dazu bestimmt sind mit einem Fallschirm ihr Zielgebiet erreichen können.
In vielen Armeen bildet die Fallschirmjägertruppe eine eigene Truppengattung innerhalb der Infanterie Heeres. Im deutschen Heer bilden die Fallschirmjäger eine eigene Truppengattung innerhalb des zu den Kampftruppen zählenden Truppengattungsverbundes der Infanterie. Verwandt mit den Fallschirmjägern sind andere luftbewegliche Kampftruppen, die organischer Teil anderer Truppengattungen, aller Teilstreitkräfte oder militärischer Organisationsbereiche sein können.
Kampfschwimmer und andere Spezialisten, die zwar eine Fallschirmsprungausbildung und auch den infanteristischen Kampf führen, aber nicht zu einer Fallschirmjägereinheit gehören, gelten nach Selbstverständnis der Fallschirmjäger nicht als Fallschirmjäger und umgekehrt.
Bedingt durch den hohen Korpsgeist der Fallschirmjäger und die in den meisten Armeen geforderte Freiwilligikeit des Fallschirmsprungs werden die Fallschirmjägerverbände in den meisten Armeen als elitäre Einheiten angesehen oder haben zumindest ein entsprechendes Selbstbild und Selbstverständnis.
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