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July 28, 2009
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Germany 
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Verband für Deutschlands Video- und Computerspieler

Verbandsinfo

Der „Verband für Deutschlands Video- und Computerspieler”, kurz VDVC genannt wurde von Spielern für Spieler gegründet. Er steht für Kooperation, Aufklärung und den Dialog für ein Miteinander ohne Vorurteile. Als gemeinnütziger, parteipolitisch neutraler Verband sucht er den Dialog mit allen Menschen, die dazu bereit sind, das Thema „Video- und Computerspiele” zu erörtern. Zu den Aktivitäten des VDVC zählen unter anderem Informationsveranstaltungen für Eltern, um diese über die Möglichkeiten von Jugendschutz am Computer zu informieren.

Bekannt geworden ist der VDVC durch die Demonstration für Spielkultur unter dem Titel „Wir sind Gamer”, die zusammen mit der Aktion Jugendkultur organisiert wurde und am 25.07.2009 in Berlin, Karlsruhe und Köln statt fand. Inzwischen hat sich der VDVC als unabhängige Verbraucherorganisation etabliert, die aktiv Elternarbeit betreibt, sich an der öffentlichen Debatte beteiligt und auch vor der Auseinandersetzung mit unbequemen Themen nicht zurückschreckt.

Mehr über den VDVC im Wiki der Webseite Über uns[vdvc.de]

Verband für Deutschlands Video- und Computerspieler[vdvc.de]
Forum des VDVC[vdvc.de]
Wiki des VDVC[vdvc.de]
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Blog: Zensur-Jahresrückblick 2016
2016 veröffentlichten Titel bisher ohne Indizierung

Die BPjM hat 2016 allein zwei Videospiele indiziert: Zum einen das bereits 2015 veröffentlichte „Hatred“, dessen Indizierung wegen der Eintragung in den Listenteil D nicht im Bundesanzeiger bekannt gemacht aber in der BPjM-Aktuell mitgeteilt wurde. Zum anderen die „Playstation 3“-Version von „Call of Duty Black Ops“ (US-Fassung). Bei Letzterem war bereits 2010 die „Xbox 360“-Version (Deutsche Fassung) – zunächst auf Listenteil B – indiziert worden, so dass es mit „Hatred“ 2016 lediglich eine „neue“ Indizierung gab, wobei es noch einen 2015 veröffentlichten Titel traf. Weitere Indizierungen sind jedoch noch möglich, da den Titeln „Carmageddon: Max Damage“ und „Dead Rising 4“ eine USK-Kennzeichnung „ab 18“ verwehrt wurde und auch bei dem Remake „Postal Redux“ wegen der Indizierung der Vorlage eine Kennzeichnung überraschen würde. Für „Dead Rising 4“ ist eine Indizierung zeitlich gesehen bereits überfällig, weshalb bei „for UNCUT!“ gemutmaßt wird, dass die Indizierung abgelehnt worden sein könnte.

Kampf um Listenstreichung

Im letzten Jahr haben sich mehrere Publisher mit unterschiedlichem Erfolg gegen die (drohende) Indizierung ihrer Produktionen gewehrt. So gelang es dem österreichischen Publisher Deep Silver für „Killing Floor 2“ die USK-Kennzeichnung „ab 18“ zu erstreiten. Nachdem die Kennzeichnung im Berufungsverfahren zunächst erteilt worden war, wurde diese nach der Appellation eines nicht genannten Bundeslandes in dritter Instanz (Zur Orientierung hilft ein Blick auf unser Schema) bestätigt. Eine vorzeitige Listenstreichung von bereits indizierten Videospielen erfolgte unter anderem in den Fällen von „Fallout 3“, „Gears of War“ und „Gears of War 2“. Letzteres hat nach Prüfung am 9. Dezember 2016 bereits durch den ständigen Vertreter der OLJB die USK-Kennzeichnung „ab 18“ bekommen. Keinen Erfolg hatte dagegen der Publisher Activision mit seinem Antrag auf vorzeitige Listenstreichung von „Call of Duty: Modern Warfare“. Interessante Einblicke, wie sich das Prozedere im Fall einer Listenstreichung gestaltet, gewährte Turbine im Gespräch mit Pantoffel-TV in der 78. Folge[massengeschmack.tv] (Achtung, Video mit Sound beginnt direkt zu laufen).

1989 kriegt seine Spiele zurück

Neben den beantragten Listenstreichungen sind andere Indizierungen schlicht ausgelaufen. Darunter befinden sich im Jahr 1989 veröffentlichten Spiele wie „A-10 Tank Killer“, „North Sea Inferno“ und „Dogs of War“. Die Umstände, unter denen es damals zur Indizierung von „Dogs of War“ gekommen ist, sind Kennern aus einem Beitrag des Spiegel TV Magazin aus dem Jahr 1991 bekannt – das Video ist hier abrufbar:

Video-Stream[www.spiegel.de] (Szene ab ca. Minute 5:30)

Auch sonst dürfte bei mehreren der Spiele die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Indizierung heutzutage äußerst gering ausfallen.

