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Schweiz ist EU-Ausland. Selbst wenn man mit freiem Warenverkehr innerhalb der EU als Begründung einer potentiellen Unrechtmäßigkeit kommen will, ist das ein denkbar unpassend gewähltes Land.
Ich persöhnlich sehe die vorliegenden Marktabschottung - durch Unterbindung eines EU-Imports aus z.B. UK zu wesentlich günstigerem Preis - bezüglich Beanstandung im Sinne des Konsumentenschutzes als das beste Argument. (vgl. z.B. EU-Reimport von Neuwagen oder Kartellverfahren Apple iTunes)
Den einen stört die Zensur, mich stört das Fehlen der englischen Tonspur, aber die Lösung beider mündet in der Aufhebung der konsumentenfeindlichen und unrechtmäßigen Importsperre.
Ja, war dumm von mir gewählt.
Ja habe ich schon getan. Auf Antwort wird gewartet. Denke haben aber bereits mehrere.
Und Smiley, Vielen Dank !
Habe ich getan mit dem Inhalt:
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[Bethesda Softworks] Geo-Lock verwehrt Aktivierung der Uncut Version
Die Firma "Bethesda Softworks" unterbindet für das Produkt "Wolfenstein: The New Order" die Möglichkeit der Verwendung einer "Import-Version" für Deutschland.
Über eine Technik, die sich "Geo-Lock" nennt zwingt "Bethesda Softworks" dem Deutschen Markt eine von ihnen extra angepasste Version auf.
Dieser "Geo-Lock" wird über die Distributionsplatform "Steam" durchgeführt.
Es ist zwar möglich eine "Import-Version" des Produktes über einen Import-Händler zu beziehen, aber das Produkt wäre nicht über "Steam" aktivierbar, und somit auch nicht brauchbar.
Laut dem deutschen Gesetz, ist die Einfuhr oder Erwerb und der Besitz dieses Produktes für den persönlichen Gebrauch völlig legal, solange man über 18 Jahre ist.
Es wird aber mit dem "Geo-Lock" seitens "Bethesda Softworks" unterbunden, dass dieses Produkt zu aktivieren und somit auch zu nutzen ist.
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Erinnert sich noch wer an das Urteil, dass man gebrauchte PC-Spiele in Europa grdsl. frei weiterverkaufen koennen muss?!
Kauft euch halt irgendwann eine ps4, dort gibt es nicht diesen ganzen region lock bs von steam!
Es geht auch nicht um Steam sondern um Bethesda / ZeniMax
Zum Einen das, zum Anderen ist das erwähnte Urteil des EuGH bzgl. Erschöpfungsgrundsatz Valve nicht schlicht egal, sie haben das entsprechende Verfahren für sich entscheiden können. (sh. z.B. https://www.ratgeberrecht.eu/urheberrecht-aktuell/valves-software-steam-muss-nicht-uebertragbar-sein.html )
wir danken Ihnen für das Zusenden der Beschwerde bezüglich des Computerspieles Wolfenstein, welches in der Originalversion in Österreich, Deutschland und der Schweiz nicht lauffähig ist. Wie wir am Telefon gestern erläutert haben, ist eine Diskriminierung oder Ungleichbehandlung in Europa nicht erlaubt, außer es gibt dafür gerechtfertigte Gründe. Gerne haben wir uns bereit erklärt, anhand der Antwort des Herstellers, diesen Fall und dessen Stellungnahme zu überprüfen. Wir bitten Sie um Geduld, da der zuständige Fallbearbeiter derzeit nicht im Büro.
Wir können nachvollziehen, dass Sie darüber verärgert sind und eine positive Lösung erzielen wollen. Bitte verstehen Sie jedoch, dass es keinen Unterschied macht, ob wir die Beschwerde einmal oder 16x erhalten, da sich dadurch unsere Antwort nicht ändern wird. Im Gegenteil verzögert dies unsere Arbeit, da unser E-Mail Eingang überflutet wird, wir jede Beschwerde ernst nehmen und professionell bearbeiten möchten und somit aber jedes Mal herausfiltern müssen, ob es sich um den selben Sachverhalt handelt.
Wir sind eine Verbraucherschutzeinrichtung für österreichische Konsumenten, die Sie beraten und über die rechtliche Situation in Europa aufklären kann. Wir können jedoch nicht Einfluss darauf nehmen, ob ein Spiel in der Originalversion in Österreich spielbar ist.
Wir bitten Sie demnach, keinen weiteren Personen mitzuteilen uns diesen Sachverhalt zu senden und abzuwarten bis wir eine Antwort bereitgestellt haben.
Danke für Ihr Verständnis,
mit freundlichen Grüßen,
Europäisches Verbraucherzentrum Österreich
European Consumer Centre Austria
Verein für Konsumenteninformation
A-1060 Wien, Mariahilfer Straße 81
ZVR: 389759993
Europa-Hotline: 0810 - 810 225 (von Montag bis Freitag von 9-15 Uhr / zum Ortstarif)
Fax: (+43 1) 58877-71
mailto:info@europakonsument.at
www.europakonsument.at
Sehr geehrte Damen und Herren des Europakonsument!
Ich möchte mich vorweg bedanken, dass Sie sich diesem Problem angenommen haben. Ich habe den Brief in einem Forum gepostet und die Information weitergeben man möge Ihnen nicht mehr schreiben.
Weiters wollte ich Ihnen mitteilen, dass es auch einen Unterschied zwischen den Plattformen gibt. Die Repressalien erleiden lediglich PC Nutzer von der Plattform Steam. Diese sagt allerdings, dass sie keinen Einfluss auf den Region Lock haben, man sich an den Publisher Bethesda zu wenden habe, da sie nur die Vertriebsplattform sind. Der Herausgeber des Titels allein trägt die Verantwortung laut des Steam-Supports.
Nutzer der Plattform „Playstation 4“ können sowohl in Deutschland wie auch Österreich und Schweiz die Importversion aus einem anderen europäischen Land benutzen ohne Einschränkungen oder Abänderungen des Inhaltes.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Morgen!
Ich kann durchaus verstehen, dass es in Österreich kein solches Gesetz gibt und dass ein zensiertes Spiel den Spielspass äusserst einschränkt. Das Problem der Geo-Locks sollte sich jedoch bereits gelö haben. Von daher können Sie einfach zu einem Händler, welcher unzensierte Versionen verkauft und sich dort eine kaufen, um den unzensierten Spass fühlen zu können. Ich bedanke mich für Ihr Verständnis.
Freundliche Grüsse,
Joel
Bethesda Softworks Customer Support Team
Aber steam ist es, welches die Instrumente (region lock) so gerne zur Verfuegung stellt!
Oder ist die ps4 Version von Wolfenstein nicht von bethesda?
Ich hoffe nun die haben die Schweiz auch berücksichtigt ?!?!?