Veröffentlichungen und Indizierungen rückläufig

Im Jahr 2016 wurden nach unser jetzigen Zählung – wie im Jahr zuvor – lediglich 19 relevante Videospiele veröffentlicht. Die Zahl der Veröffentlichungen bleibt somit auf dem Allzeittief des ab 2003 erfassten Zeitraums. Neben dem Rücklauf an Veröffentlichungen ist auch das niedrige Niveau von Indizierungen stabil. So wurden allein im Jahr 2009 mit 24 Spielen mehr Videospiele als in den letzten 5 Jahren zusammen indiziert. Gänzlich indizierungsfrei war bisher nur der Jahrgang 2014 – sollte die BPjM bei „Carmageddon: Max Damage“, „Dead Rising 4“ und „Postal Redux“ gegen eine Indizierung entscheiden, könnte 2016 aber noch nachziehen. Der Preis für die kreativste Begründung einer (Selbst-) Zensur dürfte 2016 wohl Phosphor Games gebühren. Das Spiel „Gemini: Heroes Reborn“ sei zum Erreichen einer „USK 16“ geschnitten worden, weil eine Kennzeichnung „ab 18“ bei den Spielern für mehr Verwirrung als die Entschärfung der Gewaltdarstellungen gesorgt hätte:

„We had to reduce blood and made minor adjustments to ensure we passed certification standards for Germany. It’s not a prominent part of the game in any way and shouldn’t affect gameplay or your overall experience. […] They were really minor changes. The game isn’t intended to be a mature title for 18+, so that alone would have been more misleading than reducing a small amount of gore to maintain 16+.“

Ein weiterer informativer Jahresrückblick für 2016 sowie ein Ausblick für 2017 findet sich bei „for UNCUT!“.

Hier die Übersicht der für 2016 erfassten Titel. „Total War: Warhammer“ ist erfasst, weil der DLC „Blood for the Blood God“ eine „usk 18“-Kennzeichnung erhalten hat.[vdvc.de]

Artikel im Blog von VDVC vollständig inkl. alle Quellenangaben und Bildmaterial besuchen.[vdvc.de]

Blog VDVC 27. July 2016: Wird „Counter-Strike“ seinem Ruf gerecht?
  • Bei der aktuellen Debatte könnte man – speziell weil Verbotsforderungen im Raum stehen – etwas Rücksicht auf juristische Fachbegriffe nehmen. Medien mit gewaltverherrlichenden Inhalten sind schon nach der bestehenden Gesetzeslage nach § 131 StGB verboten – „Counter-Strike“ gehört nicht dazu.

  • Das Spiel ist – wie dargestellt – auch nicht besonders gewalttätig. Es war im Jahr 2000 – verglichen mit den Konkurrenten „Unreal Tournament“ (1999) und „Quake 3“ (1999) – bei der Gewaltdarstellung besonders zurückhaltend, da beispielsweise die Gliedmaßen der Spielfiguren nicht in Mitleidenschaft gezogen wurden.

  • Weiter wird kein Spieler darauf kommen, dass „Counter-Strike“ ein Spiel sei, in dem der er „wahllos brutal richtet“ – es handelt sich im Gegenteil um einen „Taktikshooter“ zwischen zwei Mannschaften, bei dem kein Schuss und keine Blendgranate verschwendet werden darf.

  • Schlussendlich wurden weder von jedem Amokläufer „Ego-Shooter“ im Allgemeinen noch Titel der „Counter-Strike“-Reihe im besonderen genutzt. So war Adam Lanza – Amoklauf in Newton – bei Bekannten allein für die Nutzung von Spielen wie „Super Mario“ und „Dance Dance Revolution“ bekannt. Bei Seung-Hui Cho – Amoklauf an der Virginia Tech – wurde im offiziellen Bericht festgestellt, dass der Täter keine gewalthaltigen Videospiele, sondern allein harmlose wie „Sonic the Hedgehog“ spielte. Bei einem Amoklauf in Ansbach (2009), wurden beim Täter Georg R. „keine sogenannten Killerspiele oder indizierten Horrorfilme“ gefunden.


Die „Killerspieldebatte“ hat hier Parallelen zu politischen Kniffen, die jüngst John Oliver in „LastWeekTonight“ präsentierte: Manche Politiker setzten nicht darauf, ob eine (tatsächlich schon rückläufige) Kriminalitätsrate durch sie sinken würde, sondern ob sie es schaffen der Bevölkerung – unabhängig von der tatsächlichen Kriminalität – ein Gefühl der Sicherheit zu verschaffen.

Manche Journalisten suggerieren bloß, dass „Counter-Strike“ ein Spiel sei, in dem „brutal“ getötet werde. Andere formulieren geschickter, dass es „als besonders gewalttätig bekannt“ sei – hier wird bereits nur noch auf den Ruf abgestellt, ob es tatsächlich „gewalttätig“ ist, tritt in den Hintergrund.

Es gibt aber auch positive Beispiele – beim „Zündfunk“ wird klargestellt, dass „Counter Strike nicht gewaltverherrlichend“ und „ab 16 erhältlich [sei]. Zurecht“.

Als Orientierung, welche Gefährdung die deutschen Behörden den „Counter-Strike“-Spielen beimessen und wieviel Raum hier noch nach oben ist, haben wir eine kleine Grafik gebastelt.

Bei VDVC inkl. Grafik und allen Hyperlinks ganz lesen[vdvc.de]

(Dank an CidNay und amegas.)

